REHKATSCH RECHTSANWÄLTE · INFLUENCERRECHT
Anwalt für Influencer-Management: Verträge zwischen Creator und Agentur
Du bist Creator und willst wissen, ob Dein Agenturvertrag fair ist oder wie Du wieder herauskommst? Du führst eine Agentur und brauchst Verträge, die halten? Wir prüfen, verhandeln und gestalten Management- und Agenturverträge für Influencer, Creator und Agenturen, bundesweit.
Influencer Management: Wer arbeitet hier eigentlich für wen?
Ab einer gewissen Reichweite kommen sie von selbst: Agenturen, die Dir mehr Kooperationen, bessere Gagen und weniger Arbeit versprechen. Viele halten das auch. Unterschrieben wird aber oft ein Vertrag, den die Agentur selbst geschrieben hat und der vor allem sie absichert. Er regelt, wie viel sie an Dir verdient, ob sie Dein Geld kassiert, ob sie ohne Dich Deals abschließen darf und wie lange Du gebunden bist.
Das Problem beginnt oft schon beim Begriff. „Influencer-Agentur“ kann dreierlei heißen: ein Management, das für Dich arbeitet, eine Vermittlung, die Dir Jobs besorgt, oder eine Marketing-Agentur, die im Auftrag der Brand Creator bucht. Rechtlich sind das drei verschiedene Verträge mit verschiedenen Regeln, und manche Agenturen spielen mehrere Rollen gleichzeitig.
Wir kennen diese Verträge von beiden Seiten. Wir vertreten Creator, auch minderjährige, und wir gestalten Verträge für Agenturen und Managements. Streitigkeiten um Agenturverträge haben wir außergerichtlich und vor Gericht geführt.
!
Ein Management arbeitet für Dich. Eine Marketing-Agentur arbeitet für die Brand. Viele Agenturen sind beides und verdienen auf beiden Seiten.
Management, Vermittlung, Marketing-Agentur: der Unterschied
Lies im Vertrag nach, was die Agentur schuldet und von wem sie bezahlt wird. Davon hängt ab, welche Regeln gelten und wie Du wieder herauskommst.
1
Creator-Management
Was sie tut: Vertritt Dich und Deine Interessen. Plant Deine Karriere, verhandelt mit Brands, organisiert Kampagnen.
Wer zahlt: Du, meist über eine Provision auf Deine Einnahmen.
Rechtlich: Dienstvertrag. Kündbar nach § 627 BGB, wenn der Ausschluss nicht wirksam ist.
2
Vermittlungsagentur
Was sie tut: Besorgt Dir einzelne Jobs, etwa Shootings, Events oder Moderationen, ohne Deine Karriere insgesamt zu steuern.
Wer zahlt: Du oder der Auftraggeber, meist pro vermitteltem Job.
Rechtlich: Vermittelt sie Dich in ein Beschäftigungsverhältnis, gelten gesetzliche Obergrenzen für die Provision.
3
Influencer-Marketing-Agentur
Was sie tut: Arbeitet im Auftrag einer Brand und bucht Creator für deren Kampagnen.
Wer zahlt: Die Brand. Nimmt sie auch von Dir Provision, kassiert sie doppelt.
Rechtlich: Vertritt nicht Deine Interessen. Verhandle mit ihr wie mit der Brand selbst.
Ist Dein Agenturvertrag überhaupt wirksam?
Bevor es um Prozente und Laufzeiten geht, lohnt die Grundfrage. Agenturverträge scheitern in der Praxis häufiger, als Agenturen glauben. Fünf Punkte prüfen wir immer zuerst:
Minderjährigkeit
Ohne Zustimmung der Eltern ist der Vertrag schwebend unwirksam.
Sittenwidrigkeit
Überhöhte Provision, lange Bindung und Fremdbestimmung zusammen können den ganzen Vertrag kippen.
Vermittlungsrecht
Wird Dir eine Beschäftigung vermittelt, ist eine Provision über der gesetzlichen Grenze unwirksam.
Rechtsberatung
Verspricht die Agentur Dir Rechtsberatung, riskiert sie die Nichtigkeit des ganzen Vertrags.
Formularklauseln
Vorformulierte Klauseln, die Dich unangemessen benachteiligen, gelten nicht.
§ 307 Abs. 1 BGB · Inhaltskontrolle von Formularverträgen
§
Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
IM KLARTEXT
Fast jede Agentur arbeitet mit einem Mustervertrag, den sie allen Creatorn vorlegt. Dann sind die Klauseln Allgemeine Geschäftsbedingungen, und jede einzelne muss einer Inhaltskontrolle standhalten. Was Dich unangemessen benachteiligt oder so unklar formuliert ist, dass Du nicht erkennen kannst, was Du unterschreibst, gilt nicht. Das betrifft typischerweise Kündigungsausschlüsse, Vertragsstrafen und Provisionen auf Einnahmen, mit denen die Agentur nichts zu tun hat.
Die fünf Fragen, die über Dein Geld entscheiden
In unseren Verfahren um Agenturverträge geht es fast immer um dieselben Punkte. Prüf sie, bevor Du unterschreibst, und spätestens dann, wenn Du gehen willst.
1
Wovon wird die Agentur bezahlt?
Von allen Deinen Einnahmen oder nur von Deals, die sie vermittelt hat? Das macht einen großen Unterschied: Plattform-Ausschüttungen, Affiliate-Einnahmen, eigene Produkte und Kooperationen, die Du selbst an Land ziehst, sind oft der größte Teil Deines Umsatzes. Steht im Vertrag „alle Einnahmen“, verdient die Agentur daran mit.
2
Wie viel darf sie nehmen?
Für ein Management sind 10 bis 25 Prozent üblich, die meisten nehmen 20 Prozent. Vermittelt eine Agentur Dich dagegen in ein Beschäftigungsverhältnis, setzt das Gesetz eine harte Grenze: höchstens 14 Prozent des Entgelts, bei Jobs bis zu sieben Tagen 18 Prozent, jeweils einschließlich Umsatzsteuer. Mehr ist unzulässig.
3
Darf die Agentur Dein Geld einziehen?
Inkasso über die Agentur ist zulässig, wenn es vereinbart ist. Dann landet das Geld der Brand zuerst bei ihr, sie zieht ihre Provision ab und zahlt Dir den Rest aus. Bestehe auf festen Fristen, einer Abrechnung pro Deal und einem Recht, die Unterlagen zu prüfen. Sonst trägst Du das Risiko, wenn die Agentur nicht zahlt oder insolvent wird.
4
Wer stellt welche Rechnung?
Rechnet die Agentur im eigenen Namen mit der Brand ab oder in Deinem Namen? Und stellt sie Dir ihre Provision in Rechnung? Davon hängen Umsatzsteuer, mögliche Künstlersozialabgaben und die Frage ab, wem das Geld gehört, wenn es Streit gibt. Kläre das im Vertrag und mit Deinem Steuerberater.
5
Verhandlungs- oder Abschlussvollmacht?
Mit einer Verhandlungsvollmacht darf die Agentur für Dich verhandeln. Mit einer Abschlussvollmacht darf sie Verträge in Deinem Namen unterschreiben, die Dich dann binden. Sinnvoll ist meist: verhandeln ja, abschließen nur mit Deiner Zustimmung, und die Vollmacht jederzeit widerruflich.
★︎★︎★︎★︎★︎
Mandanten bewerten uns mit 5 Sternen bei Google
über 5.000 Mandate
seit 2003 für Creator, Agenturen, Labels und Unternehmen
Weitere Klauseln, die Creator unterschätzen
Zugriff auf Deine Accounts
Viele Agenturen verlangen vollen Zugriff auf Insights, Inhalte und Shops. Regle, was sie darf und dass die Zugänge bei Vertragsende sofort zurückgehen.
Rechte an Content und Kanal
Dein Kanal und Deine Inhalte gehören Dir. Klauseln, die der Agentur Rechte daran über das Vertragsende hinaus geben, sind ein Warnsignal.
Management-Mail in der Bio
Üblich, solange der Vertrag läuft. Danach muss sie raus, und Anfragen müssen wieder bei Dir landen.
Exklusivität
Exklusiv gegenüber anderen Agenturen ist normal. Exklusiv gegenüber Brands, mit denen Du schon vorher gearbeitet hast, nicht.
Garantien und Vertragsstrafen
Garantien gegen gekaufte Follower sind verständlich. Pauschale Vertragsstrafen ohne Verschulden sind es nicht.
Laufzeit und Kündigung
Feste Laufzeiten mit automatischer Verlängerung sind verbreitet. Ob ein Ausschluss der Kündigung nach § 627 BGB hält, ist eine andere Frage.
Wie die Kündigung nach § 627 BGB funktioniert, erklären wir ausführlich im Beitrag § 627 BGB: Manager, Agentur oder Berater fristlos kündigen.
Die drei teuersten Fehler beim Agenturvertrag
01
Passwörter abgeben, ohne die Rückgabe zu regeln
Wer die Zugänge hat, hat die Macht. Ohne Regel zur Rückgabe wird jede Trennung zum Kampf um den eigenen Kanal.
02
„Provision auf alle Einnahmen“ unterschreiben
Dann verdient die Agentur an Deinen AdSense-Ausschüttungen, Deinem Merch und den Deals, die Du selbst geholt hast, auch nach Jahren.
03
Inkasso ohne Abrechnungspflicht zulassen
Kassiert die Agentur, ohne pro Deal abzurechnen, siehst Du nie, was die Brand wirklich gezahlt hat.
Minderjährige Creator: Was Eltern und Agenturen wissen müssen
Viele Creator unterschreiben ihren ersten Agenturvertrag mit 15, 16 oder 17. Rechtlich gelten dann besondere Regeln. Ein Vertrag, der einen Minderjährigen über Jahre an eine Provision und Exklusivität bindet, ist für ihn nicht lediglich rechtlich vorteilhaft. Er braucht deshalb die Zustimmung beider Eltern. Fehlt sie, ist der Vertrag schwebend unwirksam: Er gilt erst, wenn die Eltern ihn genehmigen, und mit 18 entscheidet der Creator selbst.
Auch wenn die Eltern zugestimmt haben, schauen Gerichte bei jungen und unerfahrenen Creatorn besonders genau hin. Das LG Potsdam hat einen Managementvertrag mit einer minderjährigen Sängerin insgesamt für nichtig erklärt, weil Provision, Laufzeit und Vertragsstrafen sie einseitig knebelten. Hinzu kommen Fragen des Jugendarbeitsschutzes, wenn Kinder regelmäßig vor der Kamera stehen.
Wir haben Verfahren um Verträge minderjähriger Creator außergerichtlich und vor Gericht geführt, für Familien ebenso wie für Agenturen.
!
Unterschreibt ein Minderjähriger ohne Zustimmung der Eltern, ist der Vertrag schwebend unwirksam, und die Eltern entscheiden, ob er gilt.
Für Agenturen und Managements: Verträge, die halten
Du baust Creator auf, verhandelst ihre Deals und trägst das Risiko, wenn eine Kampagne platzt. Dann muss Dein Vertrag auch halten, wenn der Creator geht oder ein anderes Management lockt. Das entscheidet sich bei der Gestaltung.
Mustervertrag prüfen
Ein Vertrag, den Du allen Creatorn vorlegst, unterliegt der AGB-Kontrolle. Kündigungsausschlüsse und Vertragsstrafen halten dort oft nicht.
Vermittlung oder Management?
Vermittelst Du Creator in Beschäftigungen, gelten gesetzliche Provisionsgrenzen. Wer zu viel vereinbart, verliert im Zweifel den Anspruch.
Keine Rechtsberatung versprechen
Rechtliche Beratung des Creators gehört nicht in den Agenturvertrag. Sie kann ihn insgesamt unwirksam machen.
Rechnungen und Abgaben
Wer welche Rechnung stellt, entscheidet über Umsatzsteuer und mögliche Künstlersozialabgabe. Hier passieren teure Fehler.
Trennung von der Agentur in vier Schritten
Kündigen ist der leichte Teil. Schwierig wird es, wenn die Agentur Zugänge, Kontakte und Geld hat. Deshalb in dieser Reihenfolge:
1
Zugänge sichern
Passwörter ändern, Zwei-Faktor-Schutz auf Dich umstellen, Agentur-Zugriffe in den Plattform-Einstellungen entfernen.
2
Außenwirkung umstellen
Management-Mail aus der Bio entfernen, Brands über die Trennung informieren, Vollmachten widerrufen.
3
Laufende Deals klären
Welche Kampagnen laufen noch, wer liefert, wer rechnet ab, wem steht welche Provision zu?
4
Abrechnen
Abschlussabrechnung verlangen, Auszahlungen prüfen, Nachprovision nur zahlen, wenn sie wirksam vereinbart ist.
Agenturvertrag prüfen lassen, bevor Du unterschreibst
Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir, ob wir Deinen Fall übernehmen können und was die Beratung kostet. Die Erstberatung gibt es ab 250 € zzgl. USt.
Mehr zum Thema für Creator
Managementvertrag im Musikbusiness
Provision, Laufzeit, Nachprovision: die Grundlagen für jedes Management.
Werbekennzeichnung auf Instagram
Wann Du „Werbung“ schreiben musst und wer haftet, wenn es fehlt.
Deine Ansprechpartner
Dein Team für Influencer- und Agenturverträge
Patrick Rehkatsch
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht – Gründer
Fachanwältin
Urheber- & Medienrecht
Juliette Sarvan de Castro
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Häufige Fragen zum
Influencer-Management
Für ein Management sind 10 bis 25 Prozent üblich, die meisten nehmen 20 Prozent. Vermittelt die Agentur Dich in ein Beschäftigungsverhältnis, gilt eine gesetzliche Obergrenze von 14 Prozent des Entgelts, bei Beschäftigungen bis zu sieben Tagen 18 Prozent, jeweils einschließlich Umsatzsteuer.
Nur wenn der Vertrag das wirksam vorsieht. Viele Verträge sprechen von „allen Einnahmen“ und meinen damit auch Plattform-Ausschüttungen, Affiliate-Einnahmen und Deals, die Du selbst geholt hast. Ob das hält, hängt vom genauen Wortlaut und davon ab, ob die Klausel einer AGB-Kontrolle standhält.
Ja, wenn das vereinbart ist. Bestehe dann auf festen Auszahlungsfristen, einer Abrechnung pro Deal und einem Recht, die Unterlagen zu prüfen. Sonst trägst Du das Risiko, wenn die Agentur nicht zahlt.
Nur mit einer Abschlussvollmacht. Eine Verhandlungsvollmacht erlaubt nur das Verhandeln. Wir empfehlen Creatorn meist: verhandeln ja, abschließen nur mit Zustimmung, Vollmacht jederzeit widerruflich.
Häufig ja. Management- und Agenturverträge, die auf besonderem Vertrauen beruhen, sind nach § 627 BGB jederzeit kündbar. Viele Verträge schließen das aus, in einem Mustervertrag ist der Ausschluss aber in aller Regel unwirksam.
Grundsätzlich Dir. Die Agentur bekommt nur die Rechte, die der Vertrag ihr ausdrücklich einräumt. Klauseln, die ihr Rechte an Kanal oder Inhalten über das Vertragsende hinaus geben, solltest Du nicht unterschreiben.
Ohne Zustimmung der Eltern ist er schwebend unwirksam. Mit 18 kannst Du selbst entscheiden, ob Du ihn genehmigst. Lebst Du ihn nach Deinem 18. Geburtstag einfach weiter, kann das als Genehmigung gelten. Lass ihn deshalb vorher prüfen.
Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir, ob wir Deinen Fall übernehmen können und was die Beratung kostet. Die Erstberatung gibt es ab 250 € zzgl. USt.
Kontakt
So erreichst Du uns
Wähle den Weg der Dir am besten passt – wir antworten schnell.
Termin buchen
Direkt in unserem Kalender – Wunschtermin wählen
Schnelle Fragen, schnelle Antworten
Telefon
Mo–Fr direkt erreichbar
Schreib uns was Dich beschäftigt