Einstweilige Verfügung –
ab jetzt läuft die Uhr

Ein Gericht hat Dir etwas verboten, ohne Dich vorher anzuhören. Das Verbot gilt ab Zustellung, nicht ab Rechtskraft. Wir prüfen, ob es hält – und welcher Weg dagegen in Deinem Fall der richtige ist.

REHKATSCH
RECHTSANWÄLTE
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Einstweilige Verfügung –
ab jetzt läuft die Uhr

Ein Gericht hat Dir etwas verboten, ohne Dich vorher anzuhören. Das Verbot gilt ab Zustellung, nicht ab Rechtskraft. Wir prüfen, ob es hält – und welcher Weg dagegen in Deinem Fall der richtige ist.

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Die Zahlen, auf die es ankommt

Im Eilverfahren entscheidet fast alles über Fristen. Wer eine davon verpasst, verliert Rechte, die inhaltlich noch völlig intakt wären.

1 Monat

Vollziehungsfrist nach § 929 Abs. 2 ZPO. Wird die Verfügung nicht rechtzeitig im Parteibetrieb zugestellt, ist sie hinfällig – auch wenn sie inhaltlich richtig war.

0

Anhörungen vor Erlass einer Beschlussverfügung. Der Gegner erfährt erst davon, wenn der Beschluss bei ihm liegt.

250.000 €

Höchstes Ordnungsgeld je Verstoß nach § 890 ZPO, ersatzweise Ordnungshaft. Ein einziger Verstoß kann teurer werden als das ganze Verfahren.

2 Wochen

Übliche Wartezeit, bis die Gegenseite das Abschlussschreiben schickt. Danach entstehen zusätzliche Anwaltskosten, die Du tragen musst.

WORUM ES GEHT

Ein Verbot, über das ohne Dich entschieden wurde

Die einstweilige Verfügung ist vorläufiger Rechtsschutz nach den §§ 935, 940 ZPO. Sie soll verhindern, dass sich ein Zustand verfestigt, während ein ordentliches Verfahren über Monate läuft. Genau deshalb entscheidet das Gericht schnell – und in dringenden Fällen nach § 937 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung.

Für Dich heißt das: Der erste Kontakt mit dem Verfahren ist der fertige Beschluss. Es gab keine Gelegenheit, etwas richtigzustellen, keine Verhandlung, keinen Austausch von Schriftsätzen. Das Gericht hat allein den Vortrag der Gegenseite gesehen – und der ist naturgemäß einseitig.

Warum das im Wettbewerbs- und Medienrecht so häufig vorkommt

In Wettbewerbssachen vermutet § 12 Abs. 1 UWG die Dringlichkeit. Der Antragsteller muss also gar nicht erst belegen, dass es eilt. Im Marken-, Urheber- und Presserecht gibt es diese Vermutung nicht ausdrücklich, die Gerichte handhaben es aber ähnlich, wenn zügig gehandelt wurde.

Diese Vermutung ist zugleich der wunde Punkt der Gegenseite: Wer selbst zu lange zugesehen hat, widerlegt seine eigene Dringlichkeit. Als Maßstab gilt überwiegend ein Monat ab Kenntnis – einzelne Gerichte sind etwas großzügiger, verlassen sollte man sich darauf aber nicht. Wer selbst vorgehen will, plant deshalb innerhalb der Monatsfrist. Und wer angegriffen wird, sieht zuerst nach, wann die Gegenseite von der Sache erfahren hat.

SOFORTMASSNAHMEN

Die ersten 48 Stunden

Vier Schritte, die vor jeder inhaltlichen Diskussion kommen.

1

Zustellung festhalten

Umschlag aufheben, Datum und Uhrzeit notieren. Ab diesem Moment laufen sämtliche Fristen – und der Zustellungsweg selbst ist oft angreifbar.

2

Das Verbot sofort befolgen

Auch wenn die Verfügung falsch ist: Sie gilt. Beiträge offline nehmen, Werbung stoppen, Ware aus dem Shop. Erst danach wird über die Rechtslage gestritten.

3

Vollständigkeit prüfen

Beschluss, Antragsschrift und Anlagen gehören zusammen. Fehlt ein Teil, ist das kein Formfehler am Rande, sondern kann die Vollziehung insgesamt betreffen.

4

Weg festlegen

Widerspruch, Kostenwiderspruch, Aufhebungsantrag oder Abschlusserklärung – die Entscheidung fällt am besten, bevor die Gegenseite nachlegt.

Schick uns Beschluss und Antragsschrift – wir sagen Dir, ob sich der Angriff lohnt und was er kostet.

DEINE MÖGLICHKEITEN

Vier Wege gegen eine einstweilige Verfügung

Welcher davon trägt, hängt weniger vom Inhalt ab als davon, wie die Verfügung zustande gekommen ist.

Widerspruch

Der klassische Angriff gegen eine Beschlussverfügung. Er zwingt das Gericht zur mündlichen Verhandlung – und damit erstmals dazu, auch Deine Version zu hören. Eine feste Frist gibt es nicht, wer aber monatelang wartet, riskiert den Vorwurf der Verwirkung.

§ 924 ZPO

Kostenwiderspruch

Das Verbot bleibt, angegriffen wird nur die Kostenentscheidung. Sinnvoll, wenn Du das Verbot ohnehin akzeptierst, aber nie abgemahnt wurdest und deshalb keinen Anlass zum Verfahren gegeben hast.

§ 924 ZPO

Aufhebungsantrag

Greift, wenn sich die Lage nachträglich geändert hat: Der beanstandete Inhalt ist längst gelöscht, die Rechtslage hat sich verschoben, oder ein Urteil in der Hauptsache fällt anders aus.

§ 927 ZPO

Berufung

Der Weg, wenn die Verfügung nicht per Beschluss, sondern nach mündlicher Verhandlung als Urteil ergangen ist. Hier gilt die reguläre Berufungsfrist von einem Monat ab Zustellung.

§ 511 ZPO

Der fünfte Weg, an den kaum jemand denkt

Nach § 926 ZPO kannst Du das Gericht anweisen lassen, der Gegenseite eine Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage zu setzen. Wer dann nicht klagt, verliert die Verfügung. Das ist besonders wirksam gegen Antragsteller, die den schnellen Eilbeschluss wollten, aber ein ausführliches Hauptsacheverfahren scheuen.

Und falls sich die Verfügung am Ende als von Anfang an ungerechtfertigt erweist, haftet der Antragsteller nach § 945 ZPO verschuldensunabhängig auf Schadensersatz – für entgangenen Umsatz, gestoppte Kampagnen, Rückrufe. Diese Position wird in der Praxis viel zu selten geltend gemacht.

VORBEUGEN

Die Schutzschrift: Deine Sicht liegt schon vor, bevor der Antrag kommt

Wenn Du damit rechnest, dass jemand gegen Dich vorgeht, musst Du nicht abwarten.

Eine Schutzschrift ist die vorbeugende Verteidigung gegen einen erwarteten Verfügungsantrag. Sie wird nach § 945a ZPO in das Zentrale Schutzschriftenregister eingetragen und gilt damit als bei allen ordentlichen Gerichten in Deutschland eingereicht. Stellt die Gegenseite später einen Antrag, muss das Gericht die Schutzschrift von Amts wegen berücksichtigen.

Damit kippt genau der Vorteil, von dem das Eilverfahren lebt: Das Gericht sieht nicht mehr nur eine Seite. In vielen Fällen führt das dazu, dass es eine mündliche Verhandlung ansetzt statt sofort zu verbieten – und schon dadurch ist der Überraschungseffekt weg.

Wann sie sich lohnt

Nach einer Abmahnung, die Du nicht oder nur modifiziert beantwortet hast. Vor einem Produktlaunch, bei dem ein Wettbewerber erkennbar mitliest. Nach einer öffentlichen Auseinandersetzung, in der Gegenwehr angekündigt wurde.

Was hineingehört

Nicht nur die eigene Rechtsauffassung, sondern vor allem das, was die Gegenseite verschweigen wird: der Zeitablauf, die Vorgeschichte, die Frage der Dringlichkeit. Eine Schutzschrift, die nur Rechtsansichten wiederholt, bringt wenig.

Wie lange sie wirkt

Die Eintragung bleibt sechs Monate im Register und kann verlängert werden. Ist die Gefahr vorbei, kann sie zurückgenommen werden – sinnvoll, damit sie nicht in einem anderen Zusammenhang gegen Dich verwendet wird.

Ob sich eine Schutzschrift in Deiner Lage rechnet, hängt stark davon ab, wie konkret die Gefahr ist. Das klären wir im unverbindlichen Erstgespräch.

DER ÜBERSEHENE SCHRITT

Abschlusserklärung: Warum das Verfahren nach dem Beschluss noch nicht vorbei ist

Eine einstweilige Verfügung ist ihrem Wesen nach vorläufig. Sie regelt einen Zustand, sie entscheidet den Streit nicht endgültig. Die Gegenseite hat deshalb ein Interesse daran, aus dem vorläufigen Titel einen dauerhaften zu machen – und das geht über die Abschlusserklärung.

Damit erkennst Du die Verfügung als endgültige Regelung an und verzichtest auf Widerspruch und auf die Anordnung nach § 926 ZPO. Im Gegenzug entfällt die Hauptsacheklage, die sonst mit deutlich höheren Kosten käme.

Die Kostenfalle im Ablauf

Gibst Du von Dir aus keine Abschlusserklärung ab, schickt die Gegenseite nach einer Wartezeit von üblicherweise etwa zwei Wochen ein Abschlussschreiben. Dessen Anwaltskosten kannst Du erstattungspflichtig sein – für ein Schreiben, das Dich zu etwas auffordert, das Du auch von selbst hättest tun können.

Wer die Verfügung ohnehin akzeptiert, sollte deshalb vorher handeln. Wer sie angreifen will, darf sie auf keinen Fall abgeben, denn danach ist der Weg zurück versperrt. Genau diese Weiche ist der Grund, warum sich der Blick eines Anwalts hier meist innerhalb weniger Tage rechnet.

JETZT STARTEN

Eine Verfügung im Haus –
wir schauen sie uns an.

Rechtsanwalt Patrick Rehkatsch und Rechtsanwältin Juliette Sarvan de Castro führen Eilverfahren im Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Presserecht. Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir, welcher Weg in Deiner Sache trägt – ohne Juristendeutsch, ohne Zeitdruck von unserer Seite.

Patrick-Rehkatsch-Rechtsanwalt-Fachanwalt-Urheber-und-Medienrecht

Anwalt
Patrick Rehkatsch

DIE ANDERE SEITE

Du willst selbst eine einstweilige Verfügung erwirken

Wenn jemand Deine Marke, Deine Bilder oder Deinen Ruf angreift, ist das Eilverfahren das schärfste Mittel, das die ZPO kennt.

Tempo ist alles

Die Dringlichkeit widerlegt sich selbst, wenn Du zu lange zusiehst. Wer erst Wochen nach Kenntnis anfängt, Angebote einzuholen, hat das Eilverfahren häufig schon verloren.

Glaubhaftmachung

Kein Vollbeweis, aber auch keine bloße Behauptung. Screenshots mit Zeitstempel, eidesstattliche Versicherung, Testkäufe – das Material muss stehen, bevor der Antrag rausgeht.

Zuständigkeit

Für deutsche Markenstreitigkeiten ist in unserem Bezirk das LG Köln zuständig, für Unionsmarken landesweit ausschließlich das LG Düsseldorf. Der falsche Gerichtsstand kostet die entscheidenden Tage.

Vor dem Antrag steht in aller Regel die Abmahnung. Sie ist nicht nur Höflichkeit, sondern verhindert, dass Du bei sofortigem Anerkenntnis auf den gesamten Verfahrenskosten sitzen bleibst. Wie eine belastbare Abmahnung aussieht, steht auf unserer Seite zur Abmahnung.

KOSTEN

Was ein Eilverfahren kostet

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, und der wird im Eilverfahren üblicherweise niedriger angesetzt als in der Hauptsache – häufig bei etwa zwei Dritteln. In Wettbewerbs- und Markensachen bewegen sich die Streitwerte je nach Reichweite und Umsatzrelevanz meist im fünfstelligen Bereich.

Hinzu kommt: Wer im Eilverfahren unterliegt, trägt die Kosten beider Seiten. Deshalb steht am Anfang immer die nüchterne Frage, ob der Angriff Aussicht hat – nicht die Frage, ob man sich ärgert.

Unverbindliches Erstgespräch

Kurze Orientierung am Telefon: Worum geht es, wie eilig ist es, passt das zu uns. Kostenlos und ohne Verpflichtung.

Erstberatung

Rechtliche Einschätzung Deines Falls mit konkreter Empfehlung und Einordnung der Erfolgsaussichten. Ab 250 € zzgl. USt.

Prüfung des Beschlusses

Durchsicht von Verfügung, Antragsschrift und Anlagen mit schriftlicher Stellungnahme. Ab 500 € zzgl. USt.

Bei laufenden Fristen sagen wir Dir am Telefon vorab, was der jeweilige Schritt kostet. Überraschungen auf der Rechnung gibt es bei uns nicht.

FAQ

Häufige Fragen zur einstweiligen Verfügung

Ja. Die Verfügung ist ab Zustellung vollstreckbar, unabhängig davon, ob sie inhaltlich zutrifft. Wer sich darüber hinwegsetzt, riskiert Ordnungsgeld nach § 890 ZPO – und schwächt zugleich die eigene Position im Widerspruchsverfahren erheblich.gen Dir vorab, wie realistisch eine Entfernung ist.

Das Gesetz nennt keine Frist. Praktisch solltest Du trotzdem zügig sein: Wer sehr lange wartet, muss sich fragen lassen, warum die Sache plötzlich doch eilig ist, und riskiert den Einwand der Verwirkung. Zudem läuft parallel die Frist bis zum Abschlussschreiben.

Dann ist sie nach § 929 Abs. 2 ZPO nicht wirksam vollzogen und kann aufgehoben werden – selbst dann, wenn der Vorwurf in der Sache berechtigt war. Der Zustellungsweg ist deshalb einer der ersten Punkte, die wir prüfen.

Du trägst die Gerichtskosten und die Anwaltskosten beider Seiten, berechnet nach dem festgesetzten Streitwert. Bei einem Streitwert von 30.000 € liegt die Gesamtbelastung schnell im vierstelligen Bereich. Genau deshalb prüfen wir vor jedem Angriff, ob er trägt.

Ja. § 945 ZPO gibt Dir einen verschuldensunabhängigen Anspruch gegen den Antragsteller, wenn sich die Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt erweist. Ersatzfähig sind unter anderem entgangener Gewinn und die Kosten abgebrochener Maßnahmen.

Das hängt davon ab, wie konkret die Gefahr ist. Nach einer Abmahnung mit angekündigten gerichtlichen Schritten ist sie fast immer sinnvoll. Bei einer reinen Ahnung ohne Anlass stehen Aufwand und Nutzen dagegen selten im Verhältnis.

Ja, wir sind bundesweit tätig. Eilverfahren laufen ohnehin weitgehend schriftlich, und Termine nehmen wir bundesweit wahr. Neben dem Standort Köln steht uns in Berlin ein Konferenzraum für persönliche Gespräche zur Verfügung.

Sofortkontakt einstweilige Verfügung

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