Modelrecht
Anwalt für Modelrecht – Verträge, Gagen und Bildrechte für Models
Der Vertrag kommt von der Agentur, die Bedingungen auch. Wir lesen ihn, bevor Du unterschreibst – und holen Dich raus, wenn Du schon drinsteckst.
Ausgangslage
Warum Models fast immer die schwächere Vertragsposition haben
Nicht weil das Recht sie benachteiligt – sondern weil die andere Seite den Vertrag schreibt.
Wer als Model arbeitet, unterschreibt in der Regel Papiere, die jemand anders aufgesetzt hat: die Agentur, die Produktion, der Kunde. Diese Verträge sind nicht bösartig, aber sie sind einseitig optimiert. Sie regeln sorgfältig, was die Gegenseite bekommt, und lassen offen, was Du bekommst.
Dazu kommt der Zeitdruck. Ein Booking wird kurzfristig bestätigt, das Deal Memo kommt am Vorabend, unterschrieben wird am Set zwischen Make-up und erstem Look. Wer in diesem Moment Fragen stellt, hat das Gefühl, den Job zu gefährden. Genau darauf ist der Ablauf ausgelegt.
Und schließlich: Was Du aus der Hand gibst, ist ungewöhnlich persönlich. Es geht nicht um eine Ware und nicht um eine Dienstleistung im üblichen Sinn, sondern um Dein Gesicht, Deinen Körper und inzwischen auch um Deine digitale Abbildung. Das lässt sich schlecht zurückholen, wenn es einmal verbreitet ist.
Verträge
Drei Papiere, die Du auseinanderhalten solltest
Sie werden oft in einem Atemzug genannt, regeln aber völlig Verschiedenes.
Der Agenturvertrag
Regelt Deine dauerhafte Bindung: Laufzeit, Exklusivität, Provision, Kündigung und vor allem die Vollmacht, mit der die Agentur in Deinem Namen abschließen darf. Das ist der Vertrag mit den größten Langzeitfolgen – und der, den kaum jemand vollständig liest.
Das Deal Memo
Die Vereinbarung für den einzelnen Job: Gage, Termin, Nutzungsumfang, Gebiet, Laufzeit der Kampagne. Kurz, oft eine Seite – und genau deshalb gefährlich, weil weitreichende Rechteeinräumungen in einem Nebensatz stecken können.
Das Model Release
Deine Einwilligung, dass die Aufnahmen veröffentlicht werden dürfen. Es ist kein Formular, das man nebenbei abhakt, sondern die eigentliche Rechteübertragung. Reicht es zu weit, ist Dein Bild dauerhaft und für beliebige Zwecke freigegeben.
Vertragsklauseln
Formulierungen, bei denen Du nachfragen solltest
Links steht, was im Vertrag häufig so oder ähnlich formuliert ist. Rechts, was es für Dich bedeutet.
Deckt jede künftige Nutzung ab, auch solche, die es heute noch nicht gibt. Sinnvoll ist die Begrenzung auf konkrete Medien, ein Gebiet und eine Laufzeit – alles darüber wird nachvergütet.
Dein Bild kann bei Bildagenturen landen und für fremde Kampagnen lizenziert werden. Wenn die Klausel bleibt, gehört zumindest eine Zustimmungspflicht hinein.
Eine weite Vollmacht bedeutet, dass Verträge geschlossen und Rechte eingeräumt werden, ohne dass Du gefragt wirst. Eine Rücksprachepflicht ab einer bestimmten Größenordnung ist üblich und verhandelbar.
Exklusivität ist nicht per se schlecht, aber sie muss etwas kosten. Kritisch ist die Kombination aus langer Laufzeit, stillschweigender Verlängerung und enger Kündigungsfrist – sie bindet Dich faktisch unbegrenzt.
Das öffnet Composings und KI-gestützte Veränderungen. Wirst Du so dargestellt, dass Du Dich nicht wiedererkennst oder herabgesetzt fühlst, ist das von einer pauschalen Klausel nicht mehr gedeckt.
Damit trägst Du das Ausfallrisiko der Agentur. Üblich sind feste Zahlungsfristen nach Leistungserbringung. Bei internationalen Kunden gehört zusätzlich geregelt, welches Recht gilt und wo geklagt wird.
“ Eingang beim Kunden“
Damit trägst Du das Ausfallrisiko der Agentur. Üblich sind feste Zahlungsfristen nach Leistungserbringung. Bei internationalen Kunden gehört zusätzlich geregelt, welches Recht gilt und wo geklagt wird.
Geld
Wenn die Gage nicht kommt
Der häufigste Anlass, aus dem Models bei uns anrufen.
Ausbleibende oder verspätete Zahlungen sind in der Branche verbreitet, und sie haben fast immer dieselbe Struktur: Der Kunde zahlt an die Agentur, die Agentur zahlt weiter – irgendwann. Dazwischen liegen Wochen bis Monate, und es gibt selten jemanden, der nachhält.
Rechtlich ist die Lage besser, als viele annehmen. Du hast einen Anspruch aus dem Vertrag, und der wird nicht dadurch schlechter, dass die Agentur ihr Geld noch nicht bekommen hat – es sei denn, genau das steht im Vertrag. Deshalb ist diese Klausel so wichtig.
Was Du brauchst, ist die Dokumentation: Deal Memo oder Buchungsbestätigung, Nachweis, dass Du am Set warst, und die Korrespondenz. Damit lässt sich die Forderung beziffern und durchsetzen. Und häufig genügt bereits ein anwaltliches Schreiben, weil auf der Gegenseite plötzlich jemand zuständig ist.
Ein zweiter Punkt, der oft übersehen wird: Wird die Kampagne länger oder in mehr Ländern ausgespielt als vereinbart, ist das eine Nutzung über den Vertrag hinaus. Dafür steht Dir eine zusätzliche Vergütung zu. Das prüft niemand für Dich – Du musst es selbst bemerken oder prüfen lassen.
Bild und KI
Dein Gesicht als Datensatz
Das Thema, das die Branche gerade am schnellsten verändert.
Bis vor Kurzem endete die Frage nach den Bildrechten bei der Veröffentlichung des Fotos. Inzwischen geht sie weiter: Aufnahmen werden zum Training von Modellen verwendet, Gesichter werden in andere Szenen gesetzt, digitale Doubles ersetzen den zweiten Drehtag. Für die Auftraggeber ist das ein Effizienzgewinn. Für Dich bedeutet es, dass Deine Abbildung weiterarbeitet, ohne dass Du gebucht wirst.
Ein Vertrag, der aus der Zeit davor stammt, sagt zu all dem nichts. Und Klauseln wie „Bearbeitung und Veränderung gestattet“ oder „für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten“ werden von der Gegenseite gerne so gelesen, als sei das mit abgedeckt. Deshalb gehört das Thema heute ausdrücklich geregelt: ob eine KI-Verarbeitung erlaubt ist, ob ein digitales Double erstellt werden darf, wofür es eingesetzt werden darf, und was das kostet.
Davon zu trennen ist der Missbrauchsfall – wenn Dein Gesicht ohne jede Grundlage in fremde Inhalte montiert wird. Dagegen gibt es wirksame Mittel, und schnelle. Je früher gehandelt wird, desto besser stehen die Chancen, die Verbreitung zu stoppen.
International
Der Fashion Workers Act in New York
Wohin sich die Branche bewegt – und warum das auch für Bookings von hier aus zählt.
New York hat für Modelagenturen verbindliche Standards eingeführt: schriftliche Verträge, Transparenz bei Abrechnungen, Fristen für Auszahlungen und – besonders relevant – eine ausdrückliche Zustimmungspflicht für die Erstellung und Nutzung digitaler Abbilder. Damit gibt es erstmals eine gesetzliche Antwort auf die KI-Frage.
Für Dich ist das aus zwei Gründen wichtig. Wer international gebucht wird, arbeitet unter diesen Regeln, sobald New York berührt ist. Und die dort festgeschriebenen Standards sind ein gutes Argument in jeder Vertragsverhandlung hier – sie zeigen, dass die Forderungen nicht überzogen sind, sondern anderswo bereits geltendes Recht.
Ablauf
So gehen wir Deinen Fall an
Vier Schritte – ob es um einen Vertrag, eine offene Gage oder ein Bild geht.
Unterlagen sichten
Agenturvertrag, Deal Memo, Release, Korrespondenz. Auch unvollständige Papiere sagen viel darüber, was vereinbart war.
Position klären
Was steht Dir zu, was hast Du abgegeben, und welche Klauseln halten einer Prüfung nicht stand?
Verhandeln
In den meisten Fällen lässt sich außergerichtlich mehr erreichen, als man denkt – gerade weil die Branche klein ist.
Durchsetzen
Wenn nötig gerichtlich. Bei unerlaubter Bildnutzung auch im Eilverfahren, weil dort jeder Tag zählt.
Schick uns den Vertrag als PDF – wir sagen Dir, was er wirklich bedeutet.
Für Agenturen und Produktionen
Wir arbeiten auch auf der anderen Seite
Und das macht die Verträge besser, die wir für beide Seiten aufsetzen.
Vertragswerk
Agenturverträge, Deal Memos und Releases, die halten – und die nicht bei der ersten Prüfung durch einen Anwalt in sich zusammenfallen.
Rechtekette
Wer eine Kampagne verantwortet, braucht eine lückenlose Kette: Model, Fotograf, Visagistin, Location. Fehlt ein Glied, steht die Kampagne.
KI-Klauseln
Digitale Abbilder brauchen eine eigene Regelung mit Zustimmung und Vergütung. Wer das heute sauber aufsetzt, spart sich den Streit von morgen.
Das sagen unsere Mandanten




FAQs zum Modelrecht
Häufige Fragen zum Modelrecht
Die Fragen, die uns Models, Agenturen und Produktionen am häufigsten stellen.
Der Fotograf ist Urheber des Bildes und besitzt die urheberrechtlichen Nutzungsrechte. Gleichzeitig hat das Model ein sogenanntes „Recht am eigenen Bild“. Das bedeutet: Auch wenn der Fotograf das Bild gemacht hat, darf es nur mit Zustimmung des Models veröffentlicht oder verbreitet werden. Beide Seiten benötigen also klare vertragliche Regelungen – z. B. durch einen Model-Release-Vertrag.
Der Fotograf besitzt das Urheberrecht an einem Bild – er darf entscheiden, wie es verwendet wird. Gleichzeitig hat die abgebildete Person (z. B. ein Model) das Recht am eigenen Bild. Das bedeutet: Auch wenn der Fotograf der Urheber ist, darf das Bild nicht ohne Einwilligung der abgebildeten Person veröffentlicht oder verbreitet werden. Beide Rechte müssen beachtet werden – idealerweise durch einen schriftlichen Vertrag.
Das Recht am eigenen Bild gilt grundsätzlich immer, aber es gibt Ausnahmen (§ 23 KunstUrhG). Eine Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn:
die Person nur Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit ist,
es sich um Personen der Zeitgeschichte handelt (z. B. prominente Persönlichkeiten im öffentlichen Interesse),
das Bild bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Ereignissen entstanden ist,
das Bild einem höheren Interesse der Kunst oder Berichterstattung dient.
Trotzdem gilt: Sobald berechtigte Interessen der abgebildeten Person verletzt werden, ist auch in diesen Fällen eine Veröffentlichung unzulässig.
Ein TFP-Vertrag („Time for Prints“ oder „Time for Pictures“) ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Fotograf und Model, bei der keine Bezahlung erfolgt. Statt Geld erhalten beide Seiten die entstandenen Fotos zur eigenen Nutzung, z. B. für Portfolio, Social Media oder Webseite.
Wichtig: Auch bei einem TFP-Shooting sollte klar geregelt sein,
wofür und wie lange die Bilder verwendet werden dürfen,
ob eine Namensnennung erfolgen muss,
und ob eine Veröffentlichung durch Dritte erlaubt ist.
Ein TFP-Vertrag schützt beide Seiten rechtlich – vor allem, wenn es später zu Meinungsverschiedenheiten kommt.
Sammle Deal Memo oder Buchungsbestätigung, Nachweis über den Einsatz und die gesamte Korrespondenz. Damit lässt sich die Forderung beziffern. In vielen Fällen genügt ein anwaltliches Schreiben. Prüfe außerdem, ob im Vertrag steht, dass erst nach Zahlungseingang beim Kunden gezahlt wird – diese Klausel ist der Kern des Problems.
Nur wenn es vereinbart ist. Pauschale Klauseln über Bearbeitung oder unbekannte Nutzungsarten decken die Erstellung eines digitalen Doubles nicht selbstverständlich ab. Wer heute Verträge abschließt, sollte das Thema ausdrücklich regeln – mit Zustimmungsvorbehalt und eigener Vergütung.
In der Regel ja. Die Nutzung über den vereinbarten Zeitraum, das Gebiet oder die Medien hinaus ist eine zusätzliche Nutzung und damit gesondert zu vergüten. Voraussetzung ist, dass der ursprüngliche Umfang klar bezeichnet war – ein weiterer Grund, ihn nicht offen zu lassen.
Verträge und Einwilligungen brauchen grundsätzlich die Zustimmung beider Sorgeberechtigten. Für die Arbeit selbst gelten zusätzlich die Regeln zum Jugendarbeitsschutz. Und bei freizügigen Aufnahmen gibt es keinen Verhandlungsspielraum – die sind ausgeschlossen.