TFP-Shooting

TFP-Vertrag – der Anwalt für Fotorecht erklärt, was wirklich hineingehört

Kein Geld fließt, also ist es unverbindlich? Falsch. Ein TFP-Shooting ist ein Vertrag mit Leistung und Gegenleistung – und die meisten Vorlagen im Netz regeln genau die Punkte nicht, an denen es später kracht.

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Grundlagen

TFP ist kein Freundschaftsdienst, sondern ein Tausch

Time for Prints, Time for Pictures – jeder bringt etwas ein, jeder bekommt etwas.

Beim TFP-Shooting zahlt niemand Honorar. Das führt zu dem verbreiteten Irrtum, es handle sich um eine unverbindliche Gefälligkeit. Rechtlich ist das Gegenteil richtig: Beide Seiten erbringen eine Leistung und erhalten eine Gegenleistung. Der Fotograf stellt Zeit, Technik und Bearbeitung, das Model stellt Zeit und – juristisch entscheidend – die Erlaubnis, sein Bild zu verwenden. Am Ende bekommen beide Bilder, mit denen sie arbeiten wollen.

Ein Tausch ist ein Vertrag. Und weil kein Geld fließt, gibt es später auch keine Rechnung, keinen Auftrag, keinen Schriftverkehr, auf den man sich berufen könnte. Wenn es Streit gibt – und den gibt es regelmäßig – steht Erinnerung gegen Erinnerung.

Genau deshalb ist der TFP-Vertrag wichtiger als der Vertrag beim bezahlten Shooting. Dort ist die Rechnung wenigstens ein Anhaltspunkt. Hier gibt es ohne schriftliche Vereinbarung schlicht nichts.

Der Kern

Zwei Rechte werden getauscht – und beide gehören verschiedenen Leuten

Wer nur eines davon regelt, hat den halben Vertrag.

Am Bild aus einem TFP-Shooting hängen zwei völlig getrennte Rechtspositionen. Sie entstehen unabhängig voneinander, sie gehören unterschiedlichen Personen, und keine ersetzt die andere.

1

Das Urheberrecht liegt beim Fotografen

Es entsteht mit dem Auslösen und ist nicht übertragbar. Das Model bekommt deshalb nie „die Bilder“, sondern Nutzungsrechte in genau dem Umfang, der vereinbart wurde. Fehlt die Vereinbarung, gilt im Zweifel nur das, was der Zweck des Shootings zwingend erfordert – und das ist wenig.

2

Das Recht am eigenen Bild liegt beim Model

Ohne Einwilligung darf der Fotograf die Aufnahmen nicht veröffentlichen – auch nicht im eigenen Portfolio, auch nicht als Beweis für die eigene Arbeit. Die Einwilligung reicht immer nur so weit, wie sie erteilt wurde.

Das ist der Grund, warum ein TFP-Vertrag zwingend in beide Richtungen wirken muss. Ein Papier, das nur die Einwilligung des Models einholt, schützt das Model nicht. Eines, das nur Nutzungsrechte einräumt, schützt den Fotografen nicht. Die meisten Vorlagen aus dem Netz sind aus Fotografensicht geschrieben und decken deshalb nur eine Seite ab.

Und es kommen schnell weitere Beteiligte hinzu: Visagistin, Stylist, der Inhaber der Location, gelegentlich eine Marke, deren Kleidungsstück getragen wird. Wer das Ergebnis später kommerziell nutzen will, braucht auch von diesen Seiten eine Freigabe.

Checkliste

Sechs Punkte, an denen sich später alles entscheidet

Die Vorlagen im Netz regeln meist zwei davon. Der Rest ist die Lücke, durch die der Streit kommt.

1

Wofür dürfen die Bilder genutzt werden

Eigenes Portfolio, Website, Social Media, Sedcard, Wettbewerbe, Ausstellungen – das ist die eine Kategorie. Werbung für Dritte, Verkauf über Bildagenturen, Lizenzierung an Marken ist die andere. Beide Seiten sollten wissen, welche Kategorie erlaubt ist, und das getrennt festhalten.

2

Wie lange und wo

Unbefristet und weltweit ist der Normalfall bei TFP – aber nur, wenn es dasteht. Sonst streiten später beide darüber, ob ein sechs Jahre altes Bild noch online sein darf. Wer eine Befristung will, muss sie vereinbaren.

3

Welche Bilder überhaupt

Nur die bearbeiteten Auswahlbilder oder alle Aufnahmen? Dürfen unbearbeitete Dateien veröffentlicht werden? Bekommt das Model die Rohdaten? Der häufigste Praxisstreit dreht sich um Bilder, die nie zur Veröffentlichung gedacht waren.

4

Bearbeitung und Veränderung

Darf das Model die Bilder croppen, filtern, mit Text versehen? Darf der Fotograf stark retuschieren oder das Model in ein Composing setzen? Beide Seiten haben hier Rechte: Der Fotograf gegen Entstellung seines Werks, das Model gegen eine Darstellung, die es nicht mehr als sich selbst akzeptiert.

5

Nennung

Der Fotograf hat ein Recht darauf, als Urheber genannt zu werden – ein Verzicht muss ausdrücklich vereinbart sein. Umgekehrt sollte auch geregelt sein, ob das Model namentlich genannt oder verlinkt wird, und ob das erwünscht ist.

6

Was passiert, wenn jemand aussteigt

Kann die Einwilligung widerrufen werden, und unter welchen Voraussetzungen? Was gilt für bereits veröffentlichte Bilder, was für gedruckte? Wer trägt die Kosten? Ohne Regelung endet das regelmäßig in einer Auseinandersetzung, die keiner der beiden gewollt hat.

§ Der Punkt, den fast alle Vorlagen offenlassen

Die Weiterlizenzierung. Wenn der Fotograf die Bilder später an eine Bildagentur gibt und sie dort als Stockmaterial für Werbung verkauft werden, taucht das Gesicht des Models plötzlich in einer Kampagne auf, mit der es nie gerechnet hat. Ob das erlaubt ist, entscheidet allein der Vertrag – und die meisten schweigen dazu.

Streitfälle

Sechs Sätze, die wir aus TFP-Streitigkeiten kennen

Jeder davon steht am Anfang eines Falls, der sich mit zwei Absätzen im Vertrag hätte vermeiden lassen.

„Wir hatten das doch per WhatsApp besprochen"

Sprachnachrichten und Chatverläufe sind besser als nichts, aber sie sind lückenhaft und werden gelöscht. Vor allem regeln sie nie die Punkte, an die im Moment der Begeisterung niemand denkt.

„Das Bild ist plötzlich in einer Werbeanzeige"

Der Klassiker. Der Fotograf hat die Aufnahme an eine Agentur weitergegeben, das Model erfährt es aus dem Schaufenster. Ohne ausdrückliche Regelung zur Weiterlizenzierung ist die Nutzung angreifbar – und der Streit läuft gegen alle Beteiligten.

„Ich will die Bilder jetzt gelöscht haben"

Eine erteilte Einwilligung lässt sich nicht beliebig zurücknehmen. Es braucht einen gewichtigen Grund – eine veränderte Lebenssituation kann ausreichen, ein bloßer Sinneswandel meist nicht. Wo die Grenze liegt, hängt vom Einzelfall und vom Vertrag ab.

„Das war nicht abgesprochen, so retuschiert zu werden"

Starke Eingriffe in Körper und Gesicht sind heikel. Wird jemand so verändert, dass er sich darin nicht wiedererkennt oder herabgesetzt fühlt, ist das nicht mehr von einer allgemeinen Einwilligung gedeckt.

„Sie hat gesagt, sie ist achtzehn"

Bei Minderjährigen müssen grundsätzlich beide Sorgeberechtigten zustimmen, und je nach Alter zusätzlich der Minderjährige selbst. Wer sich auf eine mündliche Altersangabe verlässt, trägt das volle Risiko. Ein Blick in den Ausweis gehört zum Ablauf.

„Es war doch alles kostenlos"

Kein Honorar heißt nicht, dass nichts geschuldet wird. Wer gegen die Vereinbarung verstößt, haftet – auf Unterlassung und gegebenenfalls auf Schadensersatz. Dass niemand gezahlt hat, ändert daran nichts.

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Für Fotografen

Wenn Du das Shooting anbietest

Du stellst den Vertrag – also bestimmst Du, wie sauber die Grundlage ist.

Dein größtes Risiko liegt nicht beim Model, sondern bei der Verwertung danach. Du willst die Bilder im Portfolio zeigen, für Wettbewerbe einreichen, vielleicht später an eine Agentur geben. Jede dieser Nutzungen braucht eine Einwilligung, die weit genug reicht – und die Du im Streitfall belegen kannst.

Halte deshalb schriftlich fest, wofür Du die Aufnahmen verwenden darfst, und trenne dabei die eigene Werbung von der kommerziellen Nutzung durch Dritte. Notiere Datum, Ort und die anwesenden Personen. Lass Dir das Alter belegen, nicht nur sagen. Und kläre vorher, was Du an Bearbeitung vorhast, wenn sie über normale Retusche hinausgeht.

Auf der anderen Seite steht Deine eigene Position: Du gibst Nutzungsrechte weiter, nicht Dein Urheberrecht. Das Model darf die Bilder verwenden, aber in welchem Umfang, entscheidest Du. Ohne Regelung landen Deine Aufnahmen als Werbematerial bei einer Marke, ohne dass jemand Dich gefragt hat.

Für Models

Wenn Du unterschreiben sollst

Der Vertrag kommt vom Fotografen. Das heißt nicht, dass Du ihn so annehmen musst.

Du gibst mit Deiner Unterschrift etwas sehr Weitreichendes aus der Hand: die Erlaubnis, Dein Gesicht und Deinen Körper zu zeigen. Diese Erlaubnis lässt sich später nur schwer wieder einfangen. Deshalb lohnt es sich, vorher zwei Minuten länger hinzusehen.

Achte auf drei Formulierungen. Erstens auf Wendungen wie „uneingeschränkt“, „für alle Zwecke“ oder „einschließlich Weitergabe an Dritte“ – das öffnet die kommerzielle Nutzung durch fremde Unternehmen. Zweitens auf das Fehlen jeder Regelung zum Widerruf. Drittens auf Klauseln, die dem Fotografen erlauben, die Bilder beliebig zu verändern.

Und achte darauf, was Du bekommst. Wie viele bearbeitete Bilder, bis wann, in welcher Auflösung, und was Du damit machen darfst. Wenn Du die Aufnahmen für Deine Sedcard oder Deinen Instagram-Account brauchst, muss das im Vertrag stehen – sonst hast Du am Ende Bilder, die Du nicht zeigen darfst.

Bei Akt- und Dessousaufnahmen gelten strengere Maßstäbe. Solche Einwilligungen sind eher widerruflich als andere, und sie müssen besonders klar sein. Wenn Du dabei ein ungutes Gefühl hast, ist das ein Grund, den Vertrag prüfen zu lassen – nicht ihn schneller zu unterschreiben.

Ablauf

So gehen wir Deinen TFP-Fall an

Vier Schritte, egal ob Du fotografierst oder vor der Kamera stehst.

1

Unterlagen sichten

Vertrag, Chatverlauf, Terminabsprachen. Auch ein lückenhafter Schriftwechsel sagt viel darüber, was tatsächlich vereinbart war.

2

Position klären

Was ist erlaubt, was nicht – und wer müsste was beweisen, wenn es vor Gericht ginge?

3

Vertrag aufsetzen oder korrigieren

Für die Zukunft eine Fassung, die beide Seiten trägt. Für laufende Fälle die passende Reaktion.

4

Durchsetzen

Aufforderung, Unterlassungserklärung, wenn nötig einstweilige Verfügung. Bei Bildern zählt Geschwindigkeit.

Schick uns den Vertrag als PDF – wir sagen Dir, was er regelt und was er offenlässt.

Besondere Vorsicht

Drei Konstellationen, bei denen ein Standardvertrag nicht reicht

Hier reagieren Gerichte deutlich strenger als beim gewöhnlichen Portraitshooting.

Minderjährige

Grundsätzlich müssen beide Sorgeberechtigten zustimmen, bei älteren Jugendlichen zusätzlich der Minderjährige selbst. Das Alter gehört belegt, nicht geglaubt. Bei freizügigen Aufnahmen ist die Grenze eindeutig: Das geht nicht.

Akt und Dessous

Die Einwilligung muss besonders deutlich sein und den Verwendungszweck genau bezeichnen. Ein Widerruf ist eher möglich als bei anderen Aufnahmen, weil die Persönlichkeitssphäre stärker betroffen ist.

Starke Bearbeitung

Composings, Körperveränderungen, KI-gestützte Retusche. Je weiter sich das Ergebnis vom Original entfernt, desto weniger trägt eine pauschale Einwilligung. Das gehört ausdrücklich geregelt.

Häufige Fragen zum TFP-Vertrag

Die Fragen, die uns Fotografen und Models am häufigsten stellen.

Als Ausgangspunkt manchmal, als Grundlage selten. Die meisten kursierenden Muster sind aus Fotografensicht geschrieben, veraltet, oder sie lassen genau die Punkte offen, an denen später gestritten wird – Weiterlizenzierung, Bearbeitung, Widerruf. Wer regelmäßig TFP macht, sollte einmal eine saubere Fassung erstellen lassen und die dann immer verwenden.

Zwingend vorgeschrieben ist die Schriftform nicht. Praktisch ist sie unverzichtbar, weil im Streitfall derjenige beweisen muss, der sich auf eine Erlaubnis beruft. Eine mündliche Absprache existiert juristisch – nur eben ohne Nachweis.

Nur wenn das ausdrücklich vereinbart ist. Die Weitergabe an Stockportale ist etwas völlig anderes als die Nutzung im eigenen Portfolio, weil die Aufnahmen dort für beliebige Werbezwecke lizenziert werden können. Schweigt der Vertrag dazu, ist die Nutzung angreifbar.

Nicht einfach so. Es braucht einen gewichtigen Grund – etwa eine erheblich veränderte Lebenssituation oder eine Verwendung, die deutlich über das Vereinbarte hinausgeht. Ein bloßer Sinneswandel genügt in der Regel nicht. Bei sehr persönlichen Aufnahmen sind die Anforderungen niedriger.

Nein. Das Urheberrecht bleibt beim Fotografen. Du bekommst Nutzungsrechte in dem Umfang, der vereinbart wurde. Wenn Du die Bilder für Deine Sedcard, Deine Website oder Social Media brauchst, muss das im Vertrag stehen.

Im Grundsatz ja – der Urheber hat ein Recht auf Nennung. Ein Verzicht ist möglich, muss aber vereinbart sein. Umgekehrt sollte auch geregelt werden, ob und wie Du als Model genannt oder verlinkt wirst.

Nicht automatisch. Weil Leistung gegen Leistung getauscht wird, kann steuerlich ein Vorgang vorliegen, auch wenn kein Geld fließt – insbesondere bei Beteiligten, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind. Das ist eine Frage für die steuerliche Beratung, aber man sollte wissen, dass sie sich stellt.

Zuerst sichern: Screenshot mit Adresse und Datum. Dann prüfen lassen, was vereinbart war. Je nach Lage folgen Aufforderung zur Löschung, Unterlassungserklärung und gegebenenfalls ein Eilverfahren. Bei Bildern im Netz zählt Geschwindigkeit – je länger sie stehen, desto weiter verbreiten sie sich.

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REHKATSCH RECHTSANWÄLTE, Rechtsgebiete von Rechtsanwältin Juliette Sarvan de castro und Rechtsanwalt Patrick Rehkatsch, beide Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht
REHKATSCH RECHTSANWÄLTE, Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Juliette Sarvan de Castro, Medienrecht schnell erreichbar

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