Strafbewehrte Unterlassungserklärung – unterschreib nichts, was Du 30 Jahre lang trägs

Die Erklärung im Anhang der Abmahnung hat der Anwalt der Gegenseite geschrieben. Für die Gegenseite. Wir prüfen, was Du davon wirklich unterschreiben musst – und was raus muss, bevor Du es tust.

Worum es geht

Was Du gerade in der Hand hältst

Ein vorformuliertes Vertragsangebot – keine Behördenanordnung, kein Gerichtsbeschluss.

Eine Abmahnung ist unangenehm, aber sie ist erst einmal nur ein Schreiben. Die beigefügte Unterlassungserklärung ist etwas anderes: Sie ist ein Vertragsangebot. Unterschreibst Du sie und nimmt die Gegenseite an, entsteht ein Vertrag zwischen Euch – und der wirkt weiter, als die meisten annehmen. Er endet nicht, wenn der Streit vergessen ist. Er endet praktisch gar nicht.

Der Hintergrund ist die sogenannte Wiederholungsgefahr. Wer einmal ein Foto ohne Lizenz genutzt, einen Preis falsch ausgezeichnet oder einen Post nicht als Werbung gekennzeichnet hat, bei dem vermutet das Gesetz: Er wird es wieder tun. Diese Vermutung ist stark, und sie verschwindet nicht dadurch, dass Du den Post löschst oder versprichst, es künftig zu lassen. Sie verschwindet nur durch ein ernst gemeintes Strafversprechen – daher „strafbewehrt“. Erst wenn ein Verstoß Dich echtes Geld kostet, glaubt die Rechtsordnung Dir, dass Du es ernst meinst.

Genau deshalb ist die Erklärung ein so wirksames Instrument: Sie erspart der Gegenseite den Prozess. Und genau deshalb ist die vorformulierte Fassung im Anhang regelmäßig weiter gefasst, als sie sein müsste. Sie ist kein neutrales Formular, sondern der Entwurf Deines Gegners.

Voraussetzungen

Wann eine Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr ausräumt

Vier Anforderungen – fehlt eine, bleibt die Gefahr bestehen und die Gegenseite kann trotzdem klagen.

Ernsthaft

Die Erklärung muss erkennbar gewollt sein. Ein Schreiben unter Vorbehalt, mit Bedingungen oder mit dem Zusatz „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Bindungswillen“ räumt gar nichts aus.

Unbedingt

Keine Bedingung, keine Gegenleistung, kein „sofern sich herausstellt, dass…“. Der Zusatz „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich“ ist dagegen zulässig und sinnvoll.

Unbefristet

Eine Befristung auf zwei oder fünf Jahre wirkt vernünftig, ist aber unwirksam. Die Erklärung gilt dauerhaft – lösbar nur unter sehr engen Voraussetzungen, etwa bei geänderter Rechtslage.

Angemessen strafbewehrt

Ohne Vertragsstrafe kein Ernst. Die Höhe muss aber weder festgeschrieben sein noch dem Betrag entsprechen, den die Gegenseite vorgibt – hier liegt der größte Verhandlungsspielraum.

Fehler mit Folgen

Was Du auf keinen Fall tust

Diese vier Reaktionen sehen wir am häufigsten – und sie sind alle teuer.

Die beigefügte Erklärung unverändert unterschreiben

Der häufigste und teuerste Fehler. Der Entwurf der Gegenseite ist bewusst weit formuliert, enthält meist einen zu hohen Festbetrag, ein Anerkenntnis der Kosten und eine Verpflichtung, die über den beanstandeten Verstoß hinausreicht.

Selbst umformulieren

Eine zu eng gefasste Erklärung räumt die Wiederholungsgefahr nicht aus. Die Gegenseite kann sie annehmen, Du bist gebunden – und sie klagt trotzdem, weil Deine Fassung den Kern nicht abdeckt. Schlechteste beider Welten.

Die Frist verstreichen lassen

Fristen in Abmahnungen sind kurz, oft eine Woche. Läuft sie ab, folgt in Wettbewerbs- und Markensachen regelmäßig die einstweilige Verfügung – ohne mündliche Verhandlung, ohne dass Du vorher gehört wirst. Die Kosten steigen dann deutlich.

Bei der Gegenkanzlei anrufen und erklären

Jedes „das war doch nur einmal“ und „das habe ich nicht gewusst“ ist ein Eingeständnis, das protokolliert wird. Ein Telefonat mit der Gegenseite verbessert Deine Lage nie – es liefert nur Material.

Reichweite

Warum die Erklärung viel weiter reicht als der abgemahnte Fall

Der entscheidende Punkt, den fast niemand auf dem Schirm hat: die Kerntheorie.

Eine Unterlassungserklärung erfasst nicht nur genau die Handlung, die abgemahnt wurde. Sie erfasst alle Verstöße, die im Kern gleich sind – also alle Abwandlungen, bei denen das Charakteristische der Verletzung erhalten bleibt. Die Rechtsprechung nennt das kerngleiche Verstöße, und sie legt den Begriff weit aus.

Was das praktisch bedeutet, zeigt sich schnell. Eine Agentur wird abgemahnt, weil sie in einem Kundenpitch ein Stockfoto ohne Lizenz verwendet hat. Sie unterschreibt. Zwei Jahre später taucht dasselbe Bild in einem alten Case-Study-PDF auf dem eigenen Server auf – anderes Medium, anderer Kontext, gleicher Kern. Vertragsstrafe fällig. Oder: Ein Onlineshop verpflichtet sich, eine bestimmte Preiswerbung zu unterlassen. Der Text im Produktdatenfeed wird nicht geändert, der Feed spielt die Formulierung an ein Preisportal aus. Auch das ist kerngleich.

Deshalb ist die Formulierung der Erklärung keine Fleißarbeit, sondern die eigentliche anwaltliche Leistung. Sie muss weit genug sein, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen, und so eng wie irgend möglich, damit Du nicht für Dinge haftest, an die im Moment der Unterschrift niemand denkt.

§ Kerngleiche Verstöße – die Faustregel

Ändere ich Medium, Kanal oder Wortlaut, bleibt aber das Charakteristische der Verletzung gleich, liegt ein kerngleicher Verstoß vor. Der Wechsel von Instagram zu TikTok, von der Website zum Newsletter oder vom deutschen zum englischen Text schützt Dich nicht.

§ BGH, Urteil vom 04.05.2017 – I ZR 208/15 „Luftentfeuchter“

Wer sich zur Unterlassung verpflichtet, schuldet nicht nur das Unterlassen selbst. Er muss auch auf Dritte einwirken, soweit ihm das möglich und zumutbar ist – im entschiedenen Fall auf Händler, die die beanstandete Ware weiter anboten.

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Der richtige Weg

Die modifizierte Unterlassungserklärung

Nicht die Erklärung der Gegenseite unterschreiben – eine eigene abgeben, die genauso wirksam ist und Dich weniger bindet.

Die modifizierte Unterlassungserklärung ist der Regelfall, nicht die Ausnahme. Du gibst keine Erklärung ab, die die Gegenseite geschrieben hat, sondern eine, die wir schreiben. Sie räumt die Wiederholungsgefahr genauso aus – aber zu Deinen Bedingungen. Drei Stellschrauben sind dabei entscheidend.

Umfang enger fassen

Der Entwurf der Gegenseite verpflichtet Dich oft pauschal, „Werke des Fotografen“ oder „Zeichen der Marke“ zu unterlassen. Richtig ist die Beschränkung auf die konkrete Verletzungsform – also auf das, was tatsächlich passiert ist.

Vertragsstrafe nach Hamburger Brauch

Statt eines festen Betrags wird die Höhe im Verstoßfall vom Gläubiger nach billigem Ermessen bestimmt – und ist auf Antrag gerichtlich überprüfbar. Bei kleinen, versehentlichen Verstößen bedeutet das erheblich weniger.

Anerkenntnis und Kosten streichen

Vorformulierte Erklärungen enthalten häufig ein Anerkenntnis der Rechtsverletzung und die Zusage, die Anwaltskosten zu tragen. Beides gehört nicht in die Unterlassungserklärung und wird getrennt verhandelt.

Geld

Die Vertragsstrafe – und warum ein Festbetrag selten in Deinem Interesse ist

Der Punkt, an dem sich entscheidet, was ein späterer Fehler kostet.

Vorformulierte Erklärungen nennen fast immer einen festen Betrag. Das ist bequem für die Gegenseite und schlecht für Dich: Der Betrag fällt in voller Höhe an, egal ob Du die Verletzung wiederholt und vorsätzlich begehst oder ob ein sechs Jahre alter Blogbeitrag im Archiv übersehen wurde. Es gibt keine Abstufung nach Schwere.

Der Hamburger Brauch dreht das um. Die Höhe wird nicht vorab festgelegt, sondern im Verstoßfall vom Gläubiger nach billigem Ermessen bestimmt – und Du kannst sie gerichtlich überprüfen lassen. Kriterien sind dann Schwere und Dauer des Verstoßes, Verschulden, Unternehmensgröße und wirtschaftlicher Vorteil. Ein Ausrutscher wird anders behandelt als ein kalkulierter Verstoß.

Zur Größenordnung: In Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrechtssachen zwischen Unternehmen bewegen sich Vertragsstrafen typischerweise im mittleren bis oberen vierstelligen Bereich, bei erheblichen Verstößen deutlich darüber. Für kleinere Unternehmen kennt das Wettbewerbsrecht zusätzlich Einschränkungen: Bei einer erstmaligen Abmahnung wegen bestimmter Informations- und Kennzeichnungspflichten im Onlinehandel darf gegenüber Unternehmen unterhalb einer bestimmten Größe zunächst gar keine Vertragsstrafe verlangt werden. Ob das in Deinem Fall greift, ist eine der ersten Fragen, die wir prüfen.

§ Hamburger Brauch – § 315 BGB

Die Bestimmung der Leistung durch eine Partei erfolgt nach billigem Ermessen und ist gerichtlich überprüfbar. Genau darauf stützt sich die Konstruktion – sie gibt Dir eine Kontrollinstanz, die der Festbetrag nicht kennt.

Unterschätzt

Nach der Unterschrift fängt die Arbeit erst an

Die Unterlassungspflicht ist keine Passivität. Sie verlangt aktives Handeln – und hier entstehen die meisten Vertragsstrafen.

Der verbreitetste Irrtum lautet: Post gelöscht, Sache erledigt. Tatsächlich schuldest Du mehr als das bloße Nichtstun. Du musst den Zustand beseitigen, den Du geschaffen hast, und Du musst auf Dritte einwirken, soweit Dir das möglich und zumutbar ist. Wer das versäumt, verstößt gegen die eigene Erklärung – und die Gegenseite muss dafür nichts weiter tun, als zu suchen.

Erfahrungsgemäß sind es immer dieselben Stellen, an denen ein Verstoß liegen bleibt. Der Google-Cache und die Bildersuche, die den alten Stand noch tagelang ausspielen. Marktplatz-Listings bei Amazon oder eBay, die über einen Datenfeed automatisch neu befüllt werden. Händler und Wiederverkäufer, die Deine Produktbeschreibung wortgleich übernommen haben. Newsletter-Archive, die öffentlich abrufbar sind. Alte Instagram- und TikTok-Posts unterhalb der ersten Bildschirmseite. Presseportale, in die eine Meldung eingespeist wurde. Und PDFs auf dem eigenen Server, die von keiner Seite mehr verlinkt, aber weiter indexiert sind.

Deshalb gehört zu jeder Unterlassungserklärung, die wir aufsetzen, eine Abarbeitungsliste – und die Empfehlung, das Ergebnis mit Datum zu dokumentieren. Kommt später der Vorwurf eines Verstoßes, entscheidet diese Dokumentation darüber, ob Du Verschulden bestreiten kannst.

Gegenwehr

Wann Du gar nicht unterschreibst

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt – und nicht jede berechtigte Abmahnung ist formal wirksam.

Es gibt Fälle, in denen die richtige Antwort keine modifizierte Erklärung ist, sondern gar keine. Das ist der Fall, wenn der Vorwurf in der Sache nicht trägt: wenn die Nutzung von einer Lizenz gedeckt war, wenn keine Verwechslungsgefahr besteht, wenn die Äußerung eine zulässige Meinung ist oder wenn schlicht der Falsche abgemahnt wurde.

Daneben stehen die formalen Einwände. Das Wettbewerbsrecht stellt an Abmahnungen inhaltliche Mindestanforderungen – fehlen sie, kann der Abgemahnte Ersatz seiner eigenen Rechtsverteidigungskosten verlangen. Für bestimmte Verstöße im Onlinehandel ist der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten von vornherein ausgeschlossen. Und wo eine Abmahnung vorwiegend dazu dient, Gebühren zu erzeugen, greift der Einwand des Rechtsmissbrauchs.

Wenn Du davon ausgehst, dass die Gegenseite trotzdem gerichtlich vorgeht, ist die Schutzschrift das Mittel der Wahl: eine vorsorgliche Verteidigung, die beim zentralen Schutzschriftenregister hinterlegt wird, damit kein Gericht eine einstweilige Verfügung erlässt, ohne Deine Argumente gesehen zu haben. In hartnäckigen Fällen kommt die negative Feststellungsklage in Betracht – dann bestimmst Du den Zeitpunkt und das Gericht, nicht die Gegenseite.

Aus der Praxis

Wie das in Deiner Branche aussieht

Sechs Konstellationen, die bei uns regelmäßig auf dem Tisch liegen.

Agentur

Ein Stockfoto wandert aus einem Pitch-Deck in die Case Study, von dort in den Social-Post. Die Lizenz deckte nur die Präsentation. Abgemahnt wird der, dessen Impressum darunter steht – nicht der Praktikant, der es eingefügt hat.

Zum Urheberrecht

Onlineshop

Streichpreis ohne die richtige Referenz, fehlender Grundpreis, ein Rabatt, der so nie galt. Die Unterlassungserklärung muss hier auch den Produktdatenfeed erfassen – sonst spielt das System die beanstandete Formulierung weiter aus.

Zur Preiswerbung

Influencer und Creator

Ein Post ohne Werbekennzeichnung, ein Reel mit fremdem Sound. Besonders heikel: Die Erklärung erfasst kerngleiche Verstöße auf allen Kanälen. Wer nur Instagram aufräumt und TikTok vergisst, zahlt.

Zur Werbekennzeichnung

Label und Produktion

Ein Sample ohne Freigabe, ein Cover ohne geklärte Bildrechte, eine Veröffentlichung vor unterschriebenem Vertrag. Hier hängt an der Unterlassungserklärung oft ein laufender Release-Plan – die Frist ist dann das eigentliche Problem.

Zum Musikrecht

Startup

Der Name klingt zu sehr nach einer eingetragenen Marke. Eine zu weit gefasste Unterlassungserklärung kann hier den kompletten Markenauftritt lahmlegen – bis hin zur Domain. Der Umfang ist entscheidend, nicht die Vertragsstrafe.

Zum Markenrecht

Fotografen und Designer

Die andere Seite: Dein Bild wird ohne Lizenz genutzt. Dann bist Du derjenige, der eine Unterlassungserklärung fordert – und ihre Formulierung entscheidet darüber, ob Du bei der nächsten Nutzung Geld siehst oder wieder von vorn anfängst.

Zum Schadensersatz

Die andere Seite

Du willst selbst eine Unterlassungserklärung durchsetzen

Wir arbeiten auf beiden Seiten – und das macht die Formulierung besser.

Wenn Deine Rechte verletzt werden, ist die Unterlassungserklärung das wirksamste und günstigste Mittel: Sie bindet den Gegner dauerhaft, ohne dass Du klagen musst. Entscheidend ist, dass Deine Fassung den Kern der Verletzung vollständig abdeckt. Ist sie zu eng, kann der Gegner die nächste Variante ungestraft veröffentlichen.

Ebenso wichtig ist der Umgang mit einer modifizierten Erklärung, die zurückkommt. Nicht jede Modifikation ist hinzunehmen – aber nicht jede ist ein Grund, die Annahme zu verweigern und zu klagen. Und kommt es später zum Verstoß, muss die Vertragsstrafe konsequent geltend gemacht werden, sonst verliert die Erklärung ihre Wirkung.

Ablauf

Von der Abmahnung zur sicheren Erklärung

Vier Schritte, und Du weißt an jedem Punkt, woran wir gerade sind.

1

Frist sichern

Zuerst schauen wir auf das Datum. Ist die Frist zu knapp, verlängern wir sie – das ist in aller Regel möglich und kostet Dich nichts außer einem Anruf.

2

Prüfen

Trägt der Vorwurf überhaupt? Ist die Abmahnung formal wirksam? Erst wenn das geklärt ist, stellt sich die Frage nach der Erklärung.

3

Modifiziert formulieren

Wir setzen eine eigene Erklärung auf: eng gefasst, ohne Anerkenntnis, mit Vertragsstrafe nach Hamburger Brauch.

4

Beseitigen und dokumentieren

Du bekommst eine Abarbeitungsliste für Cache, Feeds, Archive und Händler – und dokumentierst das Ergebnis mit Datum.

Schick uns die Abmahnung als PDF – wir sagen Dir, ob sie trägt und was Du unterschreiben solltest.

Häufige Fragen zur Unterlassungserklärung

Rechtlich zwingen kann Dich niemand. Gibst Du keine ab und ist die Abmahnung berechtigt, folgt aber regelmäßig die einstweilige Verfügung oder die Klage – und die kostet ein Vielfaches. Die Erklärung ist deshalb meist der wirtschaftlich vernünftige Weg, aber eben in der richtigen Fassung.

Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir kostenfrei, ob und wie wir helfen können. Die eigentliche Prüfung der Abmahnung und das Aufsetzen der modifizierten Erklärung ist eine Erstberatung ab 250 €, für Verbraucher ab 190 €, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.

Nur ausnahmsweise. Die Bindung ist auf Dauer angelegt. Eine Lösung kommt in Betracht, wenn sich die Rechtslage ändert und das beanstandete Verhalten künftig erlaubt ist – dann kann der Unterlassungsvertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden. Das ist die Ausnahme, nicht die Regel.

Die Vertragsstrafe wird auch bei Fahrlässigkeit fällig. Ob und in welcher Höhe, hängt bei einer Erklärung nach Hamburger Brauch von den Umständen ab – genau dafür ist diese Konstruktion da. Bei einem Festbetrag gibt es diesen Spielraum nicht.

Nein. Du musst auch dafür sorgen, dass der Inhalt aus Cache, Bildersuche, Archiven und Datenfeeds verschwindet – und auf Dritte einwirken, die ihn übernommen haben, soweit Dir das möglich und zumutbar ist. Genau hier entstehen die meisten Vertragsstrafen.

Statt eines festen Betrags wird die Vertragsstrafe im Verstoßfall vom Gläubiger nach billigem Ermessen bestimmt und ist gerichtlich überprüfbar. Für Dich bedeutet das: Ein kleiner Verstoß kostet weniger als ein schwerer – bei einem Festbetrag zahlst Du in beiden Fällen dasselbe.

Für die Wiederholungsgefahr kommt es nicht auf die Annahme an, sondern darauf, dass Deine Erklärung ernsthaft und ausreichend weit ist. Lehnt die Gegenseite ab und geht trotzdem vor, ist das häufig ein starkes Argument in Deinem Sinne – vorausgesetzt, die Erklärung war richtig formuliert.

Ja, und zwar kanalübergreifend. Kerngleiche Verstöße sind erfasst, unabhängig von der Plattform. Alte Beiträge, die noch abrufbar sind, gelten als fortdauernder Verstoß – deshalb gehört das Archiv in die Abarbeitungsliste.

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