Stichtag 2. August 2026

Dein Anwalt für die KI-Kennzeichnungspflicht

Ab dem 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten der KI-Verordnung. Wer KI-Inhalte veröffentlicht, muss sie kennzeichnen. Wir zeigen Dir, was für Dich gilt – für Unternehmen, Creator und Agenturen.

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GRUNDLAGEN

KI-Kennzeichnungspflicht: Was ab dem 2. August gilt

Die KI-Verordnung ist das erste KI-Gesetz der Welt. Sie regelt, wie Unternehmen KI entwickeln und wie Anwender sie einsetzen dürfen – gestaffelt nach dem Risiko der Anwendung. In Kraft ist sie seit 2024, die einzelnen Pflichten greifen aber Stück für Stück.

Der nächste große Stichtag

Nutzt Du KI und veröffentlichst KI-generierten Content? Dann musst Du das ab diesem Datum kennzeichnen. Was genau unter die Pflicht fällt, hängt vom Inhalt ab – wir klären das für Dich.

2. August
2026

Video 1

Die KI-Verordnung in 60 Sekunden

Patrick Rehkatsch erklärt, was die KI-Verordnung ist, warum sie nach Risiko gestaffelt ist und warum der 2. August für Dich der entscheidende Termin sein könnte.

Das erste Risiko ist nicht das Bußgeld – es ist die Abmahnung

Über Bußgelder in Millionenhöhe liest man überall. Für die meisten Unternehmen ist das aber nicht das erste Risiko. Der praktisch gefährlichere Hebel: die Abmahnung. Die Kennzeichnungspflichten aus Art. 50 dürften als Marktverhaltensregeln gelten. Das heißt: Ein Konkurrent oder ein Verband kann fehlende KI-Kennzeichnung wettbewerbsrechtlich abmahnen – ab dem ersten Tag, ohne dass eine Behörde überhaupt tätig wird.

Patrick Rehkatsch erklärt, was die KI-Verordnung ist, warum sie nach Risiko gestaffelt ist und warum der 2. August für Dich der entscheidende Termin sein könnte.

Unser Rat: Nicht auf die große Strafe schielen, sondern Kennzeichnung und interne KI-Richtlinie sauber aufsetzen. Das kostet deutlich weniger als ein Abmahnschreiben.

Video folgt

Abmahnung statt Bußgeld – das echte Risiko

Warum die Abmahnung durch Mitbewerber praktisch gefährlicher ist als die große Strafe der Behörde – und was Du dagegen tun kannst.

Jetzt handeln

KI-Kennzeichnungspflicht: Bist Du vorbereitet?

Wer KI-Inhalte postet, muss sie ab dem 2. August kennzeichnen – sonst drohen Abmahnungen. Wir zeigen Dir in unserer AI-Act-Reihe, was jetzt für Dich gilt.

Art. 50 KI-Verordnung

Anbieter oder Betreiber – wer bist Du?

Ein Begriff sorgt gerade für Verwirrung: der Betreiber. Art. 50 AI Act verteilt die Transparenzpflichten auf zwei Rollen – einige Pflichten treffen den Anbieter, andere den Betreiber. Deshalb betrifft die Norm nicht nur OpenAI und Google, sondern sehr viele Unternehmen, Gewerbetreibende und Content Creator.

Anbieter (Provider)

Entwickelt das KI-System oder bringt es auf den Markt. Klassisch: die großen KI-Anbieter, aber auch Unternehmen, die ein eigenes Tool veröffentlichen.

Betreiber (Deployer)

Setzt das KI-System beruflich ein. Nutzt ein Unternehmen KI für Social-Media-Beiträge oder Werbung, oder ein Influencer KI für Videos, sind sie regelmäßig Betreiber.

Die einfache Formel: Anbieter entwickelt die KI. Betreiber setzt die KI beruflich ein.

Video folgt

Der „Betreiber" – der meistmissverstandene Begriff

Warum Art. 50 nicht nur die großen KI-Anbieter betrifft, sondern jedes Unternehmen und jeden Creator, der KI beruflich einsetzt.

Dein Team für Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht

Rechtsanwältin
Juliette Sarvan de Castro

Rechtsanwalt
Patrick Rehkatsch

„Erfahren. Strategisch. Durchsetzungsstark.
Wir lösen Eure rechtlichen Herausforderungen.“

KENNZELICHNUNG

Die drei offiziellen EU-Icons für KI-Content

Es gibt drei offizielle Icons, mit denen Du KI-Content kennzeichnen kannst. Die Leitfrage ist immer dieselbe: War KI dabei, hat sie alles gemacht, oder hat sie etwas Bestehendes verändert?

1. Basic

KI wurde bei der Erstellung genutzt, aber nicht alles stammt von der KI. Beispiel: ein Video, bei dem nur die Stimme mit KI gemacht wurde.

2. Komplett KI-generiert

Der gesamte Inhalt kommt von der KI, niemand hat mitgearbeitet. Beispiel: ein vollständig KI-generiertes Bild, Video oder Text.

3. KI-bearbeitet

Etwas Echtes wurde mit KI verändert – ein reales Foto oder Video. Beispiel: ein ausgetauschtes Gesicht oder ein digital eingerichteter Raum.

Video 3

Welches Icon nimmst Du wann?

Basic, komplett KI-generiert oder KI-bearbeitet: Patrick Rehkatsch zeigt an Beispielen, welches der drei Icons zu Deinem Content passt.

Deepfakes

Deepfakes und echte Personen

Ein Deepfake ist nicht einfach nur ein KI-Bild oder KI-Video. Ein Deepfake zeigt immer eine echte Person oder ein echtes Ereignis – nur eben gefälscht, und so gut, dass man es kaum erkennt. Wer so etwas veröffentlicht, muss kennzeichnen.

Ganz wichtig: Nur weil Du kennzeichnest, ist der Inhalt nicht automatisch erlaubt. Die Persönlichkeitsrechte der gezeigten Person musst Du trotzdem beachten – bei realen Personen brauchst Du deren Einwilligung.

Face-Swap und KI-Avatare

Setzt Du ein fremdes Gesicht in Dein Video oder legst jemandem Worte in den Mund, ist das ein Deepfake. Ein klar fiktiver Avatar ist unkritisch – bildet er aber eine reale Person täuschend echt nach, wird es kennzeichnungspflichtig.

Geklonte Stimmen

Klonst Du die Stimme eines realen Menschen, ist das schnell ein Audio-Deepfake. Bei reinem Audio geht der Hinweis gesprochen – kurz und verständlich gleich am Anfang. Kommt ein Bildschirm dazu, braucht es zusätzlich einen sichtbaren Hinweis.

KI-Hintergründe und Green Screen

Ein offensichtlich künstlicher Hintergrund ist kein Problem. Ein fotorealistischer KI-Hintergrund, der wie ein echter Ort aussieht und den Eindruck erweckt, die Aufnahme sei dort entstanden, kann dagegen zum Deepfake werden.

Die Faustregel

Sieht jeder sofort, dass die Szene gebaut ist? Alles gut. Könnte sie für echt gehalten werden? Dann kennzeichnen. Je größer das Täuschungspotenzial, desto deutlicher muss der Hinweis sein.

Vier kurze Videos zum Thema Deepfake

Video folgt

Was ist ein Deepfake?

Video folgt

Ab wann wird es ein Deepfake?

Video folgt

KI klohnt Deine Seimme?

Video folgt

KI-Hintergrund und Green-Screen

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Abgrenzung

Bearbeitung oder Kennzeichnungspflicht?

Beautyfilter drüber, Haut geglättet – ist das schon ein Deepfake? Meistens nicht. Ein normaler Filter oder KI-Schnitt – Untertitel, Rauschunterdrückung, Farbkorrektur, Stabilisieren – ist normale Bearbeitung und löst keine Kennzeichnungspflicht aus.

Entscheidend ist nicht das Tool, sondern das Ergebnis: Kann der Inhalt jemanden täuschen? Ein Gesicht so stark zu verändern, dass eine scheinbar echte andere Person entsteht, ein Objekt wegzuretuschieren oder einen Raum virtuell zu möblieren – das kann die Kennzeichnung auslösen. Die Grenze verläuft beim Täuschungspotenzial, nicht beim Werkzeug.

Und was ist mit KI-Texten?

Ein Text mit ChatGPT geschrieben muss nicht automatisch einen KI-Hinweis tragen. Betroffen sind vor allem veröffentlichte Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren – eher der automatisierte News-Post als Deine interne Mail. Und selbst dann gibt es eine Ausnahme: wenn ein Mensch den Text fachlich geprüft hat und eine benannte Person die redaktionelle Verantwortung trägt.

Achtung: „Geprüft“ heißt nicht kurz überfliegen. Gemeint ist echte Kontrolle durch jemanden, der fachlich geeignet ist – und es muss klar sein, wer mit seinem Namen dafür einsteht.

Wer haftet im Unternehmen?

Ein Mitarbeiter postet einen ungeprüften KI-Text auf dem Firmen-Account – wer haftet? Verantwortlich ist, wer die KI beruflich einsetzt und den Inhalt veröffentlicht: das Unternehmen. Fehlt eine klare Regel, wer prüft und wer verantwortet, kann das Unternehmen zusätzlich ein Organisationsverschulden treffen. Eine kurze interne KI-Richtlinie beugt dem vor.

Vier Videos zur Abgrenzung

Video folgt

Beautyfilter oder Deepfake?

Video folgt

Wann KI-Texte gekennzeichnet werden müssen

Video folgt

Haftung beiungeprüften KI-Texten

Video folgt

Satiere, Kust und Fiktion
Deepfakes

Richtig kennzeichnen - wo und wie

Reicht „mit KI erstellt“ unten in der Caption? Oft nicht. Der Hinweis muss beim ersten Kontakt da sein – nicht erst im Abspann und nicht versteckt in der Bildunterschrift, die viele gar nicht aufklappen.

1

Direkt im Bild

Am sichersten sitzt der Hinweis gleich auf dem ersten sichtbaren Bild, in einer freien, kontrastreichen Ecke – aber nicht ganz unten oder rechts, dort liegen die Plattform-Buttons drüber.

2

Lange genug sichtbar

Eine gesetzliche Sekundenzahl gibt es nicht, nur: klar und lange genug zum Lesen. Bei durchgehend echt wirkenden KI-Videos empfiehlt sich zusätzlich ein kleines Dauerlabel – Leute springen mitten rein.

3

Plattform-Schalter reicht nicht

Plattformlabel und gesetzliche Offenlegung sind zwei verschiedene Prüfungen. Lädt jemand das Video woanders hoch, verschwindet das Plattformlabel – Dein Hinweis im Bild bleibt.

Bei Satire, Kunst und Fiktion gilt eine Erleichterung: Der Hinweis darf den Genuss des Werks nicht zerstören und dezenter platziert sein. Ganz weg ist er aber nicht – klar erkennbar bleibt Pflicht.

Zwei Videos zur praktischen Umsetzung

Video folgt

Reicht ein Hinweis in der Caption?

Video folgt

Der Plattform-Schalter bei Instagram und Co.
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Deine KI-Kennzeichnung rechtssicher aufsetzen – wir helfen Euch dabei.

Ihr postet KI-Content, produziert Werbung mit KI oder wollt eine interne KI-Richtlinie? Im unverbindlichen Erstgespräch schauen wir uns Eure konkrete Situation an – ohne Juristendeutsch, ohne Zeitdruck.

Selbsttest

Der 5-Fragen-Check: Musst Du kennzeichnen?

KI war im Spiel – aber muss Dein Inhalt deshalb gekennzeichnet werden? Geh diese fünf Fragen durch. Je öfter Du „ja“ sagst, desto eher musst Du kennzeichnen.

1. Hat KI den Inhalt erzeugt oder wirklich verändert?Oder hat sie nur unterstützt – etwa beim Schnitt oder bei Untertiteln?

2. Ist es Bild, Ton oder Video, das echt wirken kann?Je realistischer das Format, desto eher greift die Pflicht.

3. Ähnelt es realen oder plausibel realen Personen, Orten oder Ereignissen?Dann sind wir schnell beim Deepfake.

4. Ist es ein veröffentlichter Text zu einem Thema von öffentlichem Interesse?Interne Mails sind etwas anderes als ein automatisierter News-Post.

5. Gab es echte menschliche Prüfung und einen Verantwortlichen?Nur dann greift die Ausnahme für redaktionell geprüfte Texte.

Video folgt

Der 5-Fragen-Check im Video

Patrick Rehkatsch geht die fünf Fragen einmal durch – so erkennst Du in unter einer Minute, ob Dein Inhalt unter die Kennzeichnungspflicht fällt.

Die Einzelfälle entscheiden sich oft an Details. Wenn Du unsicher bist, ob Dein Content unter die Pflicht fällt: Wir schauen uns Deinen konkreten Fall an.

Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht

Die Transparenzpflichten aus Art. 50 KI-Verordnung greifen ab dem 2. August 2026. Die Verordnung selbst ist zwar schon seit 2024 in Kraft, die einzelnen Pflichten treten aber gestaffelt in Kraft.

Sehr wahrscheinlich ja, wenn Du KI beruflich einsetzt. Art. 50 unterscheidet zwischen Anbietern, die KI entwickeln, und Betreibern, die KI beruflich nutzen. Wer mit KI Social-Media-Content, Werbung oder Texte erstellt, ist regelmäßig Betreiber.

Oft nicht. Der Hinweis muss beim ersten Kontakt wahrnehmbar sein und nicht erst nach dem Aufklappen der Bildunterschrift oder im Abspann. Sicherer ist ein sichtbares Label direkt im Bild.

Nicht unbedingt. Plattformlabel und gesetzliche Offenlegung sind zwei verschiedene Prüfungen. Wird das Video anderswo hochgeladen, verschwindet das Plattformlabel, ein Hinweis im Bild bleibt.

Meistens nicht. Normale Bearbeitung wie Farbkorrektur, Untertitel oder ein Beautyfilter löst in der Regel keine Kennzeichnungspflicht aus. Entscheidend ist nicht das Werkzeug, sondern ob der Inhalt täuschen kann.

Nein, nicht automatisch. Betroffen sind vor allem veröffentlichte Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren. Es gibt zudem eine Ausnahme bei echter menschlicher Prüfung mit benannter Verantwortung.

Über Bußgelder wird viel geschrieben, das praktisch näherliegende Risiko ist aber die wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbände. Die kann sofort Geld kosten, ohne dass eine Behörde tätig wird.

Nein. Die Kennzeichnung erfüllt nur die Transparenzpflicht. Zeigst Du eine reale Person, brauchst Du zusätzlich deren Einwilligung und musst Persönlichkeits- und Bildrechte beachten.

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