Was eine Abmahnung wirklich kostet
In der Abmahnung steht eine Zahl, und die wirkt endgültig. Ist sie aber selten. Der Streitwert ist eine Schätzung der Gegenseite, die Gebühren folgen daraus — und in einigen Fällen schuldest Du überhaupt nichts.
WORAUS SICH DIE ZAHL ERGIBT
Drei Größen, und nur eine davon steht fest
Die Forderung in einer Abmahnung setzt sich fast immer aus denselben Bausteinen zusammen. Der Anwalt der Gegenseite setzt einen Streitwert an, rechnet daraus nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eine Geschäftsgebühr, addiert die Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer. Das Ergebnis landet als runde Summe in Deinem Briefkasten.
Fest steht dabei nur die Rechenmethode. Der Streitwert selbst ist eine einseitige Schätzung – er wird von demjenigen festgelegt, der davon profitiert, dass er hoch ausfällt. Genau dort setzt in der Praxis die Verteidigung an, lange bevor über die Rechtslage gestritten wird.
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Die Summe in der Abmahnung ist eine Forderung, kein Urteil. Wer sie ungeprüft überweist, bezahlt regelmäßig einen Streitwert, den kein Gericht so festgesetzt hätte.
DIE ENTSCHEIDENDE NORM
Wann der Gegner gar nichts bekommt
Seit der UWG-Reform 2020 gibt es ganze Fallgruppen, in denen Abmahnkosten schlicht nicht erstattungsfähig sind.
§
IM KLARTEXT
Wer wegen eines fehlenden Impressums, einer unvollständigen Widerrufsbelehrung oder ähnlicher Informationspflichten im Netz abgemahnt wird, muss die Anwaltskosten der Gegenseite nicht tragen. Der Unterlassungsanspruch selbst bleibt bestehen – nur die Rechnung entfällt. Diese Vorschrift wird in der Praxis regelmäßig übersehen, auch von der abmahnenden Seite.
Daneben steht in § 13 Abs. 3 UWG eine zweite Hürde: Erfüllt die Abmahnung die Formanforderungen des Absatzes 2 nicht, entfällt der Kostenerstattungsanspruch ebenfalls. Ob Deine Abmahnung diese Anforderungen erfüllt, ist eine der ersten Fragen, die wir prüfen.
ZWEI SEITEN
Abgemahnt werden oder selbst abmahnen
Die Kostenlage sieht je nach Rolle völlig anders aus.
Du wirst abgemahnt
WAS AUF DICH ZUKOMMT
Die Anwaltskosten der Gegenseite, sofern die Abmahnung berechtigt und formal korrekt ist.
GRUNDLAGE
§ 13 Abs. 3 UWG, im Urheberrecht § 97a UrhG, im Markenrecht über Geschäftsführung ohne Auftrag.
GRÖSSTES RISIKO
Ungeprüft zahlen und dabei einen überhöhten Streitwert akzeptieren.
VERHANDELBAR
Der Streitwert fast immer, der Unterlassungsanspruch selten.
Du mahnst ab
WAS AUF DICH ZUKOMMT
Zunächst die Kosten Deines eigenen Anwalts, die Du anschließend beim Gegner geltend machst.
GRUNDLAGE
Dieselben Vorschriften, nur aus der anderen Richtung.
GRÖSSTES RISIKO
Eine unberechtigte Abmahnung — dann schuldest Du dem Gegner nach § 13 Abs. 5 UWG dessen Kosten.
VERHANDELBAR
Der Streitwert setzt zugleich den Rahmen für ein späteres Gerichtsverfahren.
GRÖSSENORDNUNGEN
Streitwert und was daraus folgt
Der Streitwert bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Interesse an der Unterlassung – nach Reichweite, Dauer und Umsatzrelevanz des Verstoßes.
Streitwert 5.000 €
Einzelner Verstoß, geringe Reichweite.
Geschäftsgebühr 1,3: Platzhalter
Gesamtforderung: Platzhalter
Streitwert 15.000 €
Werbeaussage im Onlineshop. Der Wert, der uns am häufigsten begegnet.
Geschäftsgebühr 1,3: Platzhalter
Gesamtforderung: Platzhalter
Streitwert 30.000 €
Markenverletzung mit laufendem Vertrieb.
Geschäftsgebühr 1,3: Platzhalter
Gesamtforderung: Platzhalter
Streitwert 50.000 €
Bundesweite Kampagne über mehrere Kanäle.
Geschäftsgebühr 1,3: Platzhalter
Gesamtforderung: Platzhalter
Die Werte in der Spalte Fallgruppe sind Anhaltspunkte, keine Tabelle, aus der sich ein Fall ablesen ließe. Für kleinere Unternehmen sieht § 12 Abs. 3 UWG zudem eine Herabsetzung des Streitwerts vor, wenn die Belastung sonst außer Verhältnis zur Geschäftstätigkeit stünde.
DIE ERSTE FRAGE
Musst Du die Kosten überhaupt tragen?
So beginnt bei uns fast jedes Gespräch zu einer Abmahnung.
ERSTE WEICHE
Geht es um eine Informations- oder Kennzeichnungspflicht im Netz?
Kostenerstattung ist ausgeschlossen
Impressum, Widerrufsbelehrung, Grundpreisangabe und Vergleichbares fallen unter § 13 Abs. 4 UWG. Den Verstoß musst Du abstellen, die Rechnung der Gegenseite schuldest Du nicht.
Dann geht es um den Streitwert
Bei Werbeaussagen, Marken- und Urheberrechtsverletzungen bleibt der Erstattungsanspruch bestehen. Die Prüfung richtet sich dann auf Höhe des Streitwerts und Formfehler der Abmahnung.
Drei Reaktionen, die den Schaden vergrößern
Alle drei sehen wir regelmäßig – und alle drei kosten Geld, das nicht hätte fließen müssen.
Sofort überweisen
Die Zahlung wird als Anerkenntnis gewertet. Der angesetzte Streitwert steht damit fest und bildet später die Grundlage für die Vertragsstrafe und für jedes weitere Verfahren.
Die Frist verstreichen lassen
Aus einer Abmahnung über einige hundert Euro wird ein Eilverfahren mit Gerichts- und Anwaltskosten beider Seiten. Der Sprung ist regelmäßig fünf- bis zehnfach.
Selbst antworten, um Kosten zu sparen
Ein formloses Schreiben kann als Teilanerkenntnis gelesen werden. Und die beigefügte Unterlassungserklärung ist so formuliert, dass sie mehr abdeckt als den Vorwurf.
Schick uns die Abmahnung – wir sagen Dir, ob die Forderung trägt und in welcher Höhe.
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UNSERE KOSTEN
Was die Prüfung bei uns kostet
Bevor wir etwas tun, weißt Du, was es kostet. Die Prüfung einer Abmahnung ist eine überschaubare Position, gemessen an dem, was eine ungeprüfte Zahlung oder eine falsch unterschriebene Erklärung nach sich zieht.
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Das unverbindliche Erstgespräch ist kostenlos. Darin klären wir, ob wir Deinen Fall übernehmen können und was die Beratung kostet — eine rechtliche Einschätzung gibt es dort noch nicht.
Für die eigentliche rechtliche Beratung berechnen wir eine Erstberatung ab 250 € zzgl. USt. Kommt die Durchsicht von Verträgen oder umfangreicheren Unterlagen dazu, liegt der Einstieg bei 500 € zzgl. USt. Übernehmen wir anschließend die Vertretung, rechnen wir die Erstberatung an.
Und wenn die Abmahnung unberechtigt war?
Dann dreht sich die Richtung um. Nach § 13 Abs. 5 UWG kannst Du Ersatz Deiner eigenen Rechtsverteidigungskosten verlangen. Das ist kein Trostpreis, sondern eine reale Position – und sie wird deutlich zu selten geltend gemacht.
WER SICH DAS ANSIEHT
Dein Team für Abmahnungen
Beide prüfen täglich Abmahnungen aus dem Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Presserecht.
Patrick Rehkatsch
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht – Gründer
Fachanwältin
Urheber- & Medienrecht
Juliette Sarvan de Castro
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Häufige Fragen
Eine Teilzahlung ohne Begründung bringt Dich in eine schlechte Lage: Die Gegenseite behält den Restanspruch und kann ihn einklagen, während Du den Streitwert durch die Zahlung faktisch anerkannt hast. Die Kürzung muss begründet und schriftlich erklärt werden – sonst wirkt sie gegen Dich.
Eine feste Obergrenze gibt es nicht. Maßstab ist das wirtschaftliche Interesse an der Unterlassung. In der Praxis liegen die Streitwerte bei Wettbewerbsverstößen häufig im fünfstelligen Bereich, können bei bundesweiter Reichweite aber deutlich darüber liegen.
Der Unterlassungsanspruch setzt kein Verschulden voraus – Unkenntnis schützt insoweit nicht. Bei den Kosten und beim Schadensersatz spielt Verschulden dagegen eine Rolle. Das ist einer der Punkte, an denen sich die Forderung häufig reduzieren lässt.
Beides ist voneinander unabhängig. Du kannst eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und die Kostenforderung trotzdem zurückweisen. Ausführlich steht das auf unserer Seite zur strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Im gewerblichen Bereich meist nicht – Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrechtsstreitigkeiten sind in vielen Policen ausgeschlossen. Ein Blick in die Bedingungen lohnt trotzdem, und wir stellen die Deckungsanfrage auf Wunsch für Dich.
Ja. Das unverbindliche Erstgespräch dient der Orientierung und kostet nichts. Die eigentliche rechtliche Beratung ist davon getrennt und beginnt bei 250 € zzgl. USt.