EU-Design-Anwalt: Schutz für Dein Design in der ganzen EU

Eine Anmeldung, ein Schutz für 27 Mitgliedstaaten: Das EU-Design ist der schnellste Weg, Deine Gestaltung europaweit abzusichern. Wir melden für Dich beim EUIPO an – und sagen Dir, ob national, EU-weit oder beides der richtige Weg ist.

zwei menschen besprechen sich übr ihr Designanmeldung beim EUIPO

Überblick

Was ist ein EU-Design (Unionsgeschmacksmuster)?

Das EU-Design – offiziell seit 2025 Unionsgeschmacksmuster, früher Gemeinschaftsgeschmacksmuster – schützt die Erscheinungsform Deines Produkts in der gesamten Europäischen Union. Mit einer einzigen Anmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) gilt Dein Schutz in allen Mitgliedstaaten.

Für alle, die über Deutschland hinaus verkaufen – online, im Export oder mit Plänen für weitere Märkte – ist das oft die wirtschaftlichere Lösung als viele nationale Einzelanmeldungen. Den Gesamtüberblick liefert unsere Seite zum Designrecht, die Anmeldung in Deutschland erklären wir auf der Seite zur Designanmeldung beim DPMA.

Entscheidung

Deutschland, EU – oder beides?

Eingetragenes Design (DPMA)

Schutz nur für Deutschland. Sinnvoll, wenn Dein Markt klar hier liegt – und in bestimmten Konstellationen strategisch vorteilhaft, etwa beim Gerichtsstand gegen Importe.

EU-Design (EUIPO)

Schutz in der ganzen EU mit einer Anmeldung. Die richtige Wahl für europaweiten Vertrieb, Online-Handel und Wachstumspläne.

Kombination

In manchen Fällen lohnt sich beides parallel. Wir sagen Dir, wann die Doppelstrategie den Aufwand wert ist – und wann nicht.

Besonderheit für Mode

Das nicht eingetragene EU-Design – Schutz ohne Anmeldung

Gerade für die Modebranche gibt es eine wichtige Besonderheit: Das nicht eingetragene EU-Design entsteht automatisch, sobald Du Deine Gestaltung in der EU der Öffentlichkeit zugänglich machst – etwa auf einer Messe, im Lookbook oder im Online-Shop. Ganz ohne Anmeldung, ganz ohne Gebühren.

Der Haken: Dieser Schutz ist zeitlich eng begrenzt und schützt nur gegen bewusste Nachahmung, nicht gegen unabhängige Parallelschöpfungen. Für schnelllebige Kollektionen, die nur eine Saison leben, kann er aber genau richtig sein. Für Deine wirklichen Bestseller empfehlen wir dagegen die Eintragung – sie ist stärker und länger durchsetzbar.

Dein Team für Fragen zur Gegendarstellung

Rechtsanwältin
Juliette Sarvan de Castro

Rechtsanwalt
Patrick Rehkatsch

„Erfahren. Strategisch. Durchsetzungsstark.
Wir lösen Eure rechtlichen Herausforderungen.“

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Juliette Sarvan de Castro

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Patrick Rehkatsch

Dein Team zur Durchsetzung
von Gegendarstellungen.

Aktuell

EU-Designreform: Was sich gerade ändert

Das EU-Designrecht wird derzeit umfassend modernisiert – die größte Reform seit über zwei Jahrzehnten. Aus dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist das Unionsgeschmacksmuster geworden, der Schutz wurde auf digitale und animierte Gestaltungen ausgeweitet, und das Anmeldeverfahren läuft künftig vollständig digital über das EUIPO. Was das konkret für Dich bedeutet, lest Du in unserem ausführlichen Beitrag zur EU-Designreform.

Entscheidungshilfe

Wann lohnt sich das EU-Design für Dich?

Die Faustregel ist einfach: Sobald Dein Markt über Deutschland hinausgeht, ist das EU-Design meist die wirtschaftlichere und sicherere Wahl. Typische Situationen, in denen wir zum Unionsgeschmacksmuster raten:

Online-Handel

Du verkaufst über Shop, Amazon oder Etsy in mehrere EU-Länder. Nachahmer sitzen selten nur in Deutschland – Dein Schutz sollte es auch nicht.

Export & Vertrieb

Du lieferst an Händler oder Partner im EU-Ausland. Ein einziges EU-Design deckt all diese Märkte ab.

Messen & Launches

Du zeigst neue Kollektionen auf europäischen Messen. Hier ist früher, breiter Schutz Gold wert – bevor die Idee abwandert.

So läuft die EU-Anmeldung ab

1

Strategie & Recherche

Wir klären Schutzziel und Umfang und prüfen den vorbekannten Formenschatz.

2

Wiedergabe & Anmeldung beim EUIPO

Wir bereiten die Darstellungen auf und reichen digital beim EUIPO ein – auf Wunsch als Sammelanmeldung mehrerer Designs.

3

Eintragung & Verlängerung

Nach der Eintragung gilt Dein Schutz EU-weit. Wir behalten Fristen und Verlängerungen für Dich im Blick.

Soll Dein Design EU-weit geschützt sein?

Wir prüfen, welcher Weg zu Deinem Markt passt, und melden Dein Unionsgeschmacksmuster beim EUIPO an. Starte mit dem unverbindlichen Erstgespräch.

Häufige Fragen zur Designmeldung

Wie das deutsche eingetragene Design ist auch das Unionsgeschmacksmuster zunächst fünf Jahre geschützt und in Fünf-Jahres-Schritten bis maximal 25 Jahre verlängerbar.

Beim EUIPO fallen Anmelde- und Verlängerungsgebühren an; mehrere Designs lassen sich gebünstigt anmelden. Die genaue Kalkulation hängt von Anzahl und Laufzeit ab – wir rechnen es Dir im Erstgespräch durch.

Meistens nicht – das EU-Design deckt Deutschland mit ab. In speziellen Konstellationen (z. B. bei der Durchsetzung gegen Importe) kann eine zusätzliche nationale Anmeldung sinnvoll sein.

Ja. Bestehende Gemeinschaftsgeschmacksmuster gelten weiter und heißen seit der Reform automatisch Unionsgeschmacksmuster. Du musst nichts tun.

Ja – mit der Reform wurde der Schutz ausdrücklich auf nicht-physische Erzeugnisse wie grafische Benutzeroberflächen, animierte Designs und virtuelle Gestaltungen erweitert.

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