Markenschutz für Startups –

Dein Name ist Dein wertvollstes Asset

Viele Gründer schützen ihre Marke zu spät – oder gar nicht. Wir sorgen dafür, dass dein Startup-Name, dein Logo und deine Produktnamen rechtlich abgesichert sind. Bevor jemand anderes es tut.

Bis zu 700 € Zuschuss? für Deine Startup-Markenanmeldung

Das EUIPO fördert kleine Unternehmen und Startups – aber das Budget ist begrenzt. Wir übernehmen die Antragstellung komplett für dich.

700 €

EUIPO-Zuschuss

Warum Marke für Startups entscheidend ist

Wer zuerst anmeldet, hat das Recht – nicht wer die Idee zuerst hatte.

Du launchst dein Startup, postest auf Instagram, pitchst vor Investoren – und irgendwo in dieser Zeit trägt jemand deinen Startup-Namen ins Markenregister ein. Das klingt paranoid, passiert aber regelmäßig. Besonders in der Startup-Welt, wo Namen und Brands oft öffentlich bekannt sind bevor das Unternehmen überhaupt gegründet ist.

Eine eingetragene Marke ist für dein Startup nicht nur Schutz gegen Abmahnungen. Sie ist ein messbares Asset das deinen Unternehmenswert steigert, Investoren im Due-Diligence-Prozess überzeugt und dir beim Exit deutlich mehr Spielraum gibt. Startups mit geschützten Marken und klarer IP-Strategie erzielen nachweislich bessere Bewertungen bei Finanzierungsrunden.

Wir beraten Startups aus Tech, Kreativwirtschaft und der Creator Economy zum Thema Marke – nicht als Randthema, sondern als strategischen Kern deines Unternehmensaufbaus.

Die häufigsten Markenfehler von Startups

Diese 3 Markenfehler machen fast alle Startups –

obwohl sie mit einem einzigen Gespräch vermeidbar gewesen wären.

Wir sehen diese Fehler regelmäßig in der Startup-Beratung. Alle drei sind vermeidbar. Keiner davon ist günstig.

Dramatische
Marken-Risiken !

Zu spät anmelden

Wer zuerst anmeldet hat das Recht – nicht wer die Idee zuerst hatte. Viele Startup-Gründer warten bis nach dem Launch, bis die erste Finanzierungsrunde durch ist oder bis ein Investor danach fragt. Das ist in den meisten Fällen zu spät.

Wichtig für deine Startup-Planung: Bei der Markenanmeldung kann es zu Widersprüchen durch Inhaber älterer ähnlicher Marken oder zu Abgrenzungsvereinbarungen kommen. Trotz beschleunigtem Verfahren dauert eine Eintragung oft 6–12 Monate – diese Zeit muss in deine Go-to-Market-Planung einkalkuliert werden.

Folge: Abmahnung, Rebranding & Zeitverlust

Anmelden ohne Ähnlichkeitsrecherche

Das Markenamt prüft bei der Anmeldung nur sogenannte absolute Schutzhindernisse. Eine Ähnlichkeitsprüfung zu bestehenden Marken findet nicht automatisch statt. Du zahlst die Anmeldegebühr, bekommst aber möglicherweise keinen wirksamen Schutz

Die Ähnlichkeitsrecherche ist für Startups besonders heikel – sie ist rechtlich komplex und erfordert markenrechtliches Spezialwissen. In manchen Fällen muss ein Startup-Logo oder ein Name noch einmal angepasst werden, um sich ausreichend abzugrenzen. Das kostet Zeit und Geld – vor allem wenn es erst nach dem Launch passiert.

Folge: Kein Schutz trotz bezahlter Gebühr

Nur Deutschland anmelden

Eine deutsche Marke schützt dich nur in Deutschland. Wer sein Startup international skalieren will – und das planen die meisten – braucht Schutz in den Märkten wo er aktiv ist oder aktiv sein will.

Werbung auf Deutsch greift automatisch auch in Österreich und der Schweiz – den DACH-Raum sollte man sich sichern. Dazu kommt Großbritannien, das seit dem Brexit nicht mehr im EUIPO-System ist und eine separate UK-Marke erfordert. Für Startups mit US-Ambitionen braucht es zusätzlich eine USPTO-Anmeldung.

Folge: Kein Schutz in den Zielmärkten

StartUp Firma Besprechung

Marke als Startup-Asset

Was Investoren im Due Diligence sehen wollen – und warum Deine Marke dabei zählt.

In jeder ernsthaften Finanzierungsrunde – ob Seed, Series A oder strategischer Investor – gehört die Prüfung der geistigen Eigentumsrechte zum Standard. Investoren wollen wissen: Ist der Name geschützt? Sind die Produkte abgesichert? Hat das Startup eine klare IP-Strategie?

Eine eingetragene Marke signalisiert professionelles Denken. Sie zeigt, dass das Gründerteam nicht nur eine Idee hat, sondern ein Unternehmen baut das Bestand hat. Marken sind bilanzierbar, übertragbar und lizenzierbar – das erhöht den Unternehmenswert messbar.

Besonders interessant für Startups mit skalierbaren Geschäftsmodellen: Eine eingetragene Marke ist die Grundlage für Lizenz- und Franchiseverträge. Wer seinen Markennamen, sein Konzept oder seine Technologie lizenzieren will, braucht dafür zwingend eine eingetragene Marke als rechtliche Basis.

6 - 12

Monate Vorlaufzeit einplanen für eine vollständige Markeneintragung

700 €

EUIPO-Zuschuss für Startups & KMU bei der EU-Markenanmeldung

27

EU-Länder mit einer einzigen EUIPO-Markenanmeldung schützen

3

Jurisdiktionen (DE/EU, USA, CH) für vollständigen DACH + US-Schutz

Wo soll dein Startup geschützt sein?

Markenanmeldung für Startups –

in Deutschland, EU, USA & der Schweiz.

Je nachdem wo du heute aktiv bist und morgen skalieren willst, brauchst du Markenschutz in verschiedenen Jurisdiktionen. Wir begleiten dich durch jeden Schritt – strategisch und vollständig.

Markenanmeldung Deutschland & EU

Für Startups empfehlen wir direkt die EU-Marke über das EUIPO – sie schützt in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten gleichzeitig. Mit der EUIPO-KMU-Förderung bekommst du als Startup bis zu 700 € Zuschuss zurück.

USA Flagge

Markenanmeldung USA

Wer seinen Startup in den USA launcht, pitcht oder verkauft, braucht US-Markenschutz über das USPTO – unabhängig davon ob du eine US-Niederlassung hast oder nicht.

Schweizer Flagge

Markenanmeldung Schweiz

Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU – deine EU-Marke schützt dich dort nicht. Für Startups die im deutschsprachigen Raum aktiv sind, ist der CH-Schutz über das IGE unverzichtbar.

Für Wachstum & Skalierung

Markenlizenzvertrag & Franchise für Startups

Du willst skalieren ohne alles selbst zu machen? Eine eingetragene Marke ist die Grundvoraussetzung für jeden Lizenz- oder Franchisevertrag. Wir erstellen Markenlizenzverträge speziell für Startup-Geschäftsmodelle.

Bald: eigene Seite

Designschutz für Startups – Produkt, Verpackung & UI

Neben der Marke schützt das eingetragene Design die äußere Erscheinungsform von Produkten, Verpackungen und Interfaces. Besonders wichtig für Fashion-Startups, Hardware-Startups und alle mit einem visuell unverwechselbaren Produkt.

Neu – Vorgelagerter Schutz für Startup-Releases

Du planst einen Release?

Schütz deinen Werktitel bevor du pitchst.

Der vorgelagerte Werktitelschutz sichert deinen Titel rechtlich ab – schon vor dem offiziellen Launch.
Als Startup planst du Produkte, Formate und Releases bevor sie öffentlich sind. Du sprichst mit Investoren über ein Buch das noch nicht erschienen ist, einen Podcast der noch nicht live ist, eine Software die noch in der Beta ist. In diesem Moment – zwischen Idee und Launch – greift der vorgelagerte Werktitelschutz. Eine Werktitelschutzanzeige sichert deinen Titel rechtlich ab, bevor jemand anderes ihn sich schnappt.

Werktitelschutzanzeige

Maximaler Schutz vor dem offiziellen Launch – für Startups die groß denken. Eine eigene Seite zum Thema folgt in Kürze.

Häufige Fragen

Marke & IP für Startups –

die wichtigsten Fragen beantwortet.

Noch Fragen? Wir helfen gerne.

Erstanfrage kostenlos – wir schauen gemeinsam was dein Startup braucht und was es kostet.

Wann sollte ein Startup seine Marke anmelden?

So früh wie möglich – idealerweise parallel zur Gründung und auf jeden Fall vor dem offiziellen Launch. Das Markenrecht gilt dem Prinzip „first come, first served“: Wer zuerst anmeldet hat das Recht. Wichtig: Plane 6–12 Monate Anmeldezeit ein, da Eintragungsverfahren und mögliche Widersprüche Zeit kosten.

Für die meisten Startups empfehlen wir direkt die EU-Marke über das EUIPO. Sie kostet zwar mehr, schützt aber in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten gleichzeitig. Mit der EUIPO-KMU-Förderung (bis zu 700 € Zuschuss) wird die EU-Marke auch finanziell attraktiv.

Die Anmeldegebühr beim DPMA (DE) beträgt ab 290 € online. Beim EUIPO (EU) ab 850 €. Mit der EUIPO-KMU-Förderung (bis 700 €) können Startups einen erheblichen Teil zurückbekommen. Wir erstellen dir ein transparentes Festpreisangebot.

Nein. Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied, Großbritannien ist seit dem Brexit aus dem EUIPO-System ausgeschieden. Beide Länder erfordern separate nationale Anmeldungen. Für Startups im DACH-Raum oder UK-Markt ist das ein wichtiger Punkt in der IP-Strategie.

Braucht ein Startup auch eine Marke in den USA?

Ja, sobald du in den USA aktiv bist – egal ob du dort Kunden hast, auf US-Plattformen verkaufst oder US-Investoren ansprichst. Das US-Markenrecht ist ein eigenes System (USPTO) und unabhängig von europäischen Marken.


Eine Marke schützt Namen, Logos und Zeichen als Herkunftshinweis. Ein eingetragenes Design schützt die äußere Erscheinungsform eines Produkts, einer Verpackung oder eines Interface-Designs. Beide Schutzrechte ergänzen sich – gerade für Startups mit einem visuell unverwechselbaren Produkt.

Sobald du deinen Markennamen oder dein Konzept an Dritte weitergibst – ob an Partner, Reseller, White-Label-Abnehmer oder Franchisenehmer. Voraussetzung ist immer eine eingetragene Marke. Für Startups mit skalierbaren Modellen ist das oft der erste Schritt zu passivem Einkommen aus der eigenen Marke.

Der Werktitelschutz schützt Titel von Werken wie Büchern, Podcasts, Software, Events oder Songs – und zwar schon vor der Veröffentlichung über eine Werktitelschutzanzeige. Für Startups die Produktnamen in Investorengesprächen nennen bevor das Produkt live ist, bietet er eine wichtige erste rechtliche Absicherung.

Jetzt starten

Dein Startup verdient echten Markenschutz.

Nicht irgendwann. Jetzt.

Wir beraten Startups aus Tech, Kreativwirtschaft und Creator Economy zum Thema Marke – strategisch, persönlich und ohne Juristendeutsch. Erstanfrage kostenlos.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Patrick Rehkatsch Foto

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