Anwalt für Sportrecht

REHKATSCH RECHTSANWÄLTE

Sportrecht ist kein eigenes Gesetz, sondern ein Zusammenspiel

Es gibt kein Sportgesetzbuch. Was im Sport rechtlich gilt, ergibt sich aus mehreren Bereichen gleichzeitig – und aus dem Regelwerk Deines Verbandes.

Wenn Du einen Vertrag vom Verein bekommst, ist das Arbeits- und Vertragsrecht. Wenn Dein Bild auf einem Trikot, in einer Kampagne oder im Newsletter des Sponsors auftaucht, ist das Persönlichkeits- und Urheberrecht. Wenn Dein Name als Marke laufen soll, ist es Markenrecht. Und wenn der Verband Dich sperrt, gilt zuerst dessen eigene Rechtsordnung.

Genau diese Mischung ist der Grund, warum sportrechtliche Fälle so oft schiefgehen: Sie werden nur aus einer Richtung betrachtet. Wir kommen aus dem Urheber-, Medien- und Markenrecht und schauen deshalb zuerst dorthin, wo im Sport das Geld liegt – auf Rechte, Bilder, Namen und Vermarktung.

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Wer einen Vertrag unterschreibt, bevor er ihn prüfen lässt, verhandelt später nicht mehr. Er bittet.

Wer entscheidet Deinen Fall?

Im Sport gibt es drei Wege, und sie schließen einander nicht aus. Die erste Frage in jedem Mandat ist deshalb: Wo gehört das überhaupt hin?

TABELLE...

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Sportlich zuständig heißt nicht rechtlich zuständig: Ein Verbandsgericht kann Dich sperren – Geld zusprechen kann es Dir nicht.

Die Norm, an der die Vermarktung hängt

Kein Bild von Dir darf ohne Deine Einwilligung verbreitet werden. Das ist der Hebel, mit dem Sportler ihre Vermarktung steuern – und der Punkt, an dem Vereine und Sponsoren am häufigsten danebengreifen.

 22 KUG – Recht am eigenen Bild

§

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.

Im Klartext

Dein Bild gehört Dir. Ein Verein darf Dich nicht deshalb in seiner Werbung zeigen, weil Du bei ihm spielst – er braucht Deine Zustimmung. Und wenn Du für ein Shooting bezahlt wurdest, gilt die Zustimmung im Zweifel als erteilt. Deshalb steht in guten Sportlerverträgen genau, wofür, wie lange und in welchen Kanälen die Bilder genutzt werden dürfen. In schlechten steht ein einziger Satz, der alles abdeckt.

Für wen wir arbeiten

Drei Seiten, drei völlig unterschiedliche Ausgangslagen – und in fast jedem Fall dieselbe Ursache: ein Vertrag, den niemand vorher geprüft hat.

Sportlerinnen und Sportler

Vertragsangebote von Vereinen, Ausstiegs- und Transferklauseln, Entgeltfortzahlung bei Verletzung, Nicht-Einsatz-Klauseln. Dazu Vermittlerverträge und alles rund um Deine eigene Vermarktung – Bild, Name, Marke, Social Media.

Vereine und Verbände

Spielerverträge und Trainerverträge aufsetzen, Nutzungsrechte an Foto- und Videomaterial klären, Vereinswappen und Vereinsname schützen, Umgang mit Presseanfragen und mit Kritik im Netz.

Sponsoren und Vermarkter

Sponsoring- und Ausrüsterverträge, Werbeverträge mit Sportlern, Kennzeichnung von Kooperationen auf Social Media, Merchandising und Lizenzen rund um Team und Event.

Jetzt starten

Deine Sportart steht nicht dabei?Der Vertrag funktioniert trotzdem gleich.

Ob Volleyball, Golf, Wintersport oder Leichtathletik – gute Verträge scheitern überall an denselben Stellen. Schick uns Deine Unterlagen, dann sprechen wir darüber.

Rechtsanwälte Patrick Rehkatsch Juliette Sarvan de castro

Aus der Praxis

Wir kennen die Sportgerichtsbarkeit von innen

Patrick Rehkatsch war seit 2015 ehrenamtlich als Jugendsportrichter beim Fußball-Verband Mittelrhein tätig, im Kreis Rhein-Erft, zuletzt als stellvertretender Vorsitzender der Junioren-Spruchkammer. Er hat also über Jahre auf der anderen Seite des Tisches gesessen und mitentschieden.

Diese Erfahrung ist in sportrechtlichen Mandaten wertvoller, als sie klingt. Sie zeigt, worauf ein Spruchkörper wirklich achtet, welche Sachverhaltsdarstellung überzeugt und an welcher Stelle ein Verfahren gewonnen oder verloren wird – meistens deutlich früher, als die Beteiligten denken.

Dazu kommt die Erfahrung aus zahlreichen erfolgreich geführten Gerichtsverfahren zur Vergütung von Spielervermittlern, an der Schnittstelle von Sport-, Vertrags- und Sozialrecht.

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Vor dem Sportgericht gewinnt selten der lautere Vortrag, sondern der besser belegte.

Ablauf

So arbeiten wir Deinen Fall ab

Vier Schritte, und Du weißt an jedem Punkt, woran wir gerade sind.

1

Unterlagen sichten

Vertrag, Verbandsschreiben, Korrespondenz. Auch das, was nur per WhatsApp lief – gerade dort stehen die entscheidenden Zusagen.

2

Rechtlich bewerten

Wir ordnen ein, welche Klauseln halten, welche angreifbar sind und wo der Fall überhaupt hingehört.

3

Verhandeln oder angreifen

In den meisten Fällen lässt sich außergerichtlich mehr erreichen als im Verfahren. Wir sagen Dir offen, wann das nicht mehr gilt.

4

Durchsetzen

Vor dem Verbandsgericht, dem Arbeitsgericht oder dem Landgericht – bundesweit, auch in Eilverfahren.

Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir, ob wir Deinen Fall übernehmen können und was die Beratung kostet.

Sportler- und Vereinsmanagement: Rechtliche Unterstützung

Wir beraten Dich im Bereich des Sportler- und Vereinsmanagements und unterstützen Dich bei Rechtsverhältnissen zum Verband. Wir überprüfen und verhandeln Deine  Verträge mit Medien und bringen diese Verträge zum Abschluss. Auch in Sachen Sporteventmanagement und Sponsoring stehen wir mit unserem rechtlichen Wissen gerne zur Seite.

Sportmarketing und Medien: Rechtliche Aspekte im Fokus

Neben der Sportstätte geht es um eine Vielzahl von Vermarktungsmaßnahmen wie Merchandising, Werbeverträge mit Sportlern, Interviewvereinbarungen oder eigene TV-Dokumentationen bis hin zum Aufbau einer eigenen Brand durch Markenaufbau. Auch auf Social Media müssen Sportler die Werbevorschriften, Impressumspflichten und Nutzungsrechte Dritter beachten.

Vereinsgründung und Vorstandsberatung im Sportrecht

Im Vereinsrecht ist bei der Gründung von Vereinen die Richtigkeit des Verfahrens zu beachten einschließlich der Ausarbeitung der Satzung des Sportvereins. Hierbei geht es häufig um die richtige Beratung des Vorstandes einschließlich der Themen Haftung, Rechte und Pflichten. Zum Sportrecht gehören insofern auch die Beachtung von Datenschutzbestimmungen im Verein.

Sportverträge: Individuelle Beratung und Verhandlung

Bei individuellen Spielerverträgen, gleich ob im Fußball, Handball, Basketball oder sonstigen Sportarten geht es um die sportrechtliche Vertragsüberprüfung individueller Angebote von Sportvereinen. Bei den Vertragsverhandlungen im Sportrecht geht es um die individuelle Prüfung und Verhandlung einzelner Klauseln wie etwa Ausstiegsklauseln, Transferklauseln, Entgeltfortzahlung oder auch Nicht-Einsatz-Klauseln. Im internationalen Fußball kann es notwendig werden, sich mit der Fifa-Schlichtung (Fußballgericht) auseinander setzen zu müssen.

Spielervermittlung: Vertragsverhandlungen und Vergütungsfragen

Ein weiteres wichtiges Thema im Sportrecht ist die Zusammenarbeit mit Spielervermittlern und Beratern. Hier geht es häufig um die Verhandlung und Überprüfung von Vermittlerverträgen. Sportrechtlich relevant ist in der Praxis immer wieder die Frage der korrekten Vergütung des Spielervermittlers durch Provisionen. Auf diesem Gebiet des Sportrechts einschließlich des Sozialrechts (Spieler- und damit Arbeitsvermittlung) hat unsere Kanzlei bereits zahlreiche Gerichtsverfahren erfolgreich geführt.

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