Anwalt für Sportrecht

REHKATSCH RECHTSANWÄLTE

Sportrecht ist kein eigenes Gesetz, sondern ein Zusammenspiel

Es gibt kein Sportgesetzbuch. Was im Sport rechtlich gilt, ergibt sich aus mehreren Bereichen gleichzeitig – und aus dem Regelwerk Deines Verbandes.

Wenn Du einen Vertrag vom Verein bekommst, ist das Arbeits- und Vertragsrecht. Wenn Dein Bild auf einem Trikot, in einer Kampagne oder im Newsletter des Sponsors auftaucht, ist das Persönlichkeits- und Urheberrecht. Wenn Dein Name als Marke laufen soll, ist es Markenrecht. Und wenn der Verband Dich sperrt, gilt zuerst dessen eigene Rechtsordnung.

Genau diese Mischung ist der Grund, warum sportrechtliche Fälle so oft schiefgehen: Sie werden nur aus einer Richtung betrachtet. Wir kommen aus dem Urheber-, Medien- und Markenrecht und schauen deshalb zuerst dorthin, wo im Sport das Geld liegt – auf Rechte, Bilder, Namen und Vermarktung.

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Wer einen Vertrag unterschreibt, bevor er ihn prüfen lässt, verhandelt später nicht mehr. Er bittet.

Wer entscheidet Deinen Fall?

Im Sport gibt es drei Wege, und sie schließen einander nicht aus. Die erste Frage in jedem Mandat ist deshalb: Wo gehört das überhaupt hin?

Staatliches Gericht

Typische Themen

Verträge, Gehalt, Prämien, Schadensersatz, Bild- und Namensrechte

Grundlage

Gesetz – BGB, ArbGG, KUG, MarkenG

Wer entscheidet

Berufsrichter am Amts-, Land- oder Arbeitsgericht

Anwalt nötig

Ab dem Landgericht Pflicht, davor dringend zu empfehlen

Was danach geht

Berufung und Revision im normalen Instanzenzug

Verbands- und Vereinsgericht

Typische Themen

Sperren, Spielwertung, Regelverstöße, Lizenzfragen

Grundlage

Satzung und Rechts- oder Verfahrensordnung des Verbandes

Wer entscheidet

Sportrichter, überwiegend ehrenamtlich

Anwalt nötig

Keine Pflicht, in der Sache aber oft entscheidend

Was danach geht

Verbandsinterne Instanz, danach nur eingeschränkte Kontrolle durch staatliche Gerichte

Internationales Schiedsgericht

Typische Themen

Doping, Transfers mit Auslandsbezug, Verbandsentscheidungen international

Grundlage

Schiedsvereinbarung, meist über die Verbandsstatuten

Wer entscheidet

Benannte Schiedsrichter, oft dreiköpfiges Panel

Anwalt nötig

Faktisch unverzichtbar, Verfahren meist englisch oder französisch

Was danach geht

Anfechtung nur in engen Grenzen vor dem staatlichen Gericht am Schiedsort

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Sportlich zuständig heißt nicht rechtlich zuständig: Ein Verbandsgericht kann Dich sperren – Geld zusprechen kann es Dir nicht.

Die Norm, an der die Vermarktung hängt

Kein Bild von Dir darf ohne Deine Einwilligung verbreitet werden. Das ist der Hebel, mit dem Sportler ihre Vermarktung steuern – und der Punkt, an dem Vereine und Sponsoren am häufigsten danebengreifen.

 22 KUG – Recht am eigenen Bild

§

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.

Im Klartext

Dein Bild gehört Dir. Ein Verein darf Dich nicht deshalb in seiner Werbung zeigen, weil Du bei ihm spielst – er braucht Deine Zustimmung. Und wenn Du für ein Shooting bezahlt wurdest, gilt die Zustimmung im Zweifel als erteilt. Deshalb steht in guten Sportlerverträgen genau, wofür, wie lange und in welchen Kanälen die Bilder genutzt werden dürfen. In schlechten steht ein einziger Satz, der alles abdeckt.

Für wen wir arbeiten

Drei Seiten, drei völlig unterschiedliche Ausgangslagen – und in fast jedem Fall dieselbe Ursache: ein Vertrag, den niemand vorher geprüft hat.

Sportlerinnen und Sportler

Vertragsangebote von Vereinen, Ausstiegs- und Transferklauseln, Entgeltfortzahlung bei Verletzung, Nicht-Einsatz-Klauseln. Dazu Vermittlerverträge und alles rund um Deine eigene Vermarktung – Bild, Name, Marke, Social Media.

Vereine und Verbände

Spielerverträge und Trainerverträge aufsetzen, Nutzungsrechte an Foto- und Videomaterial klären, Vereinswappen und Vereinsname schützen, Umgang mit Presseanfragen und mit Kritik im Netz.

Sponsoren und Vermarkter

Sponsoring- und Ausrüsterverträge, Werbeverträge mit Sportlern, Kennzeichnung von Kooperationen auf Social Media, Merchandising und Lizenzen rund um Team und Event.

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Deine Sportart steht nicht dabei?
Der Vertrag funktioniert trotzdem gleich.

Ob Volleyball, Golf, Wintersport oder Leichtathletik – gute Verträge scheitern überall an denselben Stellen. Schick uns Deine Unterlagen, dann sprechen wir darüber.

Rechtsanwälte Patrick Rehkatsch Juliette Sarvan de castro

Aus der Praxis

Wir kennen die Sportgerichtsbarkeit von innen

Patrick Rehkatsch war seit 2015 ehrenamtlich als Jugendsportrichter beim Fußball-Verband Mittelrhein tätig, im Kreis Rhein-Erft, zuletzt als stellvertretender Vorsitzender der Junioren-Spruchkammer. Er hat also über Jahre auf der anderen Seite des Tisches gesessen und mitentschieden.

Diese Erfahrung ist in sportrechtlichen Mandaten wertvoller, als sie klingt. Sie zeigt, worauf ein Spruchkörper wirklich achtet, welche Sachverhaltsdarstellung überzeugt und an welcher Stelle ein Verfahren gewonnen oder verloren wird – meistens deutlich früher, als die Beteiligten denken.

Dazu kommt die Erfahrung aus zahlreichen erfolgreich geführten Gerichtsverfahren zur Vergütung von Spielervermittlern, an der Schnittstelle von Sport-, Vertrags- und Sozialrecht.

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Vor dem Sportgericht gewinnt selten der lautere Vortrag, sondern der besser belegte.

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Ablauf

So arbeiten wir Deinen Fall ab

Vier Schritte, und Du weißt an jedem Punkt, woran wir gerade sind.

1

Unterlagen sichten

Vertrag, Verbandsschreiben, Korrespondenz. Auch das, was nur per WhatsApp lief – gerade dort stehen die entscheidenden Zusagen.

2

Rechtlich bewerten

Wir ordnen ein, welche Klauseln halten, welche angreifbar sind und wo der Fall überhaupt hingehört.

3

Verhandeln oder angreifen

In den meisten Fällen lässt sich außergerichtlich mehr erreichen als im Verfahren. Wir sagen Dir offen, wann das nicht mehr gilt.

4

Durchsetzen

Vor dem Verbandsgericht, dem Arbeitsgericht oder dem Landgericht – bundesweit, auch in Eilverfahren.

Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir, ob wir Deinen Fall übernehmen können und was die Beratung kostet.

Häufige Fragen zum Sportrecht

 

Sportrecht ist eine Querschnittsmaterie ohne eigenes Gesetzbuch. Es setzt sich zusammen aus Vertrags- und Arbeitsrecht, Vereins- und Gesellschaftsrecht, Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrecht, Wettbewerbsrecht und in Teilen Straf- und Verwaltungsrecht. Dazu kommt das Regelwerk des jeweiligen Verbandes, das für Mitglieder unmittelbar gilt.

Unser Schwerpunkt liegt dort, wo Sport auf Medien, Marken und Vermarktung trifft.

 

Ja. Wir sehen uns die Klauseln an, die in der Praxis Probleme machen: Laufzeit und Verlängerung, Ausstiegs- und Transferklauseln, Prämienregelungen, Entgeltfortzahlung bei Verletzung, Nicht-Einsatz-Klauseln und vor allem die Rechteeinräumung an Bild, Name und Social-Media-Auftritt.

Die Durchsicht von Verträgen und Dokumenten ist Teil der kostenpflichtigen Beratung, ab 500 € zzgl. USt.

Die Beratung beginnt bei 250 € zzgl. USt. Kommt die Durchsicht von Verträgen, längeren Dokumenten oder mehreren Videos dazu, liegt sie bei 500 € zzgl. USt.

Das unverbindliche Erstgespräch ist kostenlos, ist aber keine Rechtsberatung. Darin klären wir, ob wir Deinen Fall übernehmen können und was die Beratung kostet.

 

Nur, soweit Du zugestimmt hast. Die Mitgliedschaft oder ein Spielervertrag allein ist keine Einwilligung in jede Form der Werbung. Entscheidend ist, was im Vertrag zur Nutzung steht: für welchen Zweck, in welchen Kanälen, wie lange und ob die Rechte nach dem Ausscheiden zurückfallen.

Fehlt eine solche Regelung oder ist sie zu weit gefasst, lässt sich die Nutzung häufig angreifen.

 

Eine Ausstiegsklausel erlaubt es, den Vertrag unter festgelegten Bedingungen vorzeitig zu beenden – meist gegen Zahlung einer bestimmten Summe oder innerhalb eines engen Zeitfensters. Wirksam ist sie nur, wenn Voraussetzungen, Frist und Höhe klar geregelt sind.

Streit entsteht fast immer über die Details: Wer zahlt, bis wann, und was passiert, wenn die Frist knapp verpasst wird.

Ja. Gerade im Nachwuchs- und Amateurbereich werden Verträge oft ungeprüft unterschrieben, obwohl sie langfristige Bindungen und weitreichende Rechteübertragungen enthalten. Bei Minderjährigen kommt hinzu, dass die Eltern mitwirken müssen.

 

Das hängt vom Streitgegenstand ab. Sportliche Sanktionen wie Sperren oder Spielwertungen laufen zunächst über die Verbandsgerichtsbarkeit. Geldforderungen, Vertragsstreitigkeiten und Verletzungen von Bild- oder Namensrechten gehören vor die staatlichen Gerichte.

Häufig laufen beide Wege parallel. Welcher Schritt zuerst kommt, entscheidet oft über den Ausgang.

Ja. Wir sind von Köln und Berlin aus bundesweit tätig und vertreten vor Gerichten im gesamten Bundesgebiet. Besprechungen laufen auf Wunsch per Telefon oder Videocall. Verhandlungs- und Vertragssprache ist auch Englisch, Französisch und Spanisch.

Rechtsanwalt Patrick Rehkatsch

Dein Ansprechpartner im Sportrecht

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, seit 2003 in der Beratung von Sportlern, Vereinen und Vermarktern. Ehemals ehrenamtlicher Jugendsportrichter beim Fußball-Verband Mittelrhein, Kreis Rhein-Erft.

Patrick Rehkatsch war selbst erfolgreich im Jugendbasketball (deutsche Auswahl) und im Tischtennis (Berliner Meister in den Schulmeisterschaften).

„Im Sport wird über Leistung gesprochen und über Verträge geschwiegen. Genau da entstehen die Probleme.“

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Patrick Rehkatsch Foto
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