REHKATSCH RECHTSANWÄLTE · MUSIKRECHT

Anwalt für Managementverträge im Musikbusiness

Du willst einen Managementvertrag unterschreiben, raus aus einem Vertrag oder als Management Verträge, die vor Gericht halten? Wir prüfen, verhandeln und gestalten Managementverträge für Künstler, Bands, Producer, DJs und Managements, bundesweit.

20 %

übliche Managementprovision

§ 627 BGB

das Kündigungsrecht, um das fast jeder Streit kreist

beide Seiten

wir vertreten Künstler und Managements

REHKATSCH RECHTSANWÄLTE bekannt aus:

bekannt aus:

Managementvertrag: Vertrauen, das auf Papier steht

Ein Manager baut Deine Karriere auf, verhandelt Deine Deals, spricht für Dich mit Label, Verlag, Veranstaltern und Brands. Dafür bekommt er einen Anteil an Deinen Einnahmen, meistens 20 Prozent. Das ist fair, solange Leistung und Bindung zusammenpassen. Gefährlich wird es, wenn der Vertrag Dich jahrelang festhält, Dich bei jeder Entscheidung entmündigt oder nach der Trennung weiter mitverdient, ohne dass noch etwas passiert.

Rechtlich ist der Managementvertrag ein Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter. Der Manager schuldet Einsatz, keinen Erfolg. Weil die Zusammenarbeit auf besonderem Vertrauen beruht, gibt das Gesetz Dir ein besonderes Kündigungsrecht. Genau das versuchen viele Verträge auszuschalten. Ob das gelingt, entscheidet sich oft an einer einzigen Frage: Ist die Klausel vorformuliert oder wirklich ausgehandelt?

Wir kennen diese Verträge aus beiden Richtungen. Wir prüfen sie für Künstler, verhandeln sie nach und setzen Ansprüche durch. Und wir gestalten sie für Managements, die ihre Aufbauarbeit absichern wollen. Viele dieser Streitigkeiten haben wir vor Gericht geführt, auch aktuell laufen wieder Verfahren.

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Ein Managementvertrag ist ein Vertrauensvertrag. Ist das Vertrauen weg, darf auch der Vertrag sofort gekündigt werden, sofern § 627 BGB nicht wirksam ausgeschlossen wurde.

Wir vertreten beide Seiten: Künstler und Managements

Wer nur eine Seite kennt, verhandelt schlechter. Rechtsanwalt Patrick Rehkatsch hat vor seiner Anwaltszeit selbst im Musikgeschäft gearbeitet: von 1995 bis 2000 für Universal Music, daneben für Sony, Edel Records, Kontor Records und Berlin Music. Er weiß, was ein Management leistet, und was es kostet, wenn es das nicht tut.

FÜR KÜNSTLER, BANDS, PRODUCER UND DJs

Bevor Du unterschreibst und wenn Du raus willst

– Vertragsprüfung vor der Unterschrift

– Nachverhandlung von Provision, Laufzeit, Optionen und Nachprovision

– Kündigung und Trennung vom Manager, inklusive Abrechnung

– Abwehr von Forderungen nach der Trennung

FÜR MANAGEMENTS UND AGENTUREN

Damit Dein Vertrag hält, wenn es ernst wird

– Managementverträge, die einer Inhaltskontrolle standhalten

– Absicherung Deiner Aufbauarbeit und Investitionen

– Durchsetzung von Provision und Nachprovision

– Vertretung bei Kündigung durch den Künstler oder Abwerbung

Management, Booking, Label: Wer macht was, und wer verdient woran?

Viele Konflikte entstehen, weil mehrere Rollen in einer Hand liegen. Dann laufen mehrere Provisionen gleichzeitig, und niemand achtet mehr darauf, ob ein Deal für Dich unterm Strich lohnt. Trenne die Rollen deshalb im Vertrag sauber.

1

Management

Karriereplanung, Strategie, Kontakte, Verhandlungen. Vergütet über eine Provision auf Deine Einnahmen. Kündbar nach § 627 BGB, wenn der Ausschluss nicht wirksam ist.

2

Booking

Vermittlung von Auftritten, Verhandlung mit Veranstaltern, oft mit eigener Provision auf die Gage. Auch Booking ist nach der Rechtsprechung ein Dienst höherer Art. Eine eigene Seite zum Bookingvertrag folgt.

3

Label oder Verlag

Gehört das Management zugleich zu Deinem Label oder Musikverlag, verdient es doppelt. Das ist nicht verboten, aber ein Interessenkonflikt, den der Vertrag offenlegen und begrenzen sollte.

§ 627 BGB:
Das Kündigungsrecht, um das oft gestritten wird

§ 627 Abs. 1 BGB · Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung

§

Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung auch ohne die in § 626 bezeichnete Voraussetzung zulässig, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete, ohne in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen zu stehen, Dienste höherer Art zu leisten hat, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen.

IM KLARTEXT

Ein Management arbeitet für Dich auf Vertrauensbasis. Ist dieses Vertrauen weg, darfst Du den Vertrag grundsätzlich jederzeit beenden, ohne Frist und ohne wichtigen Grund. Das gilt nach der Rechtsprechung auch für Bookingverträge. Viele Managementverträge schließen dieses Recht aus. In einem vorformulierten Vertrag kann ein solcher Ausschluss auch unwirksam sein. Ausgehandelt kann er wirksam sein. Ob Dein Vertrag das eine oder das andere ist, entscheidet über alles Weitere.

Kannst Du Deinen Manager kündigen?

DIE ENTSCHEIDENDE FRAGE

Steht in Deinem Managementvertrag, dass die Kündigung nach § 627 BGB ausgeschlossen ist?

JA, der Ausschluss steht drin

Dann kommt es darauf an, wie er in den Vertrag gekommen ist. Hat das Management ein Formular verwendet, das es auch anderen Künstlern vorlegt, ist der Ausschluss in aller Regel unwirksam. Schon ein gedruckter Mustervertrag mit Begriffen wie „Manager“ und „Künstler“ kann dafür sprechen.

Wurde die Klausel dagegen wirklich verhandelt, kann sie halten. Dann bleiben Dir die ordentliche Kündigung zum Laufzeitende und die Kündigung aus wichtigem Grund. Und es lohnt sich zu prüfen, ob der Vertrag insgesamt überhaupt wirksam ist.

NEIN, dazu steht nichts drin

Dann kannst Du grundsätzlich jederzeit kündigen. Vorsicht trotzdem: Ein Ausschluss kann sich auch stillschweigend aus dem Vertrag ergeben, etwa wenn nur bestimmte wichtige Gründe zur Kündigung aufgezählt sind.

Und die Kündigung ist erst die halbe Miete. Was danach noch an Provision, Nachprovision und Abrechnung fällig wird, steht in anderen Klauseln. Kläre das, bevor Du kündigst.

Klausel-Check: Was in Deinem Managementvertrag steht

Die Prozentzahl ist nur die halbe Wahrheit. Ob ein Managementvertrag fair ist, entscheidet sich im Zusammenspiel der Klauseln. Gerichte schauen deshalb immer auf das Gesamtbild. Diese acht Punkte prüfen wir in jedem Vertrag zuerst.

Provision

fair

10 bis 25 Prozent, die meisten Managements nehmen 20 Prozent.

verhandeln

Um die 30 Prozent, vor allem zusammen mit langer Bindung.

Finger weg

50 Prozent und mehr. Das haben Gerichte als wucherähnlich gewertet.

Berechnungsgrundlage

fair

Klar definierte Einnahmen, GEMA und GVL nur, wenn das Management dafür arbeitet: Werke melden, Abrechnungen prüfen.

verhandeln

Provision vom Umsatz ohne Abzug der Produktions- und Reisekosten.

Finger weg

„Alle Einnahmen“ inklusive USt-Anteil oder Einnahmen, mit denen das Management nichts zu tun hat.

Laufzeit und Optionen

fair

Ein bis drei Jahre mit klaren Kündigungsfristen.

verhandeln

Optionen auf Verlängerung, die nur das Management ziehen darf.

Finger weg

Fünf Jahre fest plus automatische Verlängerung und kein Ausstieg.

Kündigung

fair

Kündigungsrecht nach § 627 BGB bleibt bestehen oder ist fair ausgehandelt.

verhandeln

Probezeit, Kündigungsfristen, begrenzter Ausschluss für eine Anlaufphase.

Finger weg

Kündigung nur nach „Ausgleich des Künstlerkontos“ oder gegen Abfindung.

Nachprovision

fair

Zeitlich begrenzt und nur für Deals, die in der Laufzeit angebahnt wurden.

verhandeln

Pauschale Beteiligung an allen Einnahmen nach dem Vertragsende.

Finger weg

Volle Provision über Jahre, egal ob das Management etwas beigetragen hat.

Geldfluss und Abrechnung

fair

Gagen gehen auf Dein Konto, das Management stellt Dir Rechnung.

verhandeln

Inkasso über das Management, aber mit festen Abrechnungsfristen und Prüfrecht.

Finger weg

Inkasso ohne Abrechnungspflicht und ohne Einblick in die Unterlagen.

Vollmacht und Entscheidungen

fair

Verhandlungsvollmacht, Abschluss nur mit Deiner Zustimmung.

verhandeln

Abschlussvollmacht bis zu einem festen Betrag.

Finger weg

Unwiderrufliche Generalvollmacht und Pflicht, jeden Deal anzunehmen.

Rechtsberatung

fair

Das Management kümmert sich ums Geschäft, für Verträge hast Du Deinen eigenen Anwalt.

verhandeln

Das Management schaltet „seinen“ Anwalt für Deine Verträge ein.

Finger weg

Der Manager schuldet laut Vertrag Rechtsberatung. Das kann den ganzen Vertrag nichtig machen.

Die Ampel ersetzt keine Prüfung. Eine Klausel, die für sich genommen harmlos wirkt, kann im Zusammenspiel mit anderen kippen. Umgekehrt lässt sich eine strenge Bindung rechtfertigen, wenn das Management viel investiert.

20 % von was? Ein Rechenbeispiel

Zwei Verträge, beide mit 20 Prozent. Trotzdem kann der eine Dich doppelt so viel kosten wie der andere. Entscheidend ist, wovon die Provision berechnet wird.

10.000 €

Gage für einen Auftritt

4.000 €

Kosten für Band, Technik, Reise

2.000 €

20 % Provision vom Umsatz

33 %

so viel Deines Gewinns geht damit ans Management

Rechnet das Management dagegen vom Ergebnis nach Kosten, sind es 1.200 Euro statt 2.000 Euro. Beides ist zulässig. Aber Du solltest wissen, was Du unterschreibst: Lies nicht die Prozentzahl, lies die Definition darunter.

Trennung vom Manager: So gehst Du vor

Die meisten Trennungen enden ohne Gericht, wenn die erste Kündigung sitzt. Teuer wird es, wenn Künstler kündigen, bevor sie wissen, was danach noch fällig wird.

01

Unterlagen sichern

Vertrag, Nachträge, Abrechnungen, E-Mails, Chatverläufe. Vor allem: alle Zusatzvereinbarungen zu Merch, Konzerten, Accounts. Sie hängen oft am Managementvertrag.

02

Vertrag einordnen

Formular oder ausgehandelt? Davon hängt ab, ob der Kündigungsausschluss hält und ob der Vertrag einer Inhaltskontrolle standhält.

03

Richtig kündigen

Ordentlich zum Laufzeitende, fristlos aus wichtigem Grund oder jederzeit nach § 627 BGB. Eine falsch begründete Kündigung kann trotzdem wirksam sein, verlass Dich darauf aber nicht.

04

Geld klären

Offene Abrechnungen, Provision für bereits erbrachte Leistungen, Nachprovision für angebahnte Deals. Hier entscheidet der genaue Wortlaut.

05

Außenwirkung beenden

Vollmachten widerrufen, Partner informieren, Zugänge zu Accounts, Website und Domain zurückholen, Management-Mail aus der Bio entfernen. Gibt sich das Management weiter als Dein Management aus, kannst Du dagegen vorgehen.

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Kündige nie, bevor Du weißt, was Dich die Zeit nach der Kündigung noch kostet.

Fragen zu Deinem Managementvertrag?
Sprich direkt mit uns.

Wann Gerichte Managementverträge kippen

Höchstrichterlich ist die Frage nicht abschließend geklärt. Die Instanzgerichte haben aber klare Leitplanken gezogen. Sittenwidrig wird ein Vertrag fast nie wegen einer einzigen Klausel, sondern wegen des Gesamtbilds aus Bindung, Fremdbestimmung und Vergütung.

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2008

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2009

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2017

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2021

LG Köln

Urt. v. 31.10.2008 – 8 O 256/06

30 Prozent Provision, Pflicht zur Annahme fast jedes Deals, Freigabe aller Verträge durch den Manager, fünf Jahre Laufzeit: sittenwidrig und nichtig.

OLG Köln

Beschl. v. 19.06.2009 – 24 U 194/08

Der Manager schuldete auch Rechtsberatung. Schon deshalb war der ganze Vertrag nichtig. Und: Ohne ausdrückliche Klausel gibt es keine Provision auf Einnahmen nach Vertragsende.

OLG Hamburg

Urt. v. 30.11.2017 – 5 U 136/13

20 Prozent Management und 20 Prozent Booking sind nicht sittenwidrig. Aber: Der vorformulierte Ausschluss von § 627 BGB war unwirksam, die Kündigung der Sängerin wirksam.

LG Potsdam

Urt. v. 02.06.2021 – 2 O 101/20

50 Prozent Provision, 60 Prozent der Gagen, 90 Prozent vom Merch, Vertragsstrafen, Nachprovision über drei Jahre bei einer minderjährigen Sängerin: ein Knebelvertrag, samt aller Zusatzverträge nichtig.

Die Linie dahinter: Je mehr der Vertrag Dich bindet und je mehr er Dir an Entscheidungsfreiheit nimmt, desto genauer schauen Gerichte auf die Vergütung, und umgekehrt.

Wann Gerichte Managementverträge kippen

Höchstrichterlich ist die Frage nicht abschließend geklärt. Die Instanzgerichte haben aber klare Leitplanken gezogen. Sittenwidrig wird ein Vertrag fast nie wegen einer einzigen Klausel, sondern wegen des Gesamtbilds aus Bindung, Fremdbestimmung und Vergütung.

2008

LG Köln

Urt. v. 31.10.2008 – 8 O 256/06

30 Prozent Provision, Pflicht zur Annahme fast jedes Deals, Freigabe aller Verträge durch den Manager, fünf Jahre Laufzeit: sittenwidrig und nichtig.

2009

OLG Köln

Beschl. v. 19.06.2009 – 24 U 194/08

Der Manager schuldete auch Rechtsberatung. Schon deshalb war der ganze Vertrag nichtig. Und: Ohne ausdrückliche Klausel gibt es keine Provision auf Einnahmen nach Vertragsende.

2017

OLG Hamburg

Urt. v. 30.11.2017 – 5 U 136/13

20 Prozent Management und 20 Prozent Booking sind nicht sittenwidrig. Aber: Der vorformulierte Ausschluss von § 627 BGB war unwirksam, die Kündigung der Sängerin wirksam.

2021

LG Potsdam

Urt. v. 02.06.2021 – 2 O 101/20

50 Prozent Provision, 60 Prozent der Gagen, 90 Prozent vom Merch, Vertragsstrafen, Nachprovision über drei Jahre bei einer minderjährigen Sängerin: ein Knebelvertrag, samt aller Zusatzverträge nichtig.

Die Linie dahinter: Je mehr der Vertrag Dich bindet und je mehr er Dir an Entscheidungsfreiheit nimmt, desto genauer schauen Gerichte auf die Vergütung, und umgekehrt.

Patrick Rehkatsch erklärt: Managementvertrag in fünf Minuten

Video folgt…

Kann ich meinen Manager einfach kündigen?

Video folgt…

20 % von was? So liest Du die Provisionsklausel

Für Managements: Damit Dein Vertrag hält, wenn es ernst wird

Du investierst Zeit, Geld und Kontakte in einen Künstler, der noch nichts verdient. Kommt der Erfolg, klopft das nächste Management an. Ob Dein Vertrag Dich dann schützt, entscheidet sich bei der Gestaltung, nicht vor Gericht.

Formularfalle

Wer denselben Vertrag mehreren Künstlern vorlegt, verwendet Allgemeine Geschäftsbedingungen. Viele Klauseln, auf die Managements bauen, halten dann nicht.

Keine Rechtsberatung

Steht im Vertrag, dass Du den Künstler auch rechtlich berätst, riskierst Du die Nichtigkeit des gesamten Vertrags und damit Deine Provision.

Nachprovision ausdrücklich

Ohne klare Regel gehst Du nach dem Vertragsende leer aus, auch für Deals, die Du selbst angebahnt hast.

Schutz vor Abwerbung

Das Kündigungsrecht nach § 627 BGB ist das Einfallstor für Konkurrenz-Managements. Es gibt Wege, Deine Aufbauarbeit abzusichern. Welche, besprechen wir in der Beratung.

Managementvertrag prüfen lassen, bevor Du unterschreibst

Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir, ob wir Deinen Fall übernehmen können und was die Beratung kostet. Die Erstberatung gibt es ab 250 € zzgl. USt.

Aus unserer Praxis

Wir führen Verfahren um Managementverträge für Künstler und für Managements, auch aktuell. Sobald die Verfahren es zulassen, berichten wir hier anonymisiert, worum es ging und wie es ausging.

COMING SOON

Management fordert zu Unrecht noch Provision

Was ein Management nach der Trennung verlangt hat und warum es dafür keine Grundlage gab.

Fallbericht folgt, anonymisiert.

COMING SOON

Ist die Sunset-Klausel wirksam?

Wie lange und in welcher Höhe ein Management nach Vertragsende noch mitverdienen darf.

Fallbericht folgt, anonymisiert.

COMING SOON

Kann der Managementvertrag fristlos gekündigt werden?

Wann das Vertrauen weg ist und die Zusammenarbeit sofort enden darf.

Fallbericht folgt, anonymisiert.

Management und Agenturen auch für Influencer, Sportler, Schauspieler und Models

Die rechtlichen Fragen sind überall dieselben: Wie lange bindet der Vertrag, was kostet er, wie kommst Du wieder raus? Die Details unterscheiden sich je nach Branche.

Influencer und Creator

Agenturverträge mit Zugriff auf Deine Accounts, Provision auf Kooperationen, Exklusivität.

Sportler

Berater- und Vermarktungsverträge, Sponsoring, Bildrechte.

Schauspieler

Agenturverträge, Vermittlungsprovision, Exklusivbindung.

Models

Modelagenturverträge, Laufzeit, Kosten für Shootings und Sedcards.

Dein Team für Managementverträge

Patrick Rehkatsch

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht – Gründer

Gründer der Kanzlei, seit über 20 Jahren im Musik- und Entertainmentrecht, Mitglied der IAEL.

Fachanwältin
Urheber- & Medienrecht

Juliette Sarvan de Castro

Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

Ansprechpartnerin für Künstler und Managements, auch für spanischsprachige Mandate.

Üblich sind 10 bis 25 Prozent, die meisten Managements nehmen 20 Prozent. Entscheidend ist aber, wovon die Provision berechnet wird: vom Umsatz, vom Ergebnis nach Kosten, mit oder ohne GEMA- und GVL-Einnahmen. Gerichte haben 20 Prozent als marktüblich bestätigt, 50 Prozent und mehr dagegen als wucherähnlich gewertet.

Grundsätzlich ja. Nach § 627 BGB kannst Du einen Vertrag über Dienste höherer Art, die auf besonderem Vertrauen beruhen, jederzeit ohne wichtigen Grund kündigen. Viele Managementverträge schließen das aus. In einem vorformulierten Vertrag ist der Ausschluss in aller Regel unwirksam, ausgehandelt kann er halten.

Eine Beteiligung des Managements an Deinen Einnahmen nach dem Vertragsende. Sie muss ausdrücklich vereinbart sein. Fair ist sie, wenn sie zeitlich begrenzt ist und nur Deals betrifft, die das Management während der Laufzeit angebahnt hat.

Ja, wenn das vereinbart ist. Ein Inkasso über das Management ist nicht per se unzulässig. Du trägst dann aber das Risiko, dass das Management nicht zahlt oder insolvent wird. Bestehe auf festen Abrechnungsfristen und einem Recht, die Unterlagen zu prüfen.

Gesetzlich nicht, auch ein mündlicher Vertrag gilt. Ohne schriftliche Regeln wird aber jede Trennung zum Streit über Provision, Laufzeit und Nachprovision. Ein klarer Vertrag schützt beide Seiten.

Nein. Rechtsdienstleistungen dürfen nur Anwälte und wenige andere Berufe erbringen. Schuldet ein Manager laut Vertrag Rechtsberatung, kann das den ganzen Vertrag unwirksam machen. Auch der Anwalt, den Dein Management aussucht, vertritt nicht automatisch Deine Interessen.

Nicht automatisch, aber es ist ein Interessenkonflikt. Das Management verdient dann doppelt und verhandelt im Zweifel mit sich selbst. Der Vertrag sollte das offenlegen und die Provisionen aufeinander abstimmen.

Dann mussten Deine Eltern zustimmen. Fehlt die Zustimmung, ist der Vertrag schwebend unwirksam. Gerichte berücksichtigen die fehlende Erfahrung junger Künstler außerdem bei der Frage, ob ein Vertrag sittenwidrig ist. Lass den Vertrag prüfen, bevor Du ihn nach Deinem 18. Geburtstag weiterlebst.

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