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Ver­gü­tung

REHKATSCH RECHTSANWÄLTE

REHKATSCH Ver­gü­tung

Unse­re Ver­gü­tung kann wie folgt ver­ein­bart wer­den

1. Gebüh­ren nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG), abhän­gig vom Gegen­stands­wert. Bei Gerichts­ver­fah­ren darf die Ver­gü­tung nach dem RVG nicht unter­schrit­ten wer­den.

2. Stun­den­ho­no­rar (übli­cher­wei­se EUR 250,00 netto/Stunde).

3. Pau­scha­le Ver­ein­ba­rung (Fix­preis Ein­zel­man­dat oder Monats­pau­scha­le bei dau­er­haf­ter Bera­tung).

Hier geht es zum Pro­zess­kos­ten­rech­ner des Deut­schen Anwalt­ver­eins.

Die Ver­gü­tung für eine Erst­be­ra­tung (also ohne Ver­tre­tung gegen­über Ihrem Geg­ner) ist für Ver­brau­cher gesetz­lich gede­ckelt auf maxi­mal EUR 190 = EUR 249,90 brut­to (inklu­si­ve Neben­kos­ten-Gebühr von EUR 20,00). Für Unter­neh­mer gilt die­se Decke­lung so nicht.

Bit­te tre­ten Sie mit uns in Kon­takt und infor­mie­ren Sie sich über die Kos­ten. Die­se kön­nen stark vari­ie­ren je nach Fall­kon­stal­la­ti­on und bedür­fen eines Erst­ge­sprä­ches. Sie erhal­ten von uns eine schrift­li­che Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung.

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