Medienrecht · Datenschutz

DSGVO: Anwalt für Deinen Datenschutz

Deine Daten, Deine Rechte. Wir erklären Dir verständlich, was die Datenschutz-Grundverordnung regelt, welche Ansprüche Du hast – und setzen sie für Dich durch, wenn jemand sie ignoriert.

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Überblick

Was ist die DSGVO – kurz erklärt

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit 2018 EU-weit und ist auch in Deutschland unmittelbar bindend. Sie schützt Deine personenbezogenen Daten gegenüber allen, die sie verarbeiten – vor allem Unternehmen und Behörden.

Klingt trocken, betrifft Dich aber ständig: bei jedem Online-Konto, jedem Newsletter, jeder Bewerbung. Wichtig ist, dass Du Deine Rechte kennst – und weißt, wann Du sie durchsetzen kannst. Genau da kommen wir ins Spiel.

Deine Rechte

Vier Rechte, die Dir gehören

Die DSGVO gibt Dir konkrete Ansprüche gegenüber jedem, der Deine Daten verarbeitet. Die vier wichtigsten:

1

Auskunft

Du darfst wissen, welche Daten über Dich gespeichert sind und wie sie verarbeitet werden (Art. 15).

2

Berichtigung

Falsche oder unvollständige Daten müssen auf Dein Verlangen korrigiert werden (Art. 16).

3

Löschung

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du verlangen, dass Deine Daten gelöscht werden (Art. 17).

4

Einschränkung

Statt Löschung kannst Du die Verarbeitung auch nur einschränken lassen (Art. 18).

Grundbegriff

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogen ist jede Information, die Rückschlüsse auf Dich als Person zulässt – vom Namen über die IP-Adresse bis zu Standortdaten.

Besonders geschützt sind sensible Kategorien wie Gesundheits-, biometrische oder genetische Daten. Sie dürfen grundsätzlich gar nicht verarbeitet werden – nur in eng begrenzten Ausnahmefällen. Rein anonyme oder reine Sachdaten fallen dagegen nicht unter die DSGVO.

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Verstöße & Folgen

Wann liegt ein Verstoß vor – und was droht?

Ein Verstoß liegt vor allem dann vor, wenn Daten ohne rechtmäßige Grundlage verarbeitet werden oder wenn ein Unternehmen seine Auskunfts-, Berichtigungs- oder Löschpflichten missachtet. Ob im Einzelfall eine Rechtfertigung greift, ist oft Auslegungssache – und genau hier lohnt sich anwaltliche Prüfung.

Die DSGVO kennt dabei ein zweistufiges Bußgeldsystem: Bei weniger schweren Verstößen drohen bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, bei schweren Verstößen bis zu 20 Mio. € oder 4 % – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Maßgeblich ist die Schwere des Verstoßes, nicht die Größe des Unternehmens.

Überwacht wird das in Deutschland von den unabhängigen Datenschutzbehörden der Länder und der/dem Bundesbeauftragten (BfDI).

Dein Team für Fragen zum Datenschutz

Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Juliette Sarvan de Castro  ·  Rechtsanwalt Patrick Rehkatsch
„Erfahren. Strategisch. Durchsetzungsstark. Wir lösen Eure rechtlichen Herausforderungen.“

Ja. Die DSGVO gilt unabhängig von der Unternehmensgröße, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden. Für kleine Teams gibt es einzelne Erleichterungen, die Grundpflichten bestehen aber immer.

Der Auskunftsanspruch aus Art. 15 ist durchsetzbar. Reagiert das Unternehmen nicht, kannst Du Dich an die Datenschutzbehörde wenden oder den Anspruch gerichtlich geltend machen. Wir prüfen Deinen Fall und übernehmen die Durchsetzung.

Nein. Die DSGVO schützt personenbezogene Daten natürlicher Personen. Juristische Personen wie Vereine, GmbHs oder Stiftungen können sich nicht auf sie berufen – für sie greifen andere Schutzmechanismen.

Grundsätzlich ja. Bei einem DSGVO-Verstoß kommt ein Schadensersatzanspruch in Betracht – auch für immaterielle Schäden. Ob und in welcher Höhe, hängt vom Einzelfall ab. Das klären wir mit Dir im Erstgespräch.

Zustimmung ist nur eine von mehreren Rechtsgrundlagen. Eine Verarbeitung kann auch zulässig sein, um einen Vertrag zu erfüllen, gesetzliche Pflichten einzuhalten oder berechtigte Interessen zu wahren. Ob das greift, ist immer eine Einzelfallfrage.

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