KI-Modelle werden mit Songs, Texten und Bildern trainiert. Ob die Urheber dabei gefragt und bezahlt werden müssen, ist die große Streitfrage im KI-Urheberrecht – auch in der EU. Jetzt fragt Brüssel Dich, wie das künftig laufen soll.
Die EU-Kommission hat am 29.09.2026 eine gezielte Konsultation zu Technologie und Urheberrecht gestartet. Beim KI-Urheberrecht in der EU kannst Du damit bis zum 03.11.2026 mitreden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die EU-Kommission sammelt seit dem 29.09.2026 Stellungnahmen zu den Auswirkungen von Technologie, insbesondere KI, auf das Urheberrecht.
- Frist ist der 03.11.2026, teilnehmen kannst Du online über EUSurvey.
- Themen: KI-Training mit geschützten Inhalten, Online-Piraterie etwa bei Live-Events, die Vergütung ausübender Musiker und Tonträgerhersteller sowie Forschung.
- Am geltenden Recht ändert die Konsultation nichts. Dein Opt-out und Deine Lizenzverträge bleiben schon heute entscheidend.
Was ist passiert?
Die EU überprüft ihr Urheberrecht. Im Mittelpunkt steht die Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie). Am 18.05.2026 hat die Kommission dazu einen Call for Evidence veröffentlicht, Rückmeldungen waren bis zum 25.06.2026 möglich. Begleitet wird die Überprüfung von einer externen Studie. Die Kommission erwägt nach eigenen Angaben eine mögliche gezielte Gesetzesinitiative; auf dem Portal „Have your say“ läuft das Vorhaben als Initiative 18173. Ob daraus eine EU-Urheberrechtsreform wird, ist offen.
Darauf baut die neue Konsultation auf. Der Fragebogen heißt „Targeted consultation on a potential initiative for a better copyright environment for European creativity and innovation“ und steht auf EUSurvey in allen 24 EU-Amtssprachen bereit.
Wie umstritten KI und Urheberrecht gerade sind, zeigt das Urteil des LG München I im Verfahren GEMA gegen Suno vom 31.07.2026 (Az. 42 O 763/25): Das Gericht hat die Klage der GEMA laut Pressemitteilung weitgehend für begründet gehalten. Die Memorisierung von Musikwerken im KI-Modell sei nicht von der Text-und-Data-Mining-Schranke des § 44b UrhG gedeckt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Parallel läuft das erste EuGH-Verfahren zu KI und Urheberrecht (C-250/25).
KI-Urheberrecht in der EU: Worum geht es in der Konsultation?
Die Kommission nennt vier Themen:
- die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte in künstlicher Intelligenz,
- die Bekämpfung von Online-Piraterie, etwa bei Live-Events,
- die Anwendung des Rechts auf eine einzige angemessene Vergütung („single equitable remuneration“) ausübender Musiker und Tonträgerhersteller,
- das Urheberrecht in der wissenschaftlichen Forschung.
Angesprochen sind Rechteinhaber, Anbieter generativer KI und andere Akteure der KI-Wertschöpfungskette, Intermediäre, Verwertungsgesellschaften, Veranstalter von Sport- und anderen Live-Events, Forschungseinrichtungen, nationale Behörden, Verbraucherorganisationen und NGOs.
Der Fragebogen hat unter anderem Abschnitte zu generativer KI (einschließlich Lizenzierung und Durchsetzung), zu KI-generierten Imitationen ausübender Künstler, zur Piraterie zeitkritischer Inhalte, zur Nutzung von Tonaufnahmen von Nicht-EU-Staatsangehörigen in der EU und zur Forschung. Am Ende kannst Du zusätzliche Dokumente hochladen, etwa ein Positionspapier.
Was bedeutet das für Dich?
Musiker, Bands und Labels
Für Dich ist die Konsultation doppelt relevant. Es geht um das Training von KI mit Songs, Texten und Aufnahmen, also darum, ob Lizenz und Vergütung künftig klarer geregelt werden. Und es geht um die Vergütung ausübender Künstler und Tonträgerhersteller; der Fragebogen fragt dabei gesondert nach Tonaufnahmen von Nicht-EU-Staatsangehörigen. Ein eigener Abschnitt betrifft KI-generierte Imitationen ausübender Künstler. Bekommst Du Erlöse aus Sendung oder öffentlicher Wiedergabe, behalte im Blick, ob Änderungen Deine Einnahmen berühren. Mehr zu Deinen Ansprüchen: Vergütung ausübender Künstler und Musikrecht.
Verlage, Autoren und Kreative: Reicht das Opt-out?
Für Dich steht vor allem die Frage im Raum, ob das bisherige Opt-out-Modell gegen KI-Training reicht. Erlebst Du, dass Vorbehalte ignoriert werden oder technisch kaum durchsetzbar sind, kannst Du das in der Konsultation belegen. Konkrete Erfahrungen aus der Praxis sind für die Kommission wertvoller als allgemeine Forderungen.
KI-Startups und Plattformen
Auch als KI-Anbieter solltest Du mitreden. Regeln zu Lizenzierung, Transparenz und Vergütung entscheiden darüber, wie teuer und rechtssicher das Training von Modellen in Europa wird. Setzt Du Deine Urheberrechts-Policy nach der KI-Verordnung schon um, kannst Du aus erster Hand schildern, was praktikabel ist und wo Rechtsunsicherheit besteht. Überblick: KI-Recht und EU AI Act.
Wie machst Du mit?
- Frist eintragen: Stellungnahmen sind bis zum 03.11.2026 möglich. Eine Uhrzeit nennt die Kommission nicht – schick Deinen Beitrag deshalb spätestens am 02.11.2026 ab.
- Fragebogen vorab sichten: EUSurvey bietet eine PDF-Fassung. Wähle die Abschnitte, die Dein Geschäft wirklich betreffen, und beantworte sie gründlich.
- Belege sammeln: Zahlen zu Lizenzerlösen, Lizenzanfragen von KI-Anbietern, Funde Deiner Werke in KI-Ausgaben, Piraterie-Fälle bei Live-Events. Konkrete Beispiele überzeugen mehr als Meinungen.
- Opt-out dokumentieren: Halte fest, seit wann und in welcher Form Du einen maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt erklärt hast, etwa in der robots.txt oder in Metadaten. Sichere Versionen mit Datum.
- Vertrauliches trennen: Lies vor dem Absenden die Datenschutzerklärung des Fragebogens und die Angaben im Abschnitt zu Deiner Person: Dort steht, ob und wie Dein Beitrag veröffentlicht wird. Schreib nichts hinein, was nicht öffentlich werden darf – Geschäftsgeheimnisse gehören nicht in die Antworten.
- Mit Verbänden abstimmen: Viele Verbände und Verwertungsgesellschaften wie die GEMA reichen eigene Stellungnahmen ein. Eine eigene Antwort mit Deinen konkreten Erfahrungen ergänzt sie sinnvoll.
Merksatz: Dein Opt-out gegen KI-Training wirkt bei online zugänglichen Werken nur, wenn er maschinenlesbar ist. Dokumentiere ihn mit Datum. Ob ein Vorbehalt allein in Nutzungsbedingungen genügt, ist nicht abschließend geklärt – mehr dazu in unserem Beitrag zu KI-Training und § 44b UrhG im Fall LAION.
Die wichtigsten Normen im Überblick
- § 44b UrhG (Text und Data Mining): Rechtmäßig zugängliche Werke dürfen für Text und Data Mining vervielfältigt werden; die Kopien sind zu löschen, wenn sie dafür nicht mehr gebraucht werden. Das gilt nicht, wenn der Rechteinhaber sich diese Nutzung vorbehalten hat. Bei online zugänglichen Werken wirkt dieser Vorbehalt (Opt-out) nur, wenn er maschinenlesbar ist.
- Art. 4 DSM-Richtlinie (EU) 2019/790: die europäische Grundlage dieser Regel, in Deutschland umgesetzt in § 44b UrhG.
- Art. 53 KI-Verordnung: verpflichtet Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck seit dem 02.08.2025 unter anderem, eine Strategie zur Einhaltung des EU-Urheberrechts einzuführen, die insbesondere Nutzungsvorbehalte nach Art. 4 Abs. 3 DSM-Richtlinie ermittelt und einhält, und eine hinreichend detaillierte Zusammenfassung der für das Training verwendeten Inhalte öffentlich zugänglich zu machen.
Kurz gefragt
Muss ich alle Fragen beantworten?
Nein. Der Fragebogen ist nach Themen gegliedert, Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) markiert. Konzentrier Dich auf die Abschnitte, zu denen Du belastbare Erfahrungen hast.
Ändert sich durch die Konsultation schon jetzt etwas?
Nein. Die Konsultation dient der Informationssammlung. Ob und wann die Kommission eine gezielte Initiative vorlegt, ist offen. Bis dahin gelten die bestehenden Regeln, insbesondere § 44b UrhG und die Pflichten aus der KI-Verordnung.
Deine Werke im KI-Training?
Wir prüfen, ob Dein Opt-out wirksam ist, helfen Dir bei Deiner Stellungnahme zur EU-Konsultation und setzen Deine Rechte gegenüber KI-Anbietern durch. Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir, ob wir Deinen Fall übernehmen können und was die Beratung kostet.
Oder ruf uns an: 0221 4201074
