LG München I, Urteil vom 31. Juli 2026 (Az. 42 O 763/25)
Das Landgericht München I hat nach mehrmonatigem Verfahren im Rechtsstreit zwischen der GEMA und dem KI-Musikanbieter Suno Inc. entschieden. Der Klage wurde in weiten Teilen stattgegeben. Suno verliert den Rechtsstreit gegen die GEMA und muss die Nutzung geschützter Musikwerke ohne Lizenz unterlassen.
Was ist passiert?
Suno bietet eine App an, mit der Nutzer per Texteingabe innerhalb weniger Sekunden komplette Songs erzeugen können. Die GEMA konnte nachweisen, dass Suno bekannte Hits wie „Forever Young“, „Mambo No. 5“ oder „Atemlos durch die Nacht“ zum Training seiner KI verwendet hat – ohne hierfür Lizenzen der Rechteinhaber einzuholen.
Der Streitgegenstand: Unlizenziertes Training und Ausgabe
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen zwei Handlungen:
1. Speicherung im KI-Modell
Suno hat geschützte Musikwerke in seine KI-Modelle eingespeist und dort dauerhaft gespeichert.
2. Ausgabe an den Nutzer
Auf einfache Prompts – beispielsweise „Erzeuge einen Song im Stil von …“ – erzeugte die KI Ergebnisse, die den Originalwerken zum Verwechseln ähnlich sein konnten.
Die Entscheidung des Gerichts
Suno wurde verpflichtet,
- der GEMA umfassend Auskunft über die Nutzung der betroffenen Werke zu erteilen,
- Schadensersatz zu leisten (die Höhe steht noch aus),
- die Wiedergabe geschützter Inhalte künftig zu unterlassen, soweit dies vom Urteil erfasst ist.
Das Gericht stellte fest, dass Suno durch die dauerhafte Speicherung geschützter Kompositionen in seinen KI-Modellen gegen das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG) verstoßen hat. Auch die Ausgabe nahezu identischer Wiedergaben auf einfache Prompts wurde als unzulässige öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) bewertet.
Die gesetzliche Ausnahme für Text- und Data-Mining (§ 44b UrhG) greift nach Auffassung des Gerichts nicht, da Suno die Werke nicht lediglich analysiert, sondern dauerhaft gespeichert und zur Funktionsweise des Modells genutzt hat.
Damit liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.
Das Gericht folgte damit der Argumentation der GEMA und bestätigte die enge Auslegung der TDM-Schranke, wie sie bereits im OpenAI-Urteil vom November 2025 angelegt wurde.
Bedeutung des Urteils
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, markiert aber einen europäischen Meilenstein. Erstmals schreibt eine gerichtliche Entscheidung in der Europäischen Union eine Lizenzpflicht für das Training einer Musik-KI fest. Die Entscheidung dürfte Verfahren in anderen EU-Staaten maßgeblich beeinflussen und die Praxis von KI-Musikanbietern nachhaltig verändern.
Kurz gesagt: KI-Anbieter dürfen geschützte Musik nicht einfach als Trainingsmaterial verwenden, um damit ihre Modelle zu entwickeln und neue Songs zu erzeugen. Sie benötigen hierfür die Zustimmung der Rechteinhaber und müssen entsprechende Lizenzen erwerben. Das Urteil stärkt damit die Rechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlagen.
Sie vermuten eine Urheberrechtsverletzung durch KI?
Werden Ihre Musik, Texte, Bilder oder sonstigen Werke ohne Erlaubnis zum Training einer KI oder für KI-generierte Inhalte genutzt, sollten Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. REHKATSCH Rechtsanwälte berät Urheber, Künstler, Labels, Unternehmen und Kreative bundesweit im Urheber-, Medien- und KI-Recht.

