Vergütung
REHKATSCH RECHTSANWÄLTE
REHKATSCH Vergütung
Unsere Vergütung kann wie folgt vereinbart werden
1. Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), abhängig vom Gegenstandswert. Bei Gerichtsverfahren darf die Vergütung nach dem RVG nicht unterschritten werden.
2. Stundenhonorar (üblicherweise EUR 250,00 netto/Stunde).
3. Pauschale Vereinbarung (Fixpreis Einzelmandat oder Monatspauschale bei dauerhafter Beratung).
Hier geht es zum Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltvereins.
Die Vergütung für eine Erstberatung (also ohne Vertretung gegenüber Ihrem Gegner) ist für Verbraucher gesetzlich gedeckelt auf maximal EUR 190 = EUR 249,90 brutto (inklusive Nebenkosten-Gebühr von EUR 20,00). Für Unternehmer gilt diese Deckelung so nicht.
Bitte treten Sie mit uns in Kontakt und informieren Sie sich über die Kosten. Diese können stark variieren je nach Fallkonstallation und bedürfen eines Erstgespräches. Sie erhalten von uns eine schriftliche Vergütungsvereinbarung.