Du googelst Deinen Namen und liest, Du seist wegen einer Sexualstraftat verurteilt und entlassen worden. Nichts davon stimmt. Geschrieben hat das kein Journalist und kein anonymer Hater, sondern Google selbst – genauer: der Google KI-Modus.
Genau das ist einem Chefarzt passiert. Das Landgericht Aachen hat jetzt klargestellt: Für eine solche KI-Antwort haftet Google wie für eine eigene Aussage. Es ist ein Eilbeschluss, aber einer mit Sprengkraft. Berichtet hat darüber beck-aktuell.
Worum es ging, wie das Gericht argumentiert und was Du tun kannst, wenn eine KI Falsches über Dich verbreitet – hier im Überblick.
Das Wichtigste in Kürze
- LG Aachen, Beschluss vom 24.09.2026, Az. 8 O 268/26: einstweilige Verfügung gegen Google Ireland Limited – ohne mündliche Verhandlung.
- Der Google KI-Modus („AI Mode“) hatte einen Chefarzt mit einem verurteilten Straftäter verwechselt.
- Das Gericht wertet die KI-Antwort als eigene Äußerung von Google. Google haftet als Störerin.
- Aachen folgt damit dem LG München I, das im Mai 2026 zu den AI Overviews genauso entschieden hat.
- Beide Entscheidungen sind Eilentscheidungen. Wie die höheren Instanzen das sehen, bleibt abzuwarten.
Was ist passiert?
Ein Kollege machte den Arzt darauf aufmerksam, was Google über ihn ausgibt. Fragte man den KI-Modus nach ihm, kam eine flüssige, sachlich klingende Antwort: Der Chefarzt sei wegen einer Sexualstraftat verurteilt und daraufhin entlassen worden.
Das Problem: Die Geschichte gehörte zu einem anderen Menschen. Die KI hatte den Arzt mit einem früheren Mitarbeiter derselben Klinik verwechselt und ihm dessen Vorgeschichte kurzerhand zugeschrieben.
Der Arzt meldete den Inhalt bei Google und ließ den Konzern abmahnen. Beides blieb ohne Erfolg, die Antwort war weiter abrufbar. Also ging er zu Gericht.
Für einen Arzt in leitender Position ist so ein Vorwurf existenzbedrohend. Patienten, Kollegen, künftige Arbeitgeber – alle googeln. Und immer mehr von ihnen lesen nicht mehr die Treffer, sondern nur noch die KI-Antwort darüber.
Wie hat das Gericht entschieden?
Die 8. Zivilkammer des LG Aachen hat die einstweilige Verfügung per Beschluss erlassen, also ohne vorherige mündliche Verhandlung. Antragsgegnerin ist Google Ireland Limited.
Eine Pressemitteilung des LG Aachen gibt es nicht. Bekannt ist die Entscheidung aus der Berichterstattung. Der Kern: Google darf die falschen Behauptungen über den Arzt nicht weiter über den KI-Modus verbreiten.
Die Kammer sah das Persönlichkeitsrecht des Arztes verletzt. Und sie stufte Google als Störerin ein: Wer eine KI-gestützte Suche anbietet, ist für die Antworten verantwortlich, die diese KI erzeugt.
Damit schließt sich Aachen der Linie des LG München I an. Zwei Landgerichte, ein Ergebnis – das ist für die Praxis mehr als ein Ausreißer.
Google KI-Modus: Warum Google für die Antworten haftet
Bei klassischen Suchtreffern ist Google in einer bequemen Lage. Die Suchmaschine zeigt fremde Seiten an. Für deren Inhalt haftet in erster Linie, wer sie geschrieben hat. Google muss erst reagieren, wenn es auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen wird. Deshalb läuft das Löschen von Google-Einträgen meist über einen Antrag und eine Abwägung.
Beim Google KI-Modus und den AI Overviews ist das anders. Google liest die Quellen, wertet sie aus, verknüpft sie und formuliert daraus einen eigenen Text. Was am Ende auf dem Bildschirm steht, hat so keiner der verlinkten Autoren geschrieben. Genau diese Verknüpfung war im Aachener Fall der Fehler: Aus zwei Personen wurde eine.
Das LG München I hat das bereits mit Urteil vom 28.05.2026 (Az. 26 O 869/26) so gesehen. Dort ging es um zwei Verlage, die in einer „Übersicht mit KI“ zu Unrecht mit Betrugsmaschen in Verbindung gebracht wurden. Die Kammer entschied nach mündlicher Verhandlung: Google macht sich die KI-Inhalte zu eigen und haftet als unmittelbare Störerin. Dem Antrag gab sie teilweise statt (Pressemitteilung 13/26 vom 12.06.2026).
Für Dich heißt das: Wenn der Google KI-Modus etwas Falsches über Dich behauptet, musst Du nicht erst jede einzelne Quelle jagen. Nach dieser Rechtsprechung kannst Du direkt gegen Google vorgehen und Unterlassung verlangen. Wie weit die Pflichten bei Falschmeldungen im Netz reichen, zeigt auch das BGH-Urteil zur Löschung von Falschmeldungen. Wie sich die Haftung für KI insgesamt entwickelt, verfolgen wir auf unserer Seite zum KI-Recht.
Merksatz
Was die KI über Dich schreibt, schreibt Google. So sehen es das LG München I und das LG Aachen: Für eine falsche KI-Antwort muss Google einstehen.
Was Du tun kannst, wenn eine KI Falsches über Dich behauptet
Falsche KI-Antworten verschwinden nicht von selbst. Und weil der KI-Modus seine Antworten jedes Mal neu erzeugt, kann der Beweis morgen schon weg sein. Diese Schritte haben sich bewährt:
- Screenshot sichern. Halte die Antwort vollständig fest – mit Datum, Uhrzeit, der genauen Suchanfrage (Prompt) und den angezeigten Quellen. Am besten mehrfach und auf verschiedenen Geräten. Notiere auch, wer Dich auf die Antwort hingewiesen hat.
- Meldung an Google. Melde den Inhalt über Googles Meldeweg und benenne konkret, was falsch ist. Damit ist Google nachweislich informiert – das wird später wichtig.
- Abmahnung. Reagiert Google nicht, folgt die anwaltliche Abmahnung mit der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. So lief es auch im Aachener Fall.
- Einstweilige Verfügung – auf die Dringlichkeit achten. Bleibt die Abmahnung erfolglos, ist die einstweilige Verfügung das schnellste Mittel. Sie setzt aber Eile voraus: Wer nach Kenntnis zu lange wartet, verliert diesen Weg. Handle deshalb sofort, wenn Du die falsche Antwort entdeckst.
Wie wichtig Tempo im Eilverfahren ist, zeigt auch unser Beitrag zur Verdachtsberichterstattung vor der Bezahlschranke. Und ein Hinweis zum Schluss: Eine Auslistung nach dem Recht auf Vergessenwerden hilft hier nur bedingt. Sie nimmt fremde Treffer aus der Suche – die KI-Antwort aber ist Googles eigener Text. Hier ist der Unterlassungsanspruch das richtige Werkzeug.
Die wichtigsten Normen im Überblick
- § 1004 BGB i. V. m. § 823 Abs. 1 BGB – Unterlassungsanspruch bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts (so das LG München I).
- Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 19 Abs. 3 GG – Persönlichkeitsschutz, hier für Unternehmen (so das LG München I).
- §§ 935, 940 ZPO – einstweilige Verfügung als schneller Rechtsschutz (vom LG Aachen für die Dringlichkeit herangezogen).
Fazit
Zwei Landgerichte, eine Linie: Google haftet für das, was sein KI-Modus über Menschen und Unternehmen behauptet. Bislang gibt es das nur in Eilverfahren. Wie die höheren Instanzen entscheiden, bleibt abzuwarten.
Die Richtung ist trotzdem deutlich. Und sie gibt Dir ein wirksames Mittel an die Hand, wenn eine Maschine Deinen Ruf beschädigt. Mehr zu Deinen Möglichkeiten findest Du im Überblick zum Presserecht.
Behauptet Googles KI etwas Falsches über Dich?
Schick uns den Screenshot – wir melden uns kurzfristig. Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir, ob wir Deinen Fall übernehmen können und was die Beratung kostet.

