Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. Juli 2026, Az. I ZR 200/25. Bei der Fitnessstudiokette FitX landeten Kunden nach dem Klick auf den Kündigungsbutton auf einer Seite, die ihnen prominent anbot, den Vertrag stattdessen beitragsfrei zu pausieren. Der BGH hält das für unzulässig: Die Bestätigungsseite darf nicht dazu dienen, Kunden noch einmal von der Kündigung abzubringen.
Was ist passiert?
Kunden von FitX konnten ihren Vertrag über die Internetseite kündigen. Nach dem Klick auf „Vertrag kündigen“ gelangten sie auf eine Bestätigungsseite – und dort stand über dem eigentlichen Kündigungsformular ein deutlicher Hinweis auf die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu pausieren. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hielt das für unzulässig und verlangte Unterlassung.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Klage zunächst ab: Auf der Bestätigungsseite dürfe grundsätzlich auch auf Möglichkeiten hingewiesen werden, mit denen sich eine Kündigung vermeiden lässt; der Hinweis lenke nicht wesentlich vom Kündigungsvorgang ab. Der BGH sah das anders und gab dem Verbraucherverband Recht.
Wie hat das Gericht entschieden?
Die Bestätigungsseite darf ausschließlich der Kündigung dienen. Zusätzliche Angebote oder Informationen, die über die für die Kündigung erforderlichen Angaben hinausgehen, gehören nicht dorthin.
Maßgeblich ist § 312k BGB. Die Vorschrift regelt die Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr und sieht in Absatz 2 einen zweistufigen Ablauf vor: Zuerst muss der Unternehmer eine gut erkennbare Kündigungsschaltfläche bereitstellen. Klickt der Verbraucher darauf, muss er unmittelbar zu einer weiteren Seite gelangen, auf der er die notwendigen Angaben macht und die Kündigung endgültig bestätigt. Das Gesetz schreibt also nicht nur vor, dass online gekündigt werden kann, sondern auch, wie der Vorgang gestaltet sein muss. Nach § 312k Abs. 2 Satz 4 BGB müssen Schaltfläche und Bestätigungsseite zudem ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein.
Warum der Pausen-Hinweis unzulässig war
Der BGH legt diese Vorgaben streng aus. Die Bestätigungsseite hat einen klar umrissenen Zweck: die für die Kündigung notwendigen Angaben erfassen und die Kündigung ermöglichen. Ein Hinweis wie „Vertrag lieber pausieren?“ gehört deshalb nicht dorthin. Die Vertragspause selbst kann eine völlig zulässige Vertragsoption sein – nur auf der Kündigungsbestätigungsseite darf sie nicht zusätzlich hervorgehoben werden. Verbraucher sollen eine einmal eingeleitete Online-Kündigung einfach und unkompliziert zu Ende bringen können; für Rückgewinnungsmaßnahmen ist diese Seite gesperrt.
Was das für Dein Unternehmen bedeutet
Das Urteil betrifft nicht nur Fitnessstudios. § 312k BGB gilt für alle Verbraucherverträge, die online abgeschlossen und gekündigt werden können – Abos, SaaS, Streaming, Mitgliedschaften, Lieferdienste. Über Vertragspausen und andere Modelle darfst Du auf Deiner Website weiterhin informieren. Sobald der Kunde aber auf den Kündigungsbutton geklickt hat, muss der weitere Weg klar und unmittelbar auf die Beendigung des Vertrags ausgerichtet sein. Die Kündigungsseite ist kein Verkaufs- und kein Rückgewinnungsinstrument. Wer sie so nutzt, riskiert Abmahnungen durch Verbraucherverbände und Wettbewerber.
Die wichtigsten Normen im Überblick
§ 312k BGB ist die zentrale Vorschrift. Sie soll Verbrauchern ermöglichen, online abschließbare Verträge auch online wieder zu kündigen, und regelt den gesamten Kündigungsprozess im elektronischen Geschäftsverkehr.
§ 312k Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 BGB regelt den Übergang von der Kündigungsschaltfläche zur Bestätigungsseite: Nach dem Klick auf „Kündigen“ muss der Verbraucher unmittelbar dort landen, wo er die Kündigung abschließen kann.
§ 312k Abs. 2 Satz 4 BGB verlangt, dass Schaltfläche und Bestätigungsseite ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sind. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen den Kündigungsprozess verstecken oder unnötig kompliziert gestalten. Der BGH versteht diese Regelungen als abschließende Vorgaben für die Bestätigungsseite – Alternativen zur Kündigung haben dort keinen Platz.
Ist Dein Kündigungsprozess sauber?
Abo-Modell, Mitgliedschaft oder SaaS: Der Kündigungsbutton ist einer der häufigsten Abmahnpunkte im Onlinegeschäft – und eine Abmahnung kommt meist ohne Vorwarnung. Wir prüfen Deinen Kündigungsweg, Deine AGB und Deinen Bestellprozess. Oder Du hast bereits Post bekommen: Dann melde Dich schnell.

