Anwalt für Fashionrecht
FASHIONRECHT
Mode ist Kreativität – und ein Geschäft mit Rechten
Du baust ein Label auf, entwirfst Kollektionen oder verkaufst Deine Brand bis nach Übersee? Wir sichern Marke, Designs und Verträge – und gehen gegen Kopien vor, bevor sie Dir die Saison kaputtmachen.
Fashionrecht, oft auch Moderecht oder Fashion Law genannt, ist kein eigenes Gesetz. Es ist die Schnittstelle, an der Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht und das Recht am eigenen Bild aufeinandertreffen – und zwar im Tempo der Modebranche. Zwischen Entwurf, Sample, Shooting und Drop liegen oft nur wenige Wochen. Genau in dieser Zeit entscheidet sich, ob Deine Kollektion später geschützt ist oder nicht.
REHKATSCH RECHTSANWÄLTE begleitet Labels, Designerinnen und Designer, Brands und Händler seit über 20 Jahren. Wir kennen die Kreativbranche aus Musik, Film und Social Media – und wissen, dass Du keine Paragrafen brauchst, sondern Klarheit: Was ist geschützt, was musst Du anmelden, und was tust Du, wenn jemand kopiert?

Im Fashionrecht schützt Dich nicht ein einzelnes Gesetz, sondern die richtige Kombination aus Marke, Design und Vertrag – und zwar bevor die Kollektion öffentlich ist.
Dein Team für Fashionrecht
Rechtsanwältin
Juliette Sarvan de Castro
Rechtsanwalt
Patrick Rehkatsch
Patrick Rehkatsch ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und betreut seit über 20 Jahren Kreative, Labels und Brands. Juliette Sarvan de Castro ist Deine Ansprechpartnerin für Marken, Designs und Verträge – auch auf Spanisch.
„Wir schützen, was Du entwirfst – bevor es jemand anderes verkauft.“
Wobei wir Dich im Fashionrecht begleiten
Sechs Themen, mit denen Labels und Brands zu uns kommen – vom ersten Namen bis zum weltweiten Vertrieb.
Label gründen
Rechtsform, Gesellschaftervertrag, Name, erste Verträge mit Produktion und Shop. Wer hier sauber startet, muss später nicht umbenennen oder Partner auszahlen.
Fashion-Klau stoppen
Deine Kollektion taucht als billige Kopie im Onlineshop eines anderen auf? Wir prüfen, welches Recht greift, und stoppen die Kopie – außergerichtlich oder per Gericht.
Marke anmelden
Labelname, Logo, Serienbezeichnung: Mit Recherche vorab und einer Anmeldung, die zu Deinen Produkten passt – in Deutschland, der EU und darüber hinaus.
Fotos, Fotografen, Models
Lookbook, Kampagne, Social Ads: Wir regeln, wer welche Bilder wie lange und wo nutzen darf – mit Fotografen, Models und Agenturen.
Online-Shop aufbauen
AGB, Widerruf, Preisangaben, Textilkennzeichnung. Im Modehandel wird viel abgemahnt – wir sorgen dafür, dass Dein Shop keine Angriffsfläche bietet.
Weltweit verkaufen
Marken wirken nur dort, wo sie eingetragen sind. Wir planen Deinen Schutz für neue Märkte und gestalten Verträge mit Händlern, Showrooms und Produktionspartnern.
Dein Modelabel gründen – rechtlich von Anfang an sauber
Die meisten Labels starten mit einer Idee, einem Namen und einer ersten Kapselkollektion. Die rechtlichen Fragen kommen später – und dann oft zur ungünstigsten Zeit: wenn die Etiketten gedruckt sind, der Onlineshop läuft und plötzlich ein Schreiben wegen des Namens im Briefkasten liegt.
Dabei entscheiden gerade die ersten Wochen über vieles. Gründest Du allein oder mit Partnern? Wem gehören die Entwürfe, wenn sich ein Mitgründer trennt? Wer darf den Labelnamen nutzen, wenn Ihr getrennte Wege geht? Und wie sichert Ihr Euch gegenüber der ersten Produktion ab, die oft Vorkasse verlangt?
Mit uns legst Du die Reihenfolge fest: erst Name und Marke prüfen, dann Rechtsform und Gesellschaftsvertrag, danach Produktion, Shop und Präsentation. Einen ausführlichen Leitfaden zur Gründung eines Modelabels veröffentlichen wir in Kürze.
Die rechtliche Startliste für Dein Label
– Name und Logo recherchieren, Marke anmelden
– Domain und Social-Media-Handles sichern
– Rechtsform wählen, Gesellschaftervertrag schließen
– Rechte an Entwürfen beim Label bündeln
– Produktionsvertrag mit Qualität und Lieferterminen
– Shop mit AGB, Widerruf und Textilkennzeichnung
– Designs vor der Präsentation schützen
Wann ist ein Modedesign geschützt?
Die zentrale Vorschrift für jede Kollektion steht im Designgesetz. Sie klingt trocken – entscheidet aber, ob Du gegen Kopien überhaupt etwas in der Hand hast.
§ 2 DesignG – Designschutz
§
(1) Als eingetragenes Design wird ein Design geschützt, das neu ist und Eigenart hat.
(2) Ein Design gilt als neu, wenn vor dem Anmeldetag kein identisches Design offenbart worden ist. Designs gelten als identisch, wenn sich ihre Merkmale nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden.
(3) Ein Design hat Eigenart, wenn sich der Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft, von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes Design bei diesem Benutzer hervorruft, das vor dem Anmeldetag offenbart worden ist. Bei der Beurteilung der Eigenart wird der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung des Designs berücksichtigt.
IM KLARTEXT
Geschützt wird nicht die Idee „Oversized-Blazer“, sondern die konkrete Gestaltung: Schnitt, Silhouette, Linienführung, Muster, Print, Materialwirkung. Neu heißt: Niemand hat genau dieses Design vorher gezeigt. Eigenart heißt: Wer sich im Markt auskennt, erkennt einen eigenen Gesamteindruck. Ein weißes Basic-Shirt schafft das selten, ein Schnitt oder Print mit eigenem Charakter sehr wohl.
Wichtig für Dich: Das Amt prüft bei der Anmeldung nicht, ob Neuheit und Eigenart tatsächlich vorliegen. Das zeigt sich erst, wenn es zum Streit kommt. Deshalb lohnt sich der kritische Blick vor der Anmeldung – und eine Auswahl, welche Teile der Kollektion den Schutz wirklich wert sind.
Fünf Wege, Deine Kollektion zu schützen
Kein Schutzrecht deckt alles ab. Stark wird Deine Position erst durch die richtige Kombination.
Marke
Schützt: Labelname, Logo, Serienbezeichnungen
Entsteht: durch Eintragung beim DPMA, EUIPO oder international
Dauer: 10 Jahre, beliebig verlängerbar
Eingetragenes Design
Schützt: Schnitt, Silhouette, Muster, Print
Entsteht: durch Anmeldung, auch als Sammelanmeldung
Dauer: bis zu 25 Jahre in Schritten von 5 Jahren
Nicht eingetragenes EU-Design
Schützt: dieselbe Gestaltung, aber nur gegen echte Kopien
Entsteht: mit der ersten Präsentation in der EU
Dauer: 3 Jahre – mehr dazu
Urheberrecht
Schützt: besonders eigenständige Entwürfe, Prints und Grafiken
Entsteht: mit der Schöpfung, ohne Anmeldung
Dauer: bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers – Designrecht oder Urheberrecht?
Wettbewerbsrecht
Schützt: vor unlauterer Nachahmung, auch ohne eingetragenes Recht (§ 4 Nr. 3 UWG)
Entsteht: ohne Register, abhängig vom Einzelfall
Dauer: keine feste Frist – zum Wettbewerbsrecht
ABLAUF
Vom Entwurf zum Drop
Vier Schritte, mit denen Deine Kollektion geschützt auf den Markt kommt.
1
Dokumentieren
Skizzen, Schnittmuster und Dateien mit Datum sichern. Wer zuerst entworfen hat, muss das im Streit beweisen können.
2
Recherchieren
Ist Dein Labelname frei, gibt es ähnliche Designs? Eine Recherche vor dem Launch ist günstiger als eine Umbenennung danach.
3
Anmelden
Marke vor dem Launch. Designs vor der Präsentation oder spätestens innerhalb von zwölf Monaten danach.
4
Durchsetzen
Kopien im Blick behalten, abmahnen und notfalls per einstweiliger Verfügung stoppen.
Du planst einen Drop? In der Erstberatung klären wir, in welcher Reihenfolge Du Marke und Designs schützen solltest.
Fashion-Klau: Wenn jemand Deine Kollektion kopiert
Fast Fashion braucht für eine Kopie oft nur wenige Wochen. Auf Social Media werden billige Nachbauten offen beworben, auf Marktplätzen tauchen Deine Prints auf fremden Produkten auf. Die entscheidende Frage ist dann nicht, ob das unfair ist, sondern welches Recht Du in der Hand hast: eine Marke, ein eingetragenes Design, das nicht eingetragene EU-Design oder den Nachahmungsschutz aus dem Wettbewerbsrecht.
Nicht jede Ähnlichkeit ist eine Verletzung. Trends, Farben und Stilrichtungen gehören allen. Wer aber Deinen Schnitt, Deinen Print oder Dein Logo übernimmt, muss mit Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz rechnen. Bei Importware kann zusätzlich der Zoll die Ware an der Grenze anhalten. Wenn es schnell gehen muss, stoppt eine einstweilige Verfügung den Verkauf innerhalb weniger Tage.
In der Praxis zählt Tempo. Wir sichern Beweise mit Datum, prüfen Deine Rechtekette vom Entwurf bis zur Veröffentlichung und entscheiden mit Dir, ob eine Abmahnung, ein direktes Gespräch mit dem Händler oder ein Antrag bei Gericht der richtige Weg ist. Bei Marktplätzen wie Amazon, Zalando oder Etsy lässt sich die Kopie oft zusätzlich über das Beschwerdeverfahren der Plattform entfernen.
Und wenn Du selbst die Abmahnung bekommst? Dann unterschreib keine vorformulierte Unterlassungserklärung, bevor klar ist, ob der Vorwurf trägt. Sie bindet Dich oft Jahrzehnte.
Ein Trend ist frei. Eine Kopie nicht.
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So erreichst Du uns
Wähle den Weg der Dir am besten passt – wir antworten schnell.
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Mo–Fr direkt erreichbar
Schreib uns was Dich beschäftigt
Hast Du die Kollektion schon gezeigt?
Instagram, Showroom, Messe, Lookbook: Jede Veröffentlichung setzt Fristen in Gang. Die Antwort auf diese eine Frage bestimmt, was jetzt zu tun ist.
ENTSCHEIDUNGSFRAGE
Ist Deine Kollektion schon öffentlich zu sehen?
Ja, sie ist schon öffentlich
Dann läuft die Uhr. Ab der ersten Präsentation in der EU besteht drei Jahre Schutz als nicht eingetragenes Design – allerdings nur gegen echte Kopien. Für ein eingetragenes Design bleiben Dir zwölf Monate Neuheitsschonfrist, um die Anmeldung nachzuholen.
Verpasst Du diese Frist, steht Dir Deine eigene Veröffentlichung im Weg: Das Design gilt dann nicht mehr als neu.
Nein, noch nicht
Dann hast Du die beste Ausgangslage. Marke und die wichtigsten Designs lassen sich vor dem Launch anmelden, die Präsentation lässt sich danach planen.
Vorsicht bei Premieren außerhalb der EU: Wer die Kollektion zuerst in New York oder London zeigt, riskiert den nicht eingetragenen Schutz in der EU.
Fotos, Fotografen, Models: Verträge, die Deine Kampagne tragen
Ohne Bilder verkauft sich keine Kollektion. Aber an jedem Bild hängen Rechte: Der Fotograf ist Urheber, das Model hat das Recht am eigenen Bild. Was Du mit den Fotos machen darfst, steht nur im Vertrag.
Fotografen
– Nutzungsrechte nach Medium, Dauer und Gebiet
– Buyout oder gestaffelte Nutzung
– Bearbeitung, Retusche und KI-Einsatz
– Urhebernennung
Models und Agenturen
– Model-Release und Agenturvertrag
– Laufzeiten für Social Ads und Print
– Buyouts für internationale Kampagnen
– TFP-Shootings für junge Labels
Kooperationen und Creator
– Collabs und Co-Branding
– Seeding und Influencer-Verträge
– Werbekennzeichnung auf Instagram und TikTok
– Rechte am gemeinsamen Content
Vom Online-Shop bis zum weltweiten Vertrieb
Sobald Du verkaufst, kommen neue Pflichten dazu – und mit jedem neuen Markt neue Regeln. Der Modehandel gehört zu den Branchen, in denen Mitbewerber am häufigsten abmahnen. Und wer ins Ausland liefert, merkt schnell, dass die deutsche Marke in Paris, Madrid oder Los Angeles nichts wert ist.
Dein Online-Shop
– AGB und Widerrufsbelehrung, passend zu Deinem Sortiment
– Der neue Widerrufsbutton 2026
– Preisangaben, Sale und Streichpreise
– Textilkennzeichnung: Die Faserzusammensetzung muss schon vor dem Kauf im Shop stehen, nicht erst am Etikett
– Vollständiges Impressum für Shop und Social Media
Produktion und Vertrieb weltweit
– Produktions- und Private-Label-Verträge: Qualität, Liefertermine, Rechte an Schnitten und Mustern
– Verträge mit Händlern, Showrooms und Handelsagenturen
– Marke international: EU-Marke, internationale Registrierung, USA
– Designs EU-weit: EU-Designanmeldung
– Produktpiraterie: Grenzbeschlagnahme durch den Zoll
Fehler, die Dich die Kollektion kosten können
Diese vier Situationen sehen wir bei jungen Labels immer wieder – und alle lassen sich vermeiden.
1
Name ohne Recherche
Etiketten gedruckt, Kartons bestellt, Follower aufgebaut – und dann kommt der Widerspruch gegen Deine Marke. Umbenennen kostet mehr als jede Markenrecherche.
2
Erst zeigen, dann nachdenken
Lookbook online, Anmeldung vergessen. Nach zwölf Monaten lässt sich das eigene Design nicht mehr wirksam eintragen.
3
Bildrechte zu eng gekauft
Nutzung nur für Social Media vereinbart – und plötzlich hängt das Motiv auf dem Plakat. Die Nachlizenzierung wird dann teuer.
4
Produktion per Handschlag
Kein schriftlicher Vertrag, keine Regelung zu Schnitten, Mustern, Qualität und Lieferterminen. Im Streit steht dann Aussage gegen Aussage.
Inspiration oder Kopie? Die Grenze in 60 Sekunden
Patrick Rehkatsch erklärt, wann Nachmachen noch erlaubt ist – und ab wann Du dagegen vorgehen kannst.
„Fashionrecht“
Unser Team
Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht mit Schwerpunkt Musik
Seit über 20 Jahren vertreten wir Komponisten, Textdichter, Produzenten, Labels und Verlage – gegenüber Vertragspartnern, gegenüber Plattformen und, wenn es sein muss, gegenüber der GEMA.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Patrick Rehkatsch
Gründer der Kanzlei, seit über 20 Jahren im Musikrecht: Verlags- und Labelverträge, GEMA-Auseinandersetzungen, Katalogverkäufe und Prozessführung.
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Juliette Sarvan de Castro
Vertragsgestaltung und Prozessführung im Musik- und Medienrecht; Ansprechpartnerin für Mandate auf Deutsch, Englisch und Spanisch.

Rechtsanwaltsfachangestellte
Miriam Meiser
Erste Ansprechpartnerin für Terminvergabe, Unterlagen und die Organisation Deines Mandats – von der Anfrage bis zur Abrechnung.
Häufige Fragen zum Fashionrecht
Fashionrecht – auch Moderecht oder Fashion Law – bündelt alle Rechtsfragen der Modebranche: Marken- und Designschutz, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Verträge mit Produktion, Fotografen und Models sowie die Pflichten im Online-Handel. Ein eigenes Gesetz dafür gibt es nicht.
Ja. Schnitt, Silhouette, Muster und Prints lassen sich als Design eintragen, wenn sie neu sind und Eigenart haben. Name und Logo schützt Du über die Marke. Ohne Anmeldung besteht in der EU drei Jahre lang ein Schutz gegen echte Kopien.
Nicht pauschal. Wer einen Stil oder Trend aufgreift, handelt meist rechtmäßig. Wer fremde Namen, Logos, eingetragene Designs oder eine konkrete Gestaltung übernimmt, verletzt Rechte. Wo genau die Grenze liegt, hängt vom Einzelfall ab.
Als nicht eingetragenes EU-Design drei Jahre ab der ersten Präsentation in der EU – aber nur gegen bewusste Kopien. Für den stärkeren Schutz als eingetragenes Design hast Du nach der Veröffentlichung zwölf Monate Zeit.
Sehr zu empfehlen. Vorher sollte eine Recherche zeigen, ob der Name frei ist. Sonst riskierst Du, dass Du nach dem Launch umbenennen musst – samt Etiketten, Domain und Social-Media-Profilen.
Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir, ob wir Deinen Fall übernehmen können und was die Beratung kostet. Die Erstberatung gibt es ab 250 € zzgl. USt, die Prüfung von Verträgen und Dokumenten ab 500 € zzgl. USt.
Urheber ist der Fotograf. Du bekommst nur die Nutzungsrechte, die im Vertrag stehen. Zusätzlich müssen die Models der Veröffentlichung zustimmen – in dem Umfang, in dem Du die Bilder nutzen willst.
Marken und Designs gelten nur dort, wo sie geschützt sind. Für die EU gibt es einheitliche Rechte, für andere Märkte wie die USA eigene Verfahren. Dazu kommen Kennzeichnungspflichten und Verbraucherrechte, die je nach Land unterschiedlich sind.