EU Designreform 2025/2026 – das ändert sich für Dein Designschutz

Leute arbeiten an Design und Skizze

Unionsgeschmacksmuster, Schutz für digitale Designs, 3D-Druck und das neue Symbol „D“ – die größte Reform des EU-Designrechts seit über 20 Jahren im Überblick.

Die Reform ist im vollen Gange. Mit der neuen Unionsgeschmacksmuster-Verordnung und einer begleitenden Design-Richtlinie bringt die EU ihr Designrecht ins digitale Zeitalter. Für Kreative bedeutet das vor allem eines: mehr Schutzmöglichkeiten – aber auch neue Begriffe, neue Regeln und konkreten Handlungsbedarf. Wir fassen zusammen, was schon gilt, was zum 1. Juli 2026 folgt und was Du jetzt tun solltest.

Die Reform kommt in mehreren Stufen

seit 1. Mai 2025 – Phase I: Wesentliche Teile der neuen Verordnung gelten bereits – darunter die neue Terminologie und der erweiterte Schutzumfang.

1. Juli 2026 – Phase II: Die Verordnung gilt in vollem Umfang. Die Anmeldung erfolgt dann zwingend digital beim EUIPO, und die Gebührenstruktur wird vereinfacht.

bis 9. Dezember 2027 – Phase III: Die Mitgliedstaaten müssen die Design-Richtlinie in nationales Recht umsetzen – auch das deutsche DesignG wird sich also ändern.

Aus „Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ wird „Unionsgeschmacksmuster“

Der sperrige alte Begriff ist Geschichte: Das EU-weite Schutzrecht heißt jetzt Unionsgeschmacksmuster, die Verordnung entsprechend Unionsgeschmacksmuster-Verordnung. Bestehende Rechte gelten unverändert weiter und werden automatisch umbenannt – Du musst dazu nichts veranlassen. Im allgemeinen Sprachgebrauch – und auch bei uns – spricht man ohnehin meist schlicht vom „EU-Design“.

Schutz auch für digitale und animierte Designs

Das ist die vielleicht wichtigste Neuerung für die kreative Branche: Der Begriff des „Erzeugnisses“ umfasst nun ausdrücklich auch nicht-physische Gegenstände. Geschützt werden können damit etwa grafische Benutzeroberflächen, animierte Figuren und Symbole, virtuelle Räume und Objekte aus dem Metaverse, Lichtinstallationen oder Hologramme. Auch dynamische und animierte Darstellungsformen sind für die Anmeldung zugelassen – Du kannst Dein Design also so zeigen, wie es sich tatsächlich bewegt oder verändert.

Neue Regeln für den 3D-Druck

Die Reform reagiert auf eine reale Bedrohung: Die Rechte aus einem EU-Design erstrecken sich nun ausdrücklich auf den 3D-Druck. Das Erstellen, Herunterladen, Kopieren und Verbreiten von Dateien, mit denen ein geschütztes Design ausgedruckt werden kann, lässt sich damit untersagen. Für Produktdesigner ein wichtiger zusätzlicher Hebel gegen digitale Nachahmung.

Das neue Schutzsymbol: ein „D“ im Kreis

Ähnlich dem bekannten © im Urheberrecht gibt es nun ein eigenes Kennzeichen für geschützte Designs – ein „D“ im Kreis. Wer es verwendet, signalisiert nach außen, dass eine Gestaltung geschützt ist. Pflicht ist das nicht, aber es kann abschreckend wirken und im Streit hilfreich sein.

Reparaturklausel wird dauerhaft

Für Ersatzteile, die das ursprüngliche Erscheinungsbild eines komplexen Produkts wiederherstellen – klassisch sichtbare Kfz-Teile wie Kotflügel – wird die sogenannte Reparaturklausel dauerhaft verankert. Solche formgebenden Bauteile sind insoweit nicht (mehr) geschützt. Für die meisten unserer Mandanten aus Mode und Produktdesign ist das weniger relevant – für Hersteller im technischen Bereich aber durchaus.

Was Du jetzt tun solltest

  1. Verträge & Dokumente anpassen: Ersetze „Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ durch „Unionsgeschmacksmuster“ in Lizenz-, Vertriebs- und internen Unterlagen.
  2. Digitale Designs prüfen: Überlege, ob Du Oberflächen, Animationen oder virtuelle Gestaltungen schützen kannst, die bisher außen vor blieben.
  3. Schutzstrategie aktualisieren: Prüfe, ob nationale oder EU-Anmeldung besser passt – und ob die neue Reparaturklausel oder die 3D-Druck-Regeln Deine Produkte betreffen.

Du willst wissen, was die Reform konkret für Deine Produkte bedeutet? Wir ordnen Deinen Fall ein und entwickeln mit Dir die passende Schutzstrategie. Mehr Grundlagen findest Du auf unseren Seiten zum Designrecht.

Unsicher, was die Reform für Dich bedeutet?
Wir prüfen Deinen Designschutz im Licht der neuen Regeln – und sagen Dir, wo Handlungsbedarf besteht. Im unverbindlichen Erstgespräch, ohne Juristendeutsch.

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