EuGH prüft FIFA-Regeln für Spielervermittler – Kartellrecht setzt Grenzen

Fifa-Ball im Stadion


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich mit den Regeln der FIFA für Spielervermittler beschäftigt. Dabei stellte das Gericht klar: Auch internationale Sportverbände müssen sich an das europäische Wettbewerbsrecht halten. Regeln, die den Wettbewerb unnötig einschränken, können unzulässig sein.

Worum geht es?

Die FIFA hat mit ihrem Regelwerk für Spielervermittler Vorgaben geschaffen, die unter anderem die Tätigkeit von Beratern, Vergütungen und den Kontakt zu Spielern regeln. Ziel ist es, den Transfermarkt transparenter zu gestalten und Missbrauch zu verhindern.

Mehrere Spielervermittler halten einzelne Vorschriften jedoch für zu weitgehend und sehen darin eine unzulässige Beschränkung ihrer beruflichen Tätigkeit.


Die rechtliche Einordnung

Rechtlich steht das Urteil vor allem im Spannungsfeld zwischen der Autonomie von Sportverbänden und dem europäischen Wettbewerbsrecht.

Kartellverbot nach Art. 101 AEUV

Nach Art. 101 AEUV sind Vereinbarungen oder Beschlüsse unzulässig, wenn sie den Wettbewerb im Binnenmarkt verhindern, einschränken oder verfälschen.

Der EuGH macht deutlich, dass auch Regelwerke internationaler Sportverbände unter diese Vorschriften fallen können, sofern sie wirtschaftliche Tätigkeiten regeln. Sportverbände stehen daher nicht außerhalb des Kartellrechts.

Was bedeutet das für die Praxis?

Das Urteil bedeutet nicht, dass sämtliche FIFA-Regeln unwirksam sind. Es macht aber deutlich, dass auch Sportverbände ihre Regelwerke am europäischen Wettbewerbsrecht messen lassen müssen.

Für Spielervermittler und andere Marktteilnehmer stärkt die Entscheidung die Möglichkeit, sich gegen unverhältnismäßige Einschränkungen ihrer beruflichen Tätigkeit zu wehren.

Fazit

Der EuGH setzt der Regelungsbefugnis von Sportverbänden klare Grenzen. Zwar dürfen Verbände den Spielbetrieb organisieren und regulieren, sie müssen dabei jedoch das europäische Kartellrecht beachten. Das Urteil könnte daher auch für andere Verbandsregelungen im Profisport von Bedeutung sein.

Wie weit die FIFA ihre Vorgaben künftig tatsächlich durchsetzen kann, wird nun das Landgericht Mainz entscheiden. Bereits jetzt steht jedoch fest, dass Verbandsregeln künftig einer deutlich strengeren kartellrechtlichen Kontrolle unterliegen werden.

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