Dein Anwalt für die KI-Kennzeichnungspflicht
Ab dem 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten der KI-Verordnung. Wer KI-Inhalte veröffentlicht, muss sie kennzeichnen. Wir zeigen Dir, was für Dich gilt – für Unternehmen, Creator und Agenturen.
REHKATSCH Rechtsanwälte · Google ★★★★★
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20 Jahre+ Erfahrung · Fachanwälte Urheber-/Medienrecht
GRUNDLAGEN
KI-Kennzeichnungspflicht: Was ab dem 2. August gilt
Die KI-Verordnung ist das erste KI-Gesetz der Welt. Sie regelt, wie Unternehmen KI entwickeln und wie Anwender sie einsetzen dürfen – gestaffelt nach dem Risiko der Anwendung. In Kraft ist sie seit 2024, die einzelnen Pflichten greifen aber Stück für Stück.
Der nächste große Stichtag
Nutzt Du KI und veröffentlichst KI-generierten Content? Dann musst Du das ab diesem Datum kennzeichnen. Was genau unter die Pflicht fällt, hängt vom Inhalt ab – wir klären das für Dich.
2026
Die KI-Verordnung in 60 Sekunden
Patrick Rehkatsch erklärt, was die KI-Verordnung ist, warum sie nach Risiko gestaffelt ist und warum der 2. August für Dich der entscheidende Termin sein könnte.
Das erste Risiko ist nicht das Bußgeld – es ist die Abmahnung
Über Bußgelder in Millionenhöhe liest man überall. Für die meisten Unternehmen ist das aber nicht das erste Risiko. Der praktisch gefährlichere Hebel: die Abmahnung. Die Kennzeichnungspflichten aus Art. 50 dürften als Marktverhaltensregeln gelten. Das heißt: Ein Konkurrent oder ein Verband kann fehlende KI-Kennzeichnung wettbewerbsrechtlich abmahnen – ab dem ersten Tag, ohne dass eine Behörde überhaupt tätig wird.
Patrick Rehkatsch erklärt, was die KI-Verordnung ist, warum sie nach Risiko gestaffelt ist und warum der 2. August für Dich der entscheidende Termin sein könnte.
Video folgt
Abmahnung statt Bußgeld – das echte Risiko
Warum die Abmahnung durch Mitbewerber praktisch gefährlicher ist als die große Strafe der Behörde – und was Du dagegen tun kannst.
Jetzt handeln
KI-Kennzeichnungspflicht: Bist Du vorbereitet?
Wer KI-Inhalte postet, muss sie ab dem 2. August kennzeichnen – sonst drohen Abmahnungen. Wir zeigen Dir in unserer AI-Act-Reihe, was jetzt für Dich gilt.
Art. 50 KI-Verordnung
Anbieter oder Betreiber – wer bist Du?
Ein Begriff sorgt gerade für Verwirrung: der Betreiber. Art. 50 AI Act verteilt die Transparenzpflichten auf zwei Rollen – einige Pflichten treffen den Anbieter, andere den Betreiber. Deshalb betrifft die Norm nicht nur OpenAI und Google, sondern sehr viele Unternehmen, Gewerbetreibende und Content Creator.
Anbieter (Provider)
Entwickelt das KI-System oder bringt es auf den Markt. Klassisch: die großen KI-Anbieter, aber auch Unternehmen, die ein eigenes Tool veröffentlichen.
Betreiber (Deployer)
Setzt das KI-System beruflich ein. Nutzt ein Unternehmen KI für Social-Media-Beiträge oder Werbung, oder ein Influencer KI für Videos, sind sie regelmäßig Betreiber.
Video folgt
Der „Betreiber" – der meistmissverstandene Begriff
Warum Art. 50 nicht nur die großen KI-Anbieter betrifft, sondern jedes Unternehmen und jeden Creator, der KI beruflich einsetzt.
Dein Team für Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht
Rechtsanwältin
Juliette Sarvan de Castro
Rechtsanwalt
Patrick Rehkatsch
„Erfahren. Strategisch. Durchsetzungsstark.
Wir lösen Eure rechtlichen Herausforderungen.“
KENNZELICHNUNG
Die drei offiziellen EU-Icons für KI-Content
Es gibt drei offizielle Icons, mit denen Du KI-Content kennzeichnen kannst. Die Leitfrage ist immer dieselbe: War KI dabei, hat sie alles gemacht, oder hat sie etwas Bestehendes verändert?

1. Basic
KI wurde bei der Erstellung genutzt, aber nicht alles stammt von der KI. Beispiel: ein Video, bei dem nur die Stimme mit KI gemacht wurde.

2. Komplett KI-generiert
Der gesamte Inhalt kommt von der KI, niemand hat mitgearbeitet. Beispiel: ein vollständig KI-generiertes Bild, Video oder Text.

3. KI-bearbeitet
Etwas Echtes wurde mit KI verändert – ein reales Foto oder Video. Beispiel: ein ausgetauschtes Gesicht oder ein digital eingerichteter Raum.
Deepfakes und echte Personen
Ein Deepfake ist nicht einfach nur ein KI-Bild oder KI-Video. Ein Deepfake zeigt immer eine echte Person oder ein echtes Ereignis – nur eben gefälscht, und so gut, dass man es kaum erkennt. Wer so etwas veröffentlicht, muss kennzeichnen.
Face-Swap und KI-Avatare
Setzt Du ein fremdes Gesicht in Dein Video oder legst jemandem Worte in den Mund, ist das ein Deepfake. Ein klar fiktiver Avatar ist unkritisch – bildet er aber eine reale Person täuschend echt nach, wird es kennzeichnungspflichtig.
Geklonte Stimmen
Klonst Du die Stimme eines realen Menschen, ist das schnell ein Audio-Deepfake. Bei reinem Audio geht der Hinweis gesprochen – kurz und verständlich gleich am Anfang. Kommt ein Bildschirm dazu, braucht es zusätzlich einen sichtbaren Hinweis.
KI-Hintergründe und Green Screen
Ein offensichtlich künstlicher Hintergrund ist kein Problem. Ein fotorealistischer KI-Hintergrund, der wie ein echter Ort aussieht und den Eindruck erweckt, die Aufnahme sei dort entstanden, kann dagegen zum Deepfake werden.
Die Faustregel
Sieht jeder sofort, dass die Szene gebaut ist? Alles gut. Könnte sie für echt gehalten werden? Dann kennzeichnen. Je größer das Täuschungspotenzial, desto deutlicher muss der Hinweis sein.
Vier kurze Videos zum Thema Deepfake
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Bearbeitung oder Kennzeichnungspflicht?
Beautyfilter drüber, Haut geglättet – ist das schon ein Deepfake? Meistens nicht. Ein normaler Filter oder KI-Schnitt – Untertitel, Rauschunterdrückung, Farbkorrektur, Stabilisieren – ist normale Bearbeitung und löst keine Kennzeichnungspflicht aus.
Und was ist mit KI-Texten?
Ein Text mit ChatGPT geschrieben muss nicht automatisch einen KI-Hinweis tragen. Betroffen sind vor allem veröffentlichte Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren – eher der automatisierte News-Post als Deine interne Mail. Und selbst dann gibt es eine Ausnahme: wenn ein Mensch den Text fachlich geprüft hat und eine benannte Person die redaktionelle Verantwortung trägt.
Wer haftet im Unternehmen?
Ein Mitarbeiter postet einen ungeprüften KI-Text auf dem Firmen-Account – wer haftet? Verantwortlich ist, wer die KI beruflich einsetzt und den Inhalt veröffentlicht: das Unternehmen. Fehlt eine klare Regel, wer prüft und wer verantwortet, kann das Unternehmen zusätzlich ein Organisationsverschulden treffen. Eine kurze interne KI-Richtlinie beugt dem vor.
Vier Videos zur Abgrenzung
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Richtig kennzeichnen - wo und wie
Reicht „mit KI erstellt“ unten in der Caption? Oft nicht. Der Hinweis muss beim ersten Kontakt da sein – nicht erst im Abspann und nicht versteckt in der Bildunterschrift, die viele gar nicht aufklappen.
Direkt im Bild
Am sichersten sitzt der Hinweis gleich auf dem ersten sichtbaren Bild, in einer freien, kontrastreichen Ecke – aber nicht ganz unten oder rechts, dort liegen die Plattform-Buttons drüber.
Lange genug sichtbar
Eine gesetzliche Sekundenzahl gibt es nicht, nur: klar und lange genug zum Lesen. Bei durchgehend echt wirkenden KI-Videos empfiehlt sich zusätzlich ein kleines Dauerlabel – Leute springen mitten rein.
Plattform-Schalter reicht nicht
Plattformlabel und gesetzliche Offenlegung sind zwei verschiedene Prüfungen. Lädt jemand das Video woanders hoch, verschwindet das Plattformlabel – Dein Hinweis im Bild bleibt.
Zwei Videos zur praktischen Umsetzung
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Deine KI-Kennzeichnung rechtssicher aufsetzen – wir helfen Euch dabei.
Ihr postet KI-Content, produziert Werbung mit KI oder wollt eine interne KI-Richtlinie? Im unverbindlichen Erstgespräch schauen wir uns Eure konkrete Situation an – ohne Juristendeutsch, ohne Zeitdruck.
Der 5-Fragen-Check: Musst Du kennzeichnen?
KI war im Spiel – aber muss Dein Inhalt deshalb gekennzeichnet werden? Geh diese fünf Fragen durch. Je öfter Du „ja“ sagst, desto eher musst Du kennzeichnen.
1. Hat KI den Inhalt erzeugt oder wirklich verändert?Oder hat sie nur unterstützt – etwa beim Schnitt oder bei Untertiteln?
2. Ist es Bild, Ton oder Video, das echt wirken kann?Je realistischer das Format, desto eher greift die Pflicht.
3. Ähnelt es realen oder plausibel realen Personen, Orten oder Ereignissen?Dann sind wir schnell beim Deepfake.
4. Ist es ein veröffentlichter Text zu einem Thema von öffentlichem Interesse?Interne Mails sind etwas anderes als ein automatisierter News-Post.
5. Gab es echte menschliche Prüfung und einen Verantwortlichen?Nur dann greift die Ausnahme für redaktionell geprüfte Texte.
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Der 5-Fragen-Check im Video
Patrick Rehkatsch geht die fünf Fragen einmal durch – so erkennst Du in unter einer Minute, ob Dein Inhalt unter die Kennzeichnungspflicht fällt.
Die Einzelfälle entscheiden sich oft an Details. Wenn Du unsicher bist, ob Dein Content unter die Pflicht fällt: Wir schauen uns Deinen konkreten Fall an.
Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht
Die Transparenzpflichten aus Art. 50 KI-Verordnung greifen ab dem 2. August 2026. Die Verordnung selbst ist zwar schon seit 2024 in Kraft, die einzelnen Pflichten treten aber gestaffelt in Kraft.
Sehr wahrscheinlich ja, wenn Du KI beruflich einsetzt. Art. 50 unterscheidet zwischen Anbietern, die KI entwickeln, und Betreibern, die KI beruflich nutzen. Wer mit KI Social-Media-Content, Werbung oder Texte erstellt, ist regelmäßig Betreiber.
Oft nicht. Der Hinweis muss beim ersten Kontakt wahrnehmbar sein und nicht erst nach dem Aufklappen der Bildunterschrift oder im Abspann. Sicherer ist ein sichtbares Label direkt im Bild.
Nicht unbedingt. Plattformlabel und gesetzliche Offenlegung sind zwei verschiedene Prüfungen. Wird das Video anderswo hochgeladen, verschwindet das Plattformlabel, ein Hinweis im Bild bleibt.
Meistens nicht. Normale Bearbeitung wie Farbkorrektur, Untertitel oder ein Beautyfilter löst in der Regel keine Kennzeichnungspflicht aus. Entscheidend ist nicht das Werkzeug, sondern ob der Inhalt täuschen kann.
Nein, nicht automatisch. Betroffen sind vor allem veröffentlichte Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren. Es gibt zudem eine Ausnahme bei echter menschlicher Prüfung mit benannter Verantwortung.
Über Bußgelder wird viel geschrieben, das praktisch näherliegende Risiko ist aber die wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbände. Die kann sofort Geld kosten, ohne dass eine Behörde tätig wird.
Nein. Die Kennzeichnung erfüllt nur die Transparenzpflicht. Zeigst Du eine reale Person, brauchst Du zusätzlich deren Einwilligung und musst Persönlichkeits- und Bildrechte beachten.