Rehkatsch Rechtsanwälte | Köln & Berlin
Arbeitsrecht für die Kreativ- und Medienwirtschaft
Filmproduktion, Musik, Fashion, Sport, Influencer, Startup und E-Commerce – wir kennen Deine Branche und die Verträge, die darin wirklich vorkommen.
Boutique-Kanzlei · Spezialisiert
Wer kreativ arbeitet, hat besonderes Arbeitsrecht
In kreativen, sportlichen und digitalen Unternehmen ist Arbeitsrecht selten Standard. Es ist verknotet mit projektbasierter Arbeit, mit der ständigen Frage „freier Mitarbeiter oder Angestellter?“ und mit der Frage, wem die kreativen Ergebnisse am Ende eigentlich gehören. Genau dieser Knoten ist unser Revier – seit über zwei Jahrzehnten.
Als Boutique-Kanzlei beraten wir nicht jeden zu allem, sondern eine klar umrissene Welt mit voller Tiefe: Filmproduktionen und ihre Gewerke, Musiklabels, Modeunternehmen, Fotografinnen und Fotografen, Sportvereine, Influencer-Management, Startups und E-Commerce-Marken. Wer aus einer dieser Branchen kommt, muss uns nichts erklären – wir gestalten Verträge und lösen Konflikte, die zu deiner Realität passen, nicht zu einer Vorlage von der Stange.
Der Unterschied zeigt sich im Detail. Eine allgemeine Arbeitsrechtskanzlei sieht einen Arbeitsvertrag. Wir sehen, dass hinter einem „Kameramann für drei Drehtage“ eine projektbezogene Befristung steht, die einen Sachgrund braucht; dass hinter der angestellten Designerin die Frage steht, ob die Nutzungsrechte an ihren Entwürfen sauber beim Unternehmen liegen; und dass hinter dem „freien“ Social-Media-Editor eines Creators in Wahrheit ein weisungsgebundenes Arbeitsverhältnis stecken kann. Diese Zusammenhänge kennen wir nicht aus dem Lehrbuch, sondern aus der täglichen Praxis.
Zwei Fragen, die in jeder Kreativbranche wiederkehren
Egal ob am Set, im Studio, im Label oder im Startup – zwei Themen tauchen bei unseren Mandanten immer wieder auf – und bilden den Kern unserer Arbeit.
Freie Mitarbeit oder Anstellung?
Die teuerste Fehleinschätzung der Kreativwirtschaft: Wer eigentlich weisungsgebunden und in den Betrieb eingegliedert ist,
ist Arbeitnehmer – auch wenn auf dem Vertrag „freier Mitarbeiter“ steht.
Es kommt nicht auf die Überschrift an, sondern auf die tatsächliche Durchführung.
Wird der Status falsch eingeordnet, drohen Statusfeststellungsverfahren, rückwirkende Sozialversicherungsbeiträge und im Ernstfall strafrechtliche Risiken nach § 266a StGB. Wir prüfen deine Konstellationen vorab und vertreten dich, wenn die Deutsche Rentenversicherung oder ein vermeintlich Freier den Status in Frage stellt.
Wem gehört das kreative Werk? (§ 43 UrhG)
Designerinnen, Grafiker, Editoren oder Producer schaffen im Anstellungsverhältnis urheberrechtlich geschützte Werke. Das Urheberrecht selbst bleibt beim schaffenden Menschen – entscheidend ist deshalb, dass dem Unternehmen die erforderlichen Nutzungsrechte wirksam eingeräumt werden.
Das wird spätestens dann teuer, wenn lizenziert, ein Investor geprüft oder das Unternehmen verkauft werden soll. Hier verbinden wir Arbeitsrecht und Urheberrecht in einer Hand – eine Schnittstelle, die die wenigsten Kanzleien beherrschen. Für uns ist sie Alltag, weil wir aus dem Marken-, Urheber- und Medienrecht kommen.
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Für wen wir arbeiten
Deine Branche, dein Arbeitsrecht
Von der ersten Produktion bis zur internationalen Kreativagentur – diese Felder decken wir mit echter Spezialisierung ab.
Schwerpunkt seit über 20 Jahren
Film- & TV-Produktion
Jede Produktion ist ein Arbeitgeber auf Zeit. Sobald gedreht wird, entstehen Dutzende befristete Beschäftigungsverhältnisse – und jede Befristung braucht einen tragfähigen Sachgrund, sonst entsteht ungewollt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Wir gestalten die Verträge aller Gewerke so, dass sie am Set funktionieren und vor Gericht halten.
- Regie- und Schauspielerverträge
- Kameramann-/DoP- und Maskenbild-/Make-up-Verträge
- Produktions- und Aufnahmeleitung
- Projektbefristung & vorübergehender Bedarf
- Rechteeinräumung am gedrehten Material
Branche
Musik & Labels
Das Label als Arbeitgeber zwischen A&R, Marketing und Produktion. Wir begleiten Anstellungen ebenso wie die heiklen Fälle – allen voran Kündigungen, bei denen häufig schon der Nachweis des Zugangs zum Streitpunkt wird. Hinzu kommt die Frage, welche Rechte an Aufnahmen entstehen, die ein angestellter Producer im Job schafft.
- Anstellungsverträge für Label-Teams
- Kündigung & Kündigungsschutz, sicherer Zugangsnachweis
- Angestellter vs. freier Producer
Schnittstelle Urheberrecht
Fashion & Design
Wo Kreativität angestellt ist, muss das Urheberrecht mitgedacht werden. Designer, Grafikerinnen und Schnittmacher schaffen schutzfähige Werke – ohne saubere Regelung zur Einräumung der Nutzungsrechte nach § 43 UrhG kann die Marke ihre eigenen Kollektionen später nicht uneingeschränkt verwerten. Wir verbinden den Arbeitsvertrag mit dem Schutz deines geistigen Eigentums.
- Arbeitsverträge mit Nutzungsrechte-Regelung
- Sicherung der Rechte am kreativen Output
- Freie vs. angestellte Kreative
Branche
Fotografie
Die kleine, aber typische Konstellation: Fotografinnen und Fotografen beschäftigen Assistenten. Damit das rechtssicher läuft, braucht es den richtigen Vertrag – häufig einen sauber aufgesetzten Minijob mit korrekter Anmeldung, Mindestlohn und Arbeitszeitaufzeichnung.
Wir sagen dir genau, welche Form zu deinem Einsatz passt.
- Minijob & geringfügige Beschäftigung korrekt aufsetzen
- Mindestlohn- und Aufzeichnungspflichten
- Abgrenzung Assistent, Praktikant, Freier
Wachstumsmarkt
Influencer & Creator Economy
Personal Assistants, Editoren oder Manager im Creator-Team sind oft weisungsgebunden – und damit Arbeitnehmer, auch wenn sie als „Freie“ geführt werden. In einem Markt, der schneller wächst als seine Verträge, bringen wir Struktur hinein, bevor die Rentenversicherung oder ein ausscheidender Mitarbeiter Fragen stellt.
- Anstellungspflicht erkennen und richtig umsetzen
- Scheinselbständigkeit im Creator-Team vermeiden
- Rechte am produzierten Content sichern
Eigene Spezialkompetenz
Sport & Fußball
Anstellungsverträge im Profi- und semiprofessionellen Sport folgen eigenen Regeln – von der Befristung, die im Sport besonderer Rechtfertigung bedarf, bis zur Vertragsstrafe.
Wir beraten Vereine, Spieler und Trainer und denken dabei das gesamte Sportrecht mit.
- Spieler- und Trainerverträge
- Befristung im Sport (eigene Rechtsprechung)
- Vertragsstrafen & Wechselkonstellationen
Branche
E-Commerce-Marken
Die skalierende D2C-Marke als Arbeitgeber: vom ersten High bis zur ausgewachsenen Struktur. Wir beraten pragmatisch und mit Blick auf Tempo und Saisongeschäft – damit aus schnellem Wachstum keine arbeitsrechtlichen Altlasten werden. Viele unserer E-Commerce-Mandanten kennen uns bereits aus dem Markenrecht.
- Aufbau sauberer Vertragsstandards
- Lager-, Fulfillment- und Saisonkräfte
- Homeoffice-/Remote-Verträge, Personalabbau
Branche
Startups
Vom Gründerteam zum Arbeitgeber. Wir ersetzen das Vorlagen-Chaos der ersten Monate durch tragfähige Verträge und denken Mitarbeiterbeteiligung und internationale Einstellungen gleich mit. So baust du ein Team auf, das auch eine Due Diligence übersteht.
- Erste Arbeitsverträge & Probezeit
- Mitarbeiterbeteiligung (VSOP/ESOP)
- Freelancer-first-Teams ohne Scheinselbständigkeit
Auch international
Kreativagenturen und Produktionen arbeiten längst grenzüberschreitend. Wir haben Kreativagenturen bereits bei internationalen Tätigkeiten beraten – von Entsendung und grenzüberschreitendem Personaleinsatz bis zu den arbeitsrechtlichen Fragen einer Expansion. Über unsere Partnerkanzleien in der Schweiz und den USA sind wir auch über die deutsche Grenze hinaus anschlussfähig.
Warum eine Boutique-Kanzlei
Was uns von der Allerwelts-Kanzlei unterscheidet
Arbeitsrecht können viele. Arbeitsrecht für genau deine Branche – mit dem Urheber- und Medienrecht gleich daneben – können wenige.
Branchentiefe statt Lehrbuch
Wir kennen die Verträge, Gewerke und Abläufe der Kreativwirtschaft aus über zwei Jahrzehnten Praxis. Du musst uns nicht erklären, was eine Aufnahmeleitung tut oder wie ein Creator-Team arbeitet – wir setzen genau dort an, wo die Risiken deiner Branche liegen.
Arbeits- und Urheberrecht in einer Hand
Der entscheidende Vorteil: Wir denken den Arbeitsvertrag und die Rechte am kreativen Werk zusammen. Wo andere zwei Kanzleien brauchen, bekommst du bei uns eine Lösung – sauber verzahnt mit unserem Marken-, Urheber- und Medienrecht.
Klartext und Tempo
Produktionen und Startups haben keine Zeit für seitenlange Gutachten ohne Ergebnis. Wir sagen dir klar, was zu tun ist, und liefern Verträge, die heute funktionieren – nicht erst nach dem dritten Abstimmungstermin.
Persönlich und verlässlich
Du hast feste Ansprechpartner, die deine Mandate und deine Branche kennen. Keine wechselnden Sachbearbeiter, kein Weiterreichen – sondern Beratung auf Augenhöhe, von den ersten Verträgen bis zum Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Patrick Rehkatsch
Rechtsanwalt · Inhaber der Kanzlei Rehkatsch Rechtsanwälte, Köln & Berlin
Seit über 20 Jahren im Arbeitsrecht der Kreativ- und Medienwirtschaft. Der Schwerpunkt entstand aus der Praxis: Filmproduktionen müssen ihre Teams anstellen – und genau dort beginnt das Arbeitsrecht. Aus dieser Erfahrung beraten wir heute Produktionen, Labels, Modeunternehmen, Sportvereine, Fotografen, Creator und Startups. Durch die enge Verzahnung mit unserem Marken-, Urheber- und Medienrecht decken wir auch die Fragen ab, die genau zwischen den Rechtsgebieten liegen – dort, wo es für kreative Unternehmen am häufigsten teuer wird.
Häufige Fragen
Was uns Mandanten aus der Kreativwirtschaft oft fragen
Wann ist ein „freier Mitarbeiter" in Wahrheit Arbeitnehmer?
Entscheidend ist nicht die Bezeichnung im Vertrag, sondern die tatsächliche Durchführung. Wer Weisungen zu Zeit, Ort und Inhalt der Arbeit unterliegt, in feste Abläufe eingegliedert ist und kein eigenes unternehmerisches Risiko trägt, ist regelmäßig Arbeitnehmer – mit allen Folgen bei Sozialversicherung und Kündigungsschutz. In der Film-, Foto- und Creator-Welt ist diese Grenze besonders schnell überschritten. Wir prüfen deine konkreten Konstellationen, bevor es jemand anderes tut.
Müssen wir angestellten Kreativen die Rechte an ihren Werken „abkaufen"?
Nein – das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar und bleibt beim schaffenden Menschen. Was du als Arbeitgeber brauchst, ist die wirksame Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte. § 43 UrhG hilft dabei, ersetzt eine ausdrückliche vertragliche Regelung aber nicht zuverlässig. Gerade in Fashion, Design und Produktion empfehlen wir klare Klauseln, damit du deine eigenen Inhalte später uneingeschränkt nutzen kannst.
Wie befristen wir Verträge in einer Filmproduktion rechtssicher?
Projektbezogene Befristungen sind im Film üblich, brauchen aber einen tragfähigen Sachgrund – etwa den nur vorübergehenden Bedarf für eine konkrete Produktion. Wird das nicht sauber dokumentiert oder werden Befristungen aneinandergereiht, kann ungewollt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen. Wir gestalten deine Verträge so, dass die Befristung trägt.
Reicht ein Einwurfeinschreiben als Nachweis für den Zugang einer Kündigung?
Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt das Einwurfeinschreiben nicht mehr als verlässlicher Zugangsnachweis. Wer eine Kündigung oder eine wichtige Einladung sicher zustellen will, sollte auf persönliche Übergabe mit Zeugen oder einen Boten setzen. Was das für deine Praxis bedeutet, erläutern wir ausführlich in unserem Magazin-Beitrag – und beraten dich gern konkret zu deinem Fall.
Was kostet eine erste Beratung?
Das hängt von deinem Anliegen ab. Im Erstkontakt klären wir zunächst kostenfrei, worum es geht und ob wir die richtige Kanzlei für dich sind. Für die eigentliche Beratung vereinbaren wir transparente, planbare Konditionen – bei laufender Begleitung auch als feste Absprache. Du weißt vorher, woran du bist.
Wir setzen Personal über eine Agentur ein – sind wir da raus?
Nicht automatisch. Wer Menschen tatsächlich wie eigene Arbeitnehmer einsetzt und ihnen Weisungen erteilt, kann auch dann in der Arbeitgeberrolle landen, wenn formal ein Dritter dazwischengeschaltet ist – Stichwort verdeckte Arbeitnehmerüberlassung. Gerade bei wechselnden Crews lohnt der prüfende Blick auf die Vertragsketten, bevor daraus Haftung wird.
Beratet ihr auch außerhalb von Köln und Berlin?
Ja. Von unseren Standorten in Köln und Berlin beraten wir bundesweit, ein großer Teil der Mandate läuft ohnehin digital. Für Produktionen und Agenturen mit internationalem Bezug arbeiten wir mit Partnerkanzleien in der Schweiz und den USA zusammen.