Dein KI-Logo gehört dir nicht: Warum keinen Urheberschutz schaffen

Kurz gesagt: – Ein Nutzer ließ drei Logos per KI erstellen und wollte dagegen vorgehen, als ein Bekannter sie kopierte. – AG München: Kein Urheberrechtsschutz – die Logos sind keine persönliche geistige Schöpfung. – Selbst ein 1.700-Zeichen-Prompt reichte dem Gericht nicht.

Worum ging es?

Der Kläger hatte drei Logos mit einer generativen KI erzeugt – unter anderem einen Handschlag mit Glocke und einen Laptop mit schwebendem Gesetzbuch – und auf seiner Website verwendet. Als ein Bekannter sie ohne Zustimmung übernahm, verlangte er Unterlassung und Löschung. Sein Argument: Die KI sei nur ein Werkzeug wie ein Pinsel; sein Prompting sei die schöpferische Leistung.

Die Entscheidung

Das AG München wies die Klage komplett ab (Urteil vom 13.02.2026, nicht rechtskräftig). Ein Werk ist nach § 2 Abs. 2 UrhG nur geschützt, wenn sich darin die Persönlichkeit des Schöpfers durch freie, kreative Entscheidungen widerspiegelt.

Genau das fehlte hier. Der Kläger habe nur Ideen, Stile und Konzepte vorgegeben – die eigentliche gestalterische Umsetzung übernahm die Software. Bemerkenswert: Selbst ein Prompt mit 1.700 Zeichen genügte dem Gericht nicht. Entscheidend ist nicht die Länge, sondern ob das Prompting die Gestaltung eindeutig bestimmt.

Was heißt das für die Praxis?

Für Gründer, Startups und Designer ist das hochrelevant: Wer sein Logo einfach per KI generieren lässt, hat daran kein Urheberrecht – und kann niemandem verbieten, es zu kopieren. Wer Schutz will, sollte den kreativen Prozess dokumentieren und nachweisbare eigene Entscheidungen treffen. Und wer im Kundenauftrag mit KI arbeitet, kann keine Nutzungsrechte an rein maschinell erzeugten Rohbildern übertragen – das gehört in die AGB.

Hinweis am Rande: Markenschutz funktioniert anders als das Urheberrecht. Ein KI-Logo kann durchaus als Marke eingetragen werden, auch wenn es urheberrechtlich nicht geschützt ist.

FAQ

Ist ein mit KI erstelltes Logo urheberrechtlich geschützt? In der Regel nein. Ohne nachweisbar prägende menschliche Gestaltung fehlt es an der persönlichen geistigen Schöpfung.

Reicht ein langer, detaillierter Prompt für Urheberschutz? Nicht automatisch. Das AG München verneinte den Schutz selbst bei einem Prompt mit 1.700 Zeichen.

Az. & Quellen

Teil unserer KI-Urteile-Woche. Zu den anderen Teilen

Logo, Marke, KI? Mehr zum Urheberrecht · Für Startups & Gründer.

Jetzt anrufen