Strafbewehrte Unterlassungserklärung – unterschreib nichts, was Du 30 Jahre lang trägs
Die Erklärung im Anhang der Abmahnung hat der Anwalt der Gegenseite geschrieben. Für die Gegenseite. Wir prüfen, was Du davon wirklich unterschreiben musst – und was raus muss, bevor Du es tust.

Worum es geht
Was Du gerade in der Hand hältst
Ein vorformuliertes Vertragsangebot – keine Behördenanordnung, kein Gerichtsbeschluss.
Eine Abmahnung ist unangenehm, aber sie ist erst einmal nur ein Schreiben. Die beigefügte Unterlassungserklärung ist etwas anderes: Sie ist ein Vertragsangebot. Unterschreibst Du sie und nimmt die Gegenseite an, entsteht ein Vertrag zwischen Euch – und der wirkt weiter, als die meisten annehmen. Er endet nicht, wenn der Streit vergessen ist. Er endet praktisch gar nicht.
Der Hintergrund ist die sogenannte Wiederholungsgefahr. Wer einmal ein Foto ohne Lizenz genutzt, einen Preis falsch ausgezeichnet oder einen Post nicht als Werbung gekennzeichnet hat, bei dem vermutet das Gesetz: Er wird es wieder tun. Diese Vermutung ist stark, und sie verschwindet nicht dadurch, dass Du den Post löschst oder versprichst, es künftig zu lassen. Sie verschwindet nur durch ein ernst gemeintes Strafversprechen – daher „strafbewehrt“. Erst wenn ein Verstoß Dich echtes Geld kostet, glaubt die Rechtsordnung Dir, dass Du es ernst meinst.
Genau deshalb ist die Erklärung ein so wirksames Instrument: Sie erspart der Gegenseite den Prozess. Und genau deshalb ist die vorformulierte Fassung im Anhang regelmäßig weiter gefasst, als sie sein müsste. Sie ist kein neutrales Formular, sondern der Entwurf Deines Gegners.
Voraussetzungen
Wann eine Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr ausräumt
Vier Anforderungen – fehlt eine, bleibt die Gefahr bestehen und die Gegenseite kann trotzdem klagen.
Ernsthaft
Die Erklärung muss erkennbar gewollt sein. Ein Schreiben unter Vorbehalt, mit Bedingungen oder mit dem Zusatz „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Bindungswillen“ räumt gar nichts aus.
Unbedingt
Keine Bedingung, keine Gegenleistung, kein „sofern sich herausstellt, dass…“. Der Zusatz „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich“ ist dagegen zulässig und sinnvoll.
Unbefristet
Eine Befristung auf zwei oder fünf Jahre wirkt vernünftig, ist aber unwirksam. Die Erklärung gilt dauerhaft – lösbar nur unter sehr engen Voraussetzungen, etwa bei geänderter Rechtslage.
Angemessen strafbewehrt
Ohne Vertragsstrafe kein Ernst. Die Höhe muss aber weder festgeschrieben sein noch dem Betrag entsprechen, den die Gegenseite vorgibt – hier liegt der größte Verhandlungsspielraum.
Fehler mit Folgen
Was Du auf keinen Fall tust
Diese vier Reaktionen sehen wir am häufigsten – und sie sind alle teuer.
Die beigefügte Erklärung unverändert unterschreiben
Der häufigste und teuerste Fehler. Der Entwurf der Gegenseite ist bewusst weit formuliert, enthält meist einen zu hohen Festbetrag, ein Anerkenntnis der Kosten und eine Verpflichtung, die über den beanstandeten Verstoß hinausreicht.
Selbst umformulieren
Eine zu eng gefasste Erklärung räumt die Wiederholungsgefahr nicht aus. Die Gegenseite kann sie annehmen, Du bist gebunden – und sie klagt trotzdem, weil Deine Fassung den Kern nicht abdeckt. Schlechteste beider Welten.
Die Frist verstreichen lassen
Fristen in Abmahnungen sind kurz, oft eine Woche. Läuft sie ab, folgt in Wettbewerbs- und Markensachen regelmäßig die einstweilige Verfügung – ohne mündliche Verhandlung, ohne dass Du vorher gehört wirst. Die Kosten steigen dann deutlich.
Bei der Gegenkanzlei anrufen und erklären
Jedes „das war doch nur einmal“ und „das habe ich nicht gewusst“ ist ein Eingeständnis, das protokolliert wird. Ein Telefonat mit der Gegenseite verbessert Deine Lage nie – es liefert nur Material.
Reichweite
Warum die Erklärung viel weiter reicht als der abgemahnte Fall
Der entscheidende Punkt, den fast niemand auf dem Schirm hat: die Kerntheorie.
Eine Unterlassungserklärung erfasst nicht nur genau die Handlung, die abgemahnt wurde. Sie erfasst alle Verstöße, die im Kern gleich sind – also alle Abwandlungen, bei denen das Charakteristische der Verletzung erhalten bleibt. Die Rechtsprechung nennt das kerngleiche Verstöße, und sie legt den Begriff weit aus.
Was das praktisch bedeutet, zeigt sich schnell. Eine Agentur wird abgemahnt, weil sie in einem Kundenpitch ein Stockfoto ohne Lizenz verwendet hat. Sie unterschreibt. Zwei Jahre später taucht dasselbe Bild in einem alten Case-Study-PDF auf dem eigenen Server auf – anderes Medium, anderer Kontext, gleicher Kern. Vertragsstrafe fällig. Oder: Ein Onlineshop verpflichtet sich, eine bestimmte Preiswerbung zu unterlassen. Der Text im Produktdatenfeed wird nicht geändert, der Feed spielt die Formulierung an ein Preisportal aus. Auch das ist kerngleich.
Deshalb ist die Formulierung der Erklärung keine Fleißarbeit, sondern die eigentliche anwaltliche Leistung. Sie muss weit genug sein, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen, und so eng wie irgend möglich, damit Du nicht für Dinge haftest, an die im Moment der Unterschrift niemand denkt.
Ändere ich Medium, Kanal oder Wortlaut, bleibt aber das Charakteristische der Verletzung gleich, liegt ein kerngleicher Verstoß vor. Der Wechsel von Instagram zu TikTok, von der Website zum Newsletter oder vom deutschen zum englischen Text schützt Dich nicht.
Wer sich zur Unterlassung verpflichtet, schuldet nicht nur das Unterlassen selbst. Er muss auch auf Dritte einwirken, soweit ihm das möglich und zumutbar ist – im entschiedenen Fall auf Händler, die die beanstandete Ware weiter anboten.
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Der richtige Weg
Die modifizierte Unterlassungserklärung
Nicht die Erklärung der Gegenseite unterschreiben – eine eigene abgeben, die genauso wirksam ist und Dich weniger bindet.
Die modifizierte Unterlassungserklärung ist der Regelfall, nicht die Ausnahme. Du gibst keine Erklärung ab, die die Gegenseite geschrieben hat, sondern eine, die wir schreiben. Sie räumt die Wiederholungsgefahr genauso aus – aber zu Deinen Bedingungen. Drei Stellschrauben sind dabei entscheidend.
Umfang enger fassen
Der Entwurf der Gegenseite verpflichtet Dich oft pauschal, „Werke des Fotografen“ oder „Zeichen der Marke“ zu unterlassen. Richtig ist die Beschränkung auf die konkrete Verletzungsform – also auf das, was tatsächlich passiert ist.
Vertragsstrafe nach Hamburger Brauch
Statt eines festen Betrags wird die Höhe im Verstoßfall vom Gläubiger nach billigem Ermessen bestimmt – und ist auf Antrag gerichtlich überprüfbar. Bei kleinen, versehentlichen Verstößen bedeutet das erheblich weniger.
Anerkenntnis und Kosten streichen
Vorformulierte Erklärungen enthalten häufig ein Anerkenntnis der Rechtsverletzung und die Zusage, die Anwaltskosten zu tragen. Beides gehört nicht in die Unterlassungserklärung und wird getrennt verhandelt.
Geld
Die Vertragsstrafe – und warum ein Festbetrag selten in Deinem Interesse ist
Der Punkt, an dem sich entscheidet, was ein späterer Fehler kostet.
Vorformulierte Erklärungen nennen fast immer einen festen Betrag. Das ist bequem für die Gegenseite und schlecht für Dich: Der Betrag fällt in voller Höhe an, egal ob Du die Verletzung wiederholt und vorsätzlich begehst oder ob ein sechs Jahre alter Blogbeitrag im Archiv übersehen wurde. Es gibt keine Abstufung nach Schwere.
Der Hamburger Brauch dreht das um. Die Höhe wird nicht vorab festgelegt, sondern im Verstoßfall vom Gläubiger nach billigem Ermessen bestimmt – und Du kannst sie gerichtlich überprüfen lassen. Kriterien sind dann Schwere und Dauer des Verstoßes, Verschulden, Unternehmensgröße und wirtschaftlicher Vorteil. Ein Ausrutscher wird anders behandelt als ein kalkulierter Verstoß.
Zur Größenordnung: In Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrechtssachen zwischen Unternehmen bewegen sich Vertragsstrafen typischerweise im mittleren bis oberen vierstelligen Bereich, bei erheblichen Verstößen deutlich darüber. Für kleinere Unternehmen kennt das Wettbewerbsrecht zusätzlich Einschränkungen: Bei einer erstmaligen Abmahnung wegen bestimmter Informations- und Kennzeichnungspflichten im Onlinehandel darf gegenüber Unternehmen unterhalb einer bestimmten Größe zunächst gar keine Vertragsstrafe verlangt werden. Ob das in Deinem Fall greift, ist eine der ersten Fragen, die wir prüfen.
Die Bestimmung der Leistung durch eine Partei erfolgt nach billigem Ermessen und ist gerichtlich überprüfbar. Genau darauf stützt sich die Konstruktion – sie gibt Dir eine Kontrollinstanz, die der Festbetrag nicht kennt.
Unterschätzt
Nach der Unterschrift fängt die Arbeit erst an
Die Unterlassungspflicht ist keine Passivität. Sie verlangt aktives Handeln – und hier entstehen die meisten Vertragsstrafen.
Der verbreitetste Irrtum lautet: Post gelöscht, Sache erledigt. Tatsächlich schuldest Du mehr als das bloße Nichtstun. Du musst den Zustand beseitigen, den Du geschaffen hast, und Du musst auf Dritte einwirken, soweit Dir das möglich und zumutbar ist. Wer das versäumt, verstößt gegen die eigene Erklärung – und die Gegenseite muss dafür nichts weiter tun, als zu suchen.
Erfahrungsgemäß sind es immer dieselben Stellen, an denen ein Verstoß liegen bleibt. Der Google-Cache und die Bildersuche, die den alten Stand noch tagelang ausspielen. Marktplatz-Listings bei Amazon oder eBay, die über einen Datenfeed automatisch neu befüllt werden. Händler und Wiederverkäufer, die Deine Produktbeschreibung wortgleich übernommen haben. Newsletter-Archive, die öffentlich abrufbar sind. Alte Instagram- und TikTok-Posts unterhalb der ersten Bildschirmseite. Presseportale, in die eine Meldung eingespeist wurde. Und PDFs auf dem eigenen Server, die von keiner Seite mehr verlinkt, aber weiter indexiert sind.
Deshalb gehört zu jeder Unterlassungserklärung, die wir aufsetzen, eine Abarbeitungsliste – und die Empfehlung, das Ergebnis mit Datum zu dokumentieren. Kommt später der Vorwurf eines Verstoßes, entscheidet diese Dokumentation darüber, ob Du Verschulden bestreiten kannst.
Gegenwehr
Wann Du gar nicht unterschreibst
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt – und nicht jede berechtigte Abmahnung ist formal wirksam.
Es gibt Fälle, in denen die richtige Antwort keine modifizierte Erklärung ist, sondern gar keine. Das ist der Fall, wenn der Vorwurf in der Sache nicht trägt: wenn die Nutzung von einer Lizenz gedeckt war, wenn keine Verwechslungsgefahr besteht, wenn die Äußerung eine zulässige Meinung ist oder wenn schlicht der Falsche abgemahnt wurde.
Daneben stehen die formalen Einwände. Das Wettbewerbsrecht stellt an Abmahnungen inhaltliche Mindestanforderungen – fehlen sie, kann der Abgemahnte Ersatz seiner eigenen Rechtsverteidigungskosten verlangen. Für bestimmte Verstöße im Onlinehandel ist der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten von vornherein ausgeschlossen. Und wo eine Abmahnung vorwiegend dazu dient, Gebühren zu erzeugen, greift der Einwand des Rechtsmissbrauchs.
Wenn Du davon ausgehst, dass die Gegenseite trotzdem gerichtlich vorgeht, ist die Schutzschrift das Mittel der Wahl: eine vorsorgliche Verteidigung, die beim zentralen Schutzschriftenregister hinterlegt wird, damit kein Gericht eine einstweilige Verfügung erlässt, ohne Deine Argumente gesehen zu haben. In hartnäckigen Fällen kommt die negative Feststellungsklage in Betracht – dann bestimmst Du den Zeitpunkt und das Gericht, nicht die Gegenseite.
Aus der Praxis
Wie das in Deiner Branche aussieht
Sechs Konstellationen, die bei uns regelmäßig auf dem Tisch liegen.
Agentur
Ein Stockfoto wandert aus einem Pitch-Deck in die Case Study, von dort in den Social-Post. Die Lizenz deckte nur die Präsentation. Abgemahnt wird der, dessen Impressum darunter steht – nicht der Praktikant, der es eingefügt hat.
Onlineshop
Streichpreis ohne die richtige Referenz, fehlender Grundpreis, ein Rabatt, der so nie galt. Die Unterlassungserklärung muss hier auch den Produktdatenfeed erfassen – sonst spielt das System die beanstandete Formulierung weiter aus.
Influencer und Creator
Ein Post ohne Werbekennzeichnung, ein Reel mit fremdem Sound. Besonders heikel: Die Erklärung erfasst kerngleiche Verstöße auf allen Kanälen. Wer nur Instagram aufräumt und TikTok vergisst, zahlt.
Label und Produktion
Ein Sample ohne Freigabe, ein Cover ohne geklärte Bildrechte, eine Veröffentlichung vor unterschriebenem Vertrag. Hier hängt an der Unterlassungserklärung oft ein laufender Release-Plan – die Frist ist dann das eigentliche Problem.
Startup
Der Name klingt zu sehr nach einer eingetragenen Marke. Eine zu weit gefasste Unterlassungserklärung kann hier den kompletten Markenauftritt lahmlegen – bis hin zur Domain. Der Umfang ist entscheidend, nicht die Vertragsstrafe.
Fotografen und Designer
Die andere Seite: Dein Bild wird ohne Lizenz genutzt. Dann bist Du derjenige, der eine Unterlassungserklärung fordert – und ihre Formulierung entscheidet darüber, ob Du bei der nächsten Nutzung Geld siehst oder wieder von vorn anfängst.
Die andere Seite
Du willst selbst eine Unterlassungserklärung durchsetzen
Wir arbeiten auf beiden Seiten – und das macht die Formulierung besser.
Wenn Deine Rechte verletzt werden, ist die Unterlassungserklärung das wirksamste und günstigste Mittel: Sie bindet den Gegner dauerhaft, ohne dass Du klagen musst. Entscheidend ist, dass Deine Fassung den Kern der Verletzung vollständig abdeckt. Ist sie zu eng, kann der Gegner die nächste Variante ungestraft veröffentlichen.
Ebenso wichtig ist der Umgang mit einer modifizierten Erklärung, die zurückkommt. Nicht jede Modifikation ist hinzunehmen – aber nicht jede ist ein Grund, die Annahme zu verweigern und zu klagen. Und kommt es später zum Verstoß, muss die Vertragsstrafe konsequent geltend gemacht werden, sonst verliert die Erklärung ihre Wirkung.
Ablauf
Von der Abmahnung zur sicheren Erklärung
Vier Schritte, und Du weißt an jedem Punkt, woran wir gerade sind.
Frist sichern
Zuerst schauen wir auf das Datum. Ist die Frist zu knapp, verlängern wir sie – das ist in aller Regel möglich und kostet Dich nichts außer einem Anruf.
Prüfen
Trägt der Vorwurf überhaupt? Ist die Abmahnung formal wirksam? Erst wenn das geklärt ist, stellt sich die Frage nach der Erklärung.
Modifiziert formulieren
Wir setzen eine eigene Erklärung auf: eng gefasst, ohne Anerkenntnis, mit Vertragsstrafe nach Hamburger Brauch.
Beseitigen und dokumentieren
Du bekommst eine Abarbeitungsliste für Cache, Feeds, Archive und Händler – und dokumentierst das Ergebnis mit Datum.
Schick uns die Abmahnung als PDF – wir sagen Dir, ob sie trägt und was Du unterschreiben solltest.
Häufige Fragen zur Unterlassungserklärung
Rechtlich zwingen kann Dich niemand. Gibst Du keine ab und ist die Abmahnung berechtigt, folgt aber regelmäßig die einstweilige Verfügung oder die Klage – und die kostet ein Vielfaches. Die Erklärung ist deshalb meist der wirtschaftlich vernünftige Weg, aber eben in der richtigen Fassung.
Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir kostenfrei, ob und wie wir helfen können. Die eigentliche Prüfung der Abmahnung und das Aufsetzen der modifizierten Erklärung ist eine Erstberatung ab 250 €, für Verbraucher ab 190 €, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
Nur ausnahmsweise. Die Bindung ist auf Dauer angelegt. Eine Lösung kommt in Betracht, wenn sich die Rechtslage ändert und das beanstandete Verhalten künftig erlaubt ist – dann kann der Unterlassungsvertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden. Das ist die Ausnahme, nicht die Regel.
Die Vertragsstrafe wird auch bei Fahrlässigkeit fällig. Ob und in welcher Höhe, hängt bei einer Erklärung nach Hamburger Brauch von den Umständen ab – genau dafür ist diese Konstruktion da. Bei einem Festbetrag gibt es diesen Spielraum nicht.
Nein. Du musst auch dafür sorgen, dass der Inhalt aus Cache, Bildersuche, Archiven und Datenfeeds verschwindet – und auf Dritte einwirken, die ihn übernommen haben, soweit Dir das möglich und zumutbar ist. Genau hier entstehen die meisten Vertragsstrafen.
Statt eines festen Betrags wird die Vertragsstrafe im Verstoßfall vom Gläubiger nach billigem Ermessen bestimmt und ist gerichtlich überprüfbar. Für Dich bedeutet das: Ein kleiner Verstoß kostet weniger als ein schwerer – bei einem Festbetrag zahlst Du in beiden Fällen dasselbe.
Für die Wiederholungsgefahr kommt es nicht auf die Annahme an, sondern darauf, dass Deine Erklärung ernsthaft und ausreichend weit ist. Lehnt die Gegenseite ab und geht trotzdem vor, ist das häufig ein starkes Argument in Deinem Sinne – vorausgesetzt, die Erklärung war richtig formuliert.
Ja, und zwar kanalübergreifend. Kerngleiche Verstöße sind erfasst, unabhängig von der Plattform. Alte Beiträge, die noch abrufbar sind, gelten als fortdauernder Verstoß – deshalb gehört das Archiv in die Abarbeitungsliste.
Das sagen unsere Mandanten
5,0
Geprüfte Google-Bewertungen
Gepostet auf Google FrankTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe die Kanzlei Rehkatsch beauftragt, nachdem ich wegen einer ehrlichen Google-Rezension über die Behandlung meiner mittlerweile verstorbenen Katze massiv unter Druck gesetzt wurde. Die Gegenseite hatte sogar einen Antrag auf Unterlassung (einstweilige Verfügung) beim Landgericht Köln eingereicht, um meine Bewertung löschen zu lassen. Die Kanzlei hat mich fachlich brillant und menschlich empathisch vertreten. Das Ergebnis spricht für sich: Die Gegenseite musste ihren Antrag vor dem Landgericht Köln zurückziehen und übernimmt nun sämtliche Kosten. Gerechtigkeit siegt am Ende eben doch, wenn man bei der Wahrheit bleibt und die richtigen Experten an seiner Seite hat. Da meine Rezension den Tatsachen entspricht, wurde sie als rechtmäßig bestätigt und bleibt online. Ich kann diese Kanzlei uneingeschränkt jedem empfehlen, der sich gegen unberechtigte Abmahnungen zur Wehr setzen will. Herzlichen Dank für die großartige Arbeit!Gepostet auf Google Reiner DingesTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Mein Eindruck: 5 Sterne werden der Betreuung und Information voll gerecht. Mit kompetenter und professionellen Handhabung meiner Markenschutz Anliegen wurde ich bestens begleitet. Immer erreichbar und individuell angepasst an die Sachlage, bin ich sicher, eine perfekte Kanzlei für mein Anliegen gefunden zu haben.Gepostet auf Google Sport-Studio Aggertal - Fitness in LohmarTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Danke für die schnelle Unterstützung! Super freundliches Team!Gepostet auf Google Jörg KrusekampTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Top Beratung, Sehr kompetentGepostet auf Google Malte M.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Wirklich eine sehr kompetente, freundliche und ausdrücklich einfühlsame Unterstützung, die mir hier zuteil wurde. Zudem eine zügige und unkomplizierte Kommunikation. Ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten!Gepostet auf Google Christiane AltenbeckTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Mir wurde sehr sehr gut weiter geholfen. Daumen hoch!Gepostet auf Google Patrick BaumfalkTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bin selbst Rechtsanwalt und habe Herrn Rehkatsch bereits mehrfach Mandanten vermittelt. Die Rückmeldungen waren durchweg positiv: kompetent, engagiert und lösungsorientiert. Auch im kollegialen Austausch stets verlässlich, professionell und fair. So wünscht man sich die Zusammenarbeit unter Kollegen – klare Empfehlung!Gepostet auf Google Dennis BastovaniTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich hatte eine ausgezeichnete Erfahrung mit dieser Kanzlei. Das Team ist äußerst organisiert, freundlich und verfügt über tiefgehendes Fachwissen im Bereich Musikrecht. Sie nehmen sich die Zeit, das Anliegen und die individuellen Bedürfnisse ihrer Mandanten genau zu verstehen und bieten kompetente, maßgeschneiderte Beratung. Die Kommunikation war stets klar und professionell. Wer eine zuverlässige und engagierte Anwaltskanzlei im Musikrecht sucht, ist hier in den besten Händen. Absolut empfehlenswert!Gepostet auf Google FarazTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr kompetent, hilfsbereit und auch immer erreichbar. Vor allem sehr freundlich!Gepostet auf Google MAK ManagementTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Super Anwalt!