Foto in die KI, Comic raus – ist das eine Urheberrechtsverletzung?

Kurz gesagt: – Eine Fotografin klagte, weil eine Hundeschule ihr Foto in eine KI gab und daraus ein Comic-Bild erzeugte. – OLG Düsseldorf: keine zulässige freie Bearbeitung – aber auch keine Urheberrechtsverletzung. – Maßstab ist neuerdings die wiedererkennbare Übernahme konkreter kreativer Elemente.

Worum ging es?

Eine Fotografin ist auf Unterwasseraufnahmen spezialisiert. Eines ihrer Bilder zeigt einen Hund, der unter Wasser nach einem roten Ball schnappt. Eine Hundeschule hatte nicht das Foto selbst kopiert, sondern es als Input in eine KI gegeben – heraus kam ein Bild im Comic-Stil mit demselben Motiv. Die Fotografin sah darin eine Urheberrechtsverletzung.

Die Entscheidung

Das OLG Düsseldorf wies die Beschwerde am 02.04.2026 im einstweiligen Verfügungsverfahren zurück. Das KI-Bild war demnach keine zulässige freie Bearbeitung – aber eben auch keine Urheberrechtsverletzung.

Spannend ist der Maßstab: Für die Verletzungsprüfung griff das Gericht auf die jüngste EuGH-Rechtsprechung („Mio und konektra“, 04.12.2025) zurück. Entscheidend ist danach nicht mehr ein abstrakter „Gesamteindruck“, sondern die wiedererkennbare Übernahme konkreter kreativer Elemente des Originals. Das bloße Motiv – ein tauchender Hund mit Ball – ist eine freie Idee, kein geschütztes Element.

Zweite wichtige Aussage: Wer sich auf die Werkeigenschaft des KI-Bildes beruft, trägt dafür die Darlegungslast. Ohne nachweisbare menschliche Kreativität genießt das KI-Erzeugnis selbst keinen Schutz.

Was heißt das für die Praxis?

Eine zweischneidige Sache. Gut für KI-Nutzer: Ein fremdes Foto als Inspiration oder Input zu verwenden, ist nicht automatisch eine Verletzung – solange das Ergebnis hinreichend Abstand wahrt. Schlecht für KI-Nutzer: Genau diese KI-Bilder sind dann oft selbst nicht geschützt. Wer seine eigenen KI-Produktbilder vor Nachahmung schützen will, muss eigene kreative Leistung nachweisen können.

FAQ

Darf ich ein fremdes Foto als KI-Input nutzen? Nach diesem Urteil ist das Ergebnis keine Verletzung, wenn es nur das freie Motiv übernimmt und ausreichend Abstand zum Original hält. Vorsicht ist bei der Übernahme konkreter Gestaltungselemente geboten.

Ist mein KI-generiertes Bild geschützt? Nur, wenn du nachweisbar eigene kreative Entscheidungen eingebracht hast. Sonst genießt es keinen Urheberrechtsschutz.

Az. & Quellen

  • Bezug: EuGH, Urteil vom 04.12.2025 – C-580/23, C-795/23 („Mio und konektra“)
  • OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.04.2026 – Az. I-20 W 2/26

Teil unserer KI-Urteile-Woche.

Fragen zu KI-Bildern und Fotorecht? Mehr zum Urheberrecht · Medienrecht.

Jetzt anrufen