Abmahnung –
und jetzt?
Eine Abmahnung ist kein Brief, den Du eine Nacht schlafen lässt. Sie setzt Fristen, schafft vollendete Tatsachen – und kann falsch beantwortet teuer werden. Ob erhalten oder aussprechen:
Hier erfährst Du, was wirklich zählt.
Grundlagen
Was ist eine Abmahnung – und warum ist sie so brisant?
Eine Abmahnung ist ein außergerichtliches Instrument: Der Absender behauptet, Du hast sein Recht verletzt, und fordert Dich auf, dieses Verhalten sofort zu unterlassen – schriftlich, mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Klingt bürokratisch. Ist es aber nicht.
Hinter jeder Abmahnung steckt ein handfester Rechtsanspruch – auf Unterlassung, auf Auskunft, oft auf Schadensersatz, fast immer auf Erstattung der Anwaltskosten der Gegenseite. Mit jedem Tag, an dem Du nicht oder falsch reagierst, verschlechtert sich Deine Position.
Die Abmahnung ist im deutschen Recht als Gelegenheit zur außergerichtlichen Einigung gedacht. In der Praxis ist sie häufig der erste Zug in einem Spiel, dessen Regeln der Abmahner kennt – und Du nicht. Noch nicht.
- Markenrecht: Nutzung eines geschützten Zeichens, Logos oder Firmennamens ohne Lizenz
- Urheberrecht: Unbefugte Verwendung von Fotos, Texten, Musik oder anderen kreativen Werken
- Wettbewerbsrecht (UWG): Irreführende Werbung, fehlende Pflichtangaben, unzulässige Preisgestaltung
- Presserecht & Äußerungsrecht: Unzulässige Aussagen über Personen oder Unternehmen
- Social Media & Influencer: Fehlende Kennzeichnung, Rechtsverletzungen auf Instagram, TikTok & Co.
- Fashion & Design: Produktpiraterie, Nachahmung von Kollektionen, Designverletzungen
Was all diese Bereiche verbindet: Eine richtig gehandhabte Abmahnung – ob als Verteidigung oder als Angriff – kann das Problem in Tagen oder Wochen erledigt haben.
Du wurdest abgemahnt
Du hast eine Abmahnung erhalten – was jetzt?
Das Wichtigste zuerst: Ruhig bleiben. Aber nicht untätig bleiben.
01
Frist festhalten
Halte fest, wann die Abmahnung eingegangen ist. Die gesetzte Frist steht im Schreiben – typisch 7 bis 14 Tage ab Datum der Abmahnung.
02
Inhalt analysieren
Wer mahnt ab? Was wird vorgeworfen? Welche Unterlassungserklärung wird verlangt? Welche Kosten werden gefordert?
03
Anwalt kontaktieren
Leg das Schreiben weg und ruf uns an. Nicht die abmahnende Kanzlei – jeder Kontakt dort kann gegen Dich verwendet werden.
Keine voreilige Unterlassungserklärung
“ Unterschreibe keine Unterlassungserklärung, bevor nicht ein Anwalt sie geprüft hat.“
Die Unterlassungserklärung, die einer Abmahnung beiliegt, ist fast immer für den Abmahner optimiert: Sie geht weiter als nötig, enthält Vertragsstrafen in erheblicher Höhe und bindet Dich dauerhaft. Unterschreibst Du vorbehaltlos, verlierst Du jeglichen Verhandlungsspielraum – und zahlst im Wiederholungsfall sofort.
Die sachgerechte Antwort ist in den meisten Fällen eine modifizierte Unterlassungserklärung – die nur abdeckt, was rechtlich tatsächlich geschuldet ist, mit angepasster Vertragsstrafe und ohne die überschießenden Formulierungen der Gegenseite.
Prüfung – Berechtigt oder unberechtigt?
Nicht jede Abmahnung ist rechtlich haltbar. Ein erheblicher Teil der uns vorgelegten Abmahnungen leidet an formellen oder materiellen Mängeln:
Absender nicht berechtigt
Im Wettbewerbsrecht muss ein konkretes Wettbewerbsverhältnis bestehen. Im Urheberrecht muss der Abmahner echter Rechteinhaber oder Inhaber einer ausschließlichen Lizenz sein.
Verletzung existiert nicht
Gibt es wesentliche Unterschiede zur angeblich verletzten Marke oder wurde das Zeichen seit Jahren unbeanstandet genutzt, kann die Abmahnung ins Leere laufen.
Formfehler nach § 13 UWG
Fehlen gesetzliche Pflichtangaben, ist die Abmahnung unvollständig – mit erheblichen Folgen für die Kostenpflicht und möglichen Gegenansprüchen.
Du willst abmahnen
Du willst eine Abmahnung aussprechen – als Rechteinhaber handeln
Die meisten Kanzleien adressieren nur Abgemahnte. Wir kennen beide Seiten. Als Markeninhaber, Urheber, Unternehmen mit Wettbewerbsansprüchen oder Rechteinhaber in der Kreativwirtschaft hast Du ein legitimes Interesse daran, Verletzungen schnell und wirksam zu stoppen.
Wann ist eine Abmahnung sinnvoll?
Wenn eine Rechtsverletzung konkret nachweisbar ist, echtes Interesse an der Unterlassung besteht und die Verletzung fortdauert. In unserer Beratung klären wir: Gibt es eine Verletzung? Bist Du der richtige Anspruchsteller? Braucht es sofort eine einstweilige Verfügung?
Was § 13 Abs. 2 UWG verlangt
Eine fehlerhafte Abmahnung schadet Dir selbst. Die gesetzlichen Pflichtangaben:
§ Nr. 1: Name/Firma des Abmahnenden und ggf. des Bevollmächtigten
§ Nr. 2: Voraussetzungen der Anspruchsberechtigung (§ 8 Abs. 3 UWG)
§ Nr. 3: Ob und in welcher Höhe Aufwendungsersatz geltend gemacht wird
§ Nr. 4: Konkrete Bezeichnung der Rechtsverletzung mit tatsächlichen Umständen
§ Nr. 5: Hinweis wenn der Kostenerstattungsanspruch ausgeschlossen ist
Nach Rechtsgebiett
Abmahnung nach Rechtsgebiet
Markenrecht – wenn Deine Marke oder ein fremdes Zeichen im Spiel ist
Markenrechtliche Abmahnungen entstehen, wenn jemand ein geschütztes Zeichen – Name, Logo, Slogan – ohne Lizenz nutzt, eine Domain registriert, die einer eingetragenen Marke ähnelt, oder Waren unter einer fremden Marke anbietet. Als Markeninhaber stehen Dir Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Vernichtung der verletzenden Ware zu.
Besonders relevant für Unternehmen aus der Kreativwirtschaft, dem Mode- und Fashionbereich sowie dem Musik- und Entertainmentsektor: Hier entstehen Markenverletzungen oft unabsichtlich – bei der Expansion in neue Märkte oder durch parallele Entwicklungen.
Urheberrecht & Bildrechte – der am schnellsten wachsende Bereich
Ein Foto aus der Google-Bildersuche ist nicht lizenzfrei. Ein Text, den ein Freelancer für Dich geschrieben hat, gehört ohne vertragliche Regelung weiterhin ihm. Eine Musikaufnahme im Instagram-Reel ist urheberrechtlich geschützt.
Die häufigsten Fälle: Bildabmahnungen durch Fotografen und Bildagenturen, Musikabmahnungen wegen Content auf sozialen Plattformen, Textabmahnungen wegen übernommener Inhalte. Auf der Gegenseite: Als Urheber, Fotograf oder Musiker hast Du Ansprüche – und eine Abmahnung ist der direkte Weg, sie durchzusetzen.
Wettbewerbsrecht (UWG) – unlautere Praktiken im Markt
Abmahnungen nach dem UWG entstehen bei irreführender Werbung, fehlenden Pflichtangaben im E-Commerce (Impressum, Datenschutz, Widerrufsbelehrung) oder unzulässiger vergleichender Werbung. Berechtigt zur Abmahnung sind Mitbewerber, qualifizierte Wirtschaftsverbände und Verbraucherschutzverbände – aber nur, wenn ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht.
Medien-, Presse- und Äußerungsrecht – wenn Worte zu Rechtsfällen werden
Unwahre Tatsachenbehauptungen, unzulässige Meinungsäußerungen, Fotos ohne Einwilligung, Persönlichkeitsrechtsverletzungen – das Äußerungsrecht kennt klare Grenzen. Besonderheit: Im Presserecht gelten teils sehr kurze Verjährungsfristen und das Eilrechtsverfahren ist Standard. Wer zu lange wartet, verliert Ansprüche.
Social Media & Influencer – Recht im Sekundentakt
Fehlende oder unvollständige Werbekennzeichnung, Nutzung von Musik und Bildern ohne Lizenz, unzulässige Aussagen über Wettbewerber – Abmahnungen im Social-Media-Bereich haben stark zugenommen. Auch auf Instagram und TikTok gilt das Urheberrecht: Die Plattformlizenzen schützen nicht unbegrenzt.
Fashion, Mode & Design – kreative Industrie, harte Rechtsfragen
Designschutz, Markenrecht und Urheberrecht überlagern sich im Fashionbereich komplex. Abmahnungen entstehen bei der Übernahme von Kollektions-Designs, der Nutzung geschützter Markennamen auf Produkten oder dem Vertrieb von Plagiaten über E-Commerce-Plattformen. Wer Rechte hat, muss sie aktiv schützen.
Unterlassungserklärung
Die Unterlassungserklärung – der entscheidende Schritt
Egal auf welcher Seite Du stehst: Die Unterlassungserklärung ist das Herzstück des Verfahrens. Hier entscheidet sich, ob die Sache außergerichtlich endet – oder eskaliert.
Was sie leisten muss
Eine Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr – die rechtliche Vermutung, dass der Verletzer denselben Fehler wiederholt. Dafür muss sie inhaltlich eindeutig sein, den Unterlassungsanspruch vollständig abdecken, unbedingt und ohne Befristung gelten und mit einem angemessenen Strafversprechen abgesichert sein.
Die Vertragsstrafe hält den Schuldner von weiteren Verstößen ab und ermöglicht dem Gläubiger im Verletzungsfall eine erleichterte Schadloshaltung.
Die modifizierte Erklärung
Im Regelfall ist die richtige Antwort weder Ablehnung noch vorbehaltlose Unterwerfung, sondern eine modifizierte Unterlassungserklärung: Sie stimmt dem Kerninhalt zu – soweit berechtigt – weicht aber in Formulierung, Umfang und Vertragsstrafe von den Forderungen der Gegenseite ab.
Die beigelegte Erklärung ist fast immer für den Abmahner optimiert – weiter als nötig, mit hohen Strafen. Wer sie vorbehaltlos unterschreibt, verliert dauerhaft Verhandlungsspielraum.
Kosten & Streitwerte
Kosten einer Abmahnung – was wirklich auf Dich zukommt
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert oder Gegenstandswert – ein Wert, der die wirtschaftliche Bedeutung des Streitgegenstands widerspiegelt. Je höher er angesetzt wird, desto höher die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach RVG.
Streitwert
Anwaltskosten außergerichtlich (brutto)
10.000 €
ca. 1.032 €
25.000 €
ca. 1.458 €
50.000 €
ca. 2.123 €
100.000 €
ca. 2.739 €
250.000 €
ca. 4.096 €
Basis: RVG ab 01.06.2025 · 1,3-fache Geschäftsgebühr Nr. 2300 RVG · 19 % MwSt. · Auslagenpauschale 20 €
Das sind die Kosten für eine Seite. Bei berechtigter Abmahnung kann die Gegenseite dieselben Beträge von Dir verlangen.

Wenn die Abmahnung unberechtigt ist
Eine unberechtigte oder formal fehlerhafte Abmahnung löst keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz aus – und kann nach § 13 Abs. 5 UWG einen Gegenanspruch auf Erstattung der Verteidigungskosten begründen. Du bist dann nicht nur nicht zur Zahlung verpflichtet – unter Umständen kannst Du selbst Kostenerstattung verlangen.
Streitwertreduzierung ist möglich
Selbst bei berechtigten Abmahnungen ist der angesetzte Streitwert häufig überhöht und damit verhandelbar. Eine Rüge des Streitwerts kann die Kostenlast erheblich reduzieren – manchmal auf einen Bruchteil der ursprünglichen Forderung.
Dein Team für Fragen zu Abmahnungen
Rechtsanwältin
Juliette Sarvan de Castro
Rechtsanwalt
Patrick Rehkatsch
„Erfahren. Strategisch. Durchsetzungsstark.
Wir lösen Eure rechtlichen Herausforderungen.“
Rechtsanwältin
Juliette Sarvan de Castro
Rechtsanwalt
Patrick Rehkatsch
„Erfahren. Strategisch. Durchsetzungsstark.
Wir lösen Eure rechtlichen Herausforderungen.“
FAQ
Fragen zu Abmahnungen
Die häufigsten Fragen, die uns Künstler und Produzenten stellen.
Was muss ich tun, wenn ich eine Abmahnung erhalte?
Zunächst: Ruhe bewahren und die Frist im Schreiben notieren. Dann sofort einen Anwalt kontaktieren – und auf keinen Fall die beigelegte Unterlassungserklärung unterschreiben, bevor sie geprüft wurde. Jeder vorschnelle Schritt kann Deine Verhandlungsposition dauerhaft verschlechtern.
Muss ich die Kosten der Abmahnung immer zahlen?
Nein. Die Kostenpflicht hängt davon ab, ob die Abmahnung berechtigt und formell korrekt ist. Bei unberechtigten oder formal fehlerhaften Abmahnungen entfällt der Aufwendungsersatzanspruch. Unter Umständen hast Du nach § 13 Abs. 5 UWG sogar selbst einen Anspruch auf Erstattung Deiner Verteidigungskosten.
Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?
Eine anwaltlich angepasste Version der vom Abmahner vorformulierten Erklärung. Sie erkennt nur an, was rechtlich tatsächlich geschuldet ist – mit enger gefasstem Unterlassungsgebot und angemessener Vertragsstrafe. In den meisten Fällen ist sie die richtige Antwort auf eine Abmahnung.
Wie hoch ist der Streitwert bei einer Markenabmahnung?
Das ist einzelfallabhängig. Bei Markenabmahnungen werden typisch Streitwerte ab 50.000 Euro angesetzt, bei bekannten Marken auch deutlich mehr. Die Streitwerthöhe bestimmt die Anwaltsgebühren – und ist häufig überhöht. Eine Rüge des Streitwerts kann die Kostenlast erheblich senken.
Wann brauche ich statt einer Abmahnung sofort eine einstweilige Verfügung?
Wenn Gefahr in Verzug ist – zum Beispiel bei laufenden Rechtsverletzungen, die unmittelbar wirtschaftlichen Schaden verursachen, oder wenn die Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg haben wird. Das Eilverfahren sichert Deine Position sofort, während eine Abmahnung Reaktionszeit gibt.
Gilt die Abmahnung auch im Presserecht und bei Social-Media-Posts?
Ja – auch bei Äußerungen, Veröffentlichungen und Social-Media-Inhalten ist die Abmahnung das klassische außergerichtliche Mittel. Im Presserecht gelten allerdings teils sehr kurze Fristen. Wer zu lange wartet, verliert Ansprüche – oder sieht sein Antrag wegen fehlender Dringlichkeit abgewiesen.
Warum Rehkatsch
Abmahnungen sind unser tägliches Handwerk
Spezialisiert auf Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Presserecht, Social Media und die besonderen Anforderungen der Kreativ- und Modebranche.
Beide Seiten
Wir mahnen ab, wenn es geboten ist. Wir verteidigen, wenn es nötig ist. Und wir raten davon ab, wenn beides keine sinnvolle Option ist.
Kreativwirtschaft
Musik, Film, Fashion, Social Media, Influencer – wir kennen die Branchen und ihre spezifischen Rechtsfragen aus der täglichen Praxis.
Klare Einschätzung
Im unverbindlichen Erstgespräch sagen wir Dir, was die Lage ist – klar, direkt und ohne Textbaustein-Antworten.
Jetzt handeln – nicht abwarten
Abmahnungen haben Fristen. Jeder Tag zählt. Schildere uns Deinen Fall – wir sagen Dir klar, was die Lage ist und was zu tun ist. Schnell, direkt, ohne Umwege.
Erste Einschätzung anfragen
Verschwiegenheit ist uns berufsrechtlich vorgeschrieben. Wir melden uns umgehend.
