Design anmelden beim DPMA – mit Anwalt an Deiner Seite

Ein falscher Bericht über Dich oder Dein Unternehmen? Mit dem Damit Dein Design wirklich geschützt ist, kommt es auf die Anmeldung an: das richtige Bild, der richtige Umfang, der richtige Zeitpunkt. Wir melden Dein eingetragenes Design beim DPMA an – sauber und durchdacht.

Person skizziert etwas und möchte eine Designanmeldung beim DPMA machen

Überblick

Was bedeutet „Design anmelden“?

In Deutschland entsteht der Designschutz durch die Eintragung in das Register beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Das Ergebnis ist ein eingetragenes Design – früher „Geschmacksmuster“ genannt. Wenn Du also nach „Geschmacksmuster anmelden“ suchst, meinst Du genau diesen Vorgang.

Das Schöne: Eine Designanmeldung ist vergleichsweise schnell, unkompliziert und günstig. Das Tückische: Genau weil das Amt nicht alles prüft, entscheidet die Qualität Deiner Anmeldung darüber, wie stark Dein Schutz später wirklich ist. Hier lohnt sich anwaltliche Begleitung – bevor ein Fehler teuer wird. Den großen Überblick zum Thema findest Du auf unserer Seite zum Designrecht.

Ablauf

In fünf Schritten zum eingetragenen Design

1

Recherche & Strategie

Wir klären, was genau geschützt werden soll, und schauen auf den vorhandenen Formenschatz. So vermeiden wir, dass Dein Design später wegen fehlender Neuheit angreifbar ist.

2

Wiedergabe vorbereiten

Das Herzstück: die bildliche Darstellung. Sie bestimmt den Schutzumfang. Wir legen fest, ob Fotos oder Zeichnungen, welche Ansichten und ob in Farbe oder Schwarz-Weiß – jede Entscheidung erweitert oder verengt Deinen Schutz.

3

Erzeugnisangabe & Klassifizierung

Wir ordnen Dein Design der richtigen Warenklasse zu und formulieren die Erzeugnisangabe, die später bei der Auslegung hilft.

4

Anmeldung beim DPMA

Wir reichen die Anmeldung ein – auf Wunsch als Sammelanmeldung mehrerer Designs auf einen Schlag.

5

Eintragung & Überwachung

Nach der Eintragung ist Dein Design geschützt. Auf Wunsch behalten wir Fristen und Verlängerungen für Dich im Blick.

Das Wichtigste

Worauf es bei der Anmeldung wirklich ankommt

Die Wiedergabe entscheidet

Geschützt ist nur, was in der Anmeldung sichtbar wiedergegeben ist. Eine zu detaillierte Darstellung verengt den Schutz auf genau dieses eine Aussehen; eine abstrahierte Darstellung kann breiter schützen, birgt aber das Risiko der Uneinheitlichkeit. Diese Gratwanderung ist der Kern jeder guten Designanmeldung.

Sammelanmeldung spart bares Geld

Du kannst mehrere Designs in einer einzigen Sammelanmeldung bündeln – mit deutlichem Gebührenvorteil. Das ist ideal für Kollektionen, Produktserien oder Sets: Melde das Gesamtprodukt und seine Einzelteile getrennt an, damit auch der Nachbau einzelner Stücke erfasst ist.

Das Amt prüft nicht auf Neuheit

Das DPMA prüft nur die Formalien und einige wenige Ausschlussgründe – nicht, ob Dein Design tatsächlich neu ist und Eigenart hat. Das heißt: Die Eintragung gelingt fast immer, aber ihre Belastbarkeit zeigt sich erst im Streitfall. Genau deshalb beraten wir Dich vor der Anmeldung.

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Aus der Praxis

Die häufigsten Fehler bei der Designanmeldung

Eine Designanmeldung ist schnell eingereicht – und genauso schnell entwertet. Diese Fehler sehen wir immer wieder, und alle lassen sich vermeiden:

Zu spät angemeldet

Wer sein Design erst zeigt und dann jahrelang wartet, verspielt die Neuheit. Für eigene Veröffentlichungen bleiben nur zwölf Monate Schonfrist – danach ist das eigene Produkt neuheitsschädlich für die eigene Anmeldung.

Falsche Wiedergabe

Unsaubere, widersprüchliche oder zu wenige Ansichten sind der häufigste Grund für einen schwachen oder sogar nichtigen Schutz. Die Darstellung ist kein Detail, sie ist der Schutzgegenstand.

Varianten in einem Design

Wer mehrere Ausführungen eines Produkts in eine einzige Anmeldung packt, riskiert die Nichtigkeit, weil kein einheitlicher Schutzgegenstand erkennbar ist. Die Lösung ist die Sammelanmeldung mit getrennten Mustern.

Nur das Ganze geschützt

Wird nur das Gesamtprodukt angemeldet, ist der Nachbau einzelner Teile oft nicht erfasst. Bei Sets und Serien gehören auch die Einzelteile ins Register.

Der rote Faden: Fast jeder dieser Fehler entsteht vor der Anmeldung – und lässt sich mit der richtigen Vorbereitung ausschließen. Genau hier setzen wir an. Wir nehmen Deine Gestaltung auseinander, überlegen, was wirklich geschützt werden muss, und bauen die Anmeldung so auf, dass sie auch einem späteren Angriff standhält. Denn ein eingetragenes Design ist nur so viel wert, wie es im Streitfall trägt.

Bereit, Dein Design anzumelden?

Wir übernehmen Recherche, Wiedergabe und Anmeldung – und sorgen dafür, dass Dein Schutz hält. Im unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir Deinen Fall.

Häufige Fragen zur Designmeldung

Die Eintragung beim DPMA geht in der Regel zügig, oft innerhalb weniger Wochen. Auf Wunsch ist auch eine beschleunigte Eintragung möglich. Den genauen Zeitrahmen besprechen wir mit Dir.

Die amtlichen Gebühren sind überschaubar, und über eine Sammelanmeldung lassen sich mehrere Designs besonders günstig schützen. Hinzu kommt unser Honorar für Recherche, Wiedergabe und Anmeldung. Im Erstgespräch bekommst Du eine klare Einschätzung.

Beides ist möglich – und die Wahl hat Folgen für den Schutzumfang. Fotos zeigen Material und Oberfläche, Zeichnungen abstrahieren die reine Form. Wir wählen die Darstellung passend zu Deinem Ziel.

Für eigene Veröffentlichungen gibt es eine Neuheitsschonfrist von zwölf Monaten. Innerhalb dieses Jahres kannst Du Dein Design noch wirksam anmelden. Warte aber nicht zu lange.

Das hängt von Deinem Markt ab. Für den deutschen Markt reicht das DPMA-Design; planst Du europaweit, ist das EU-Design oft sinnvoller. Mehr dazu auf unserer Seite zum EU-Design.

Dein Team für Fragen zur Gegendarstellung

Rechtsanwältin
Juliette Sarvan de Castro

Rechtsanwalt
Patrick Rehkatsch

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