Lumen-Datenbank: Warum gelöschte Google-Treffer trotzdem auffindbar bleiben

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Du hast es geschafft: Ein unliebsamer Treffer bei Google ist gelöscht. Doch wer genau hinschaut, findet unter den Suchergebnissen einen kleinen Hinweis – und einen Link zu einer Datenbank namens „Lumen“. Ein Klick weiter, und der angeblich gelöschte Inhalt ist wieder da. Willkommen bei der Lumen-Falle.

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Was ist die Lumen-Datenbank?

Lumen ist ein Transparenz-Projekt des Berkman Klein Center for Internet & Society der Harvard University. Es sammelt und archiviert weltweit Lösch- und Takedown-Ersuchen – also Aufforderungen an Google und andere Plattformen, bestimmte Inhalte zu entfernen. Die Idee dahinter ist eigentlich gut: Öffentlichkeit darüber herstellen, wer was aus dem Netz entfernen lässt. Für Betroffene hat sie aber eine unangenehme Kehrseite.


Wie Lumen mit Google zusammenhängt

Wenn Google einen Treffer auf eine Beschwerde hin entfernt, ersetzt es ihn häufig durch einen Hinweis: Man habe „als Reaktion auf ein rechtliches Ersuchen“ Ergebnisse entfernt – mitsamt einem Link zu Lumen. Auf der verlinkten Lumen-Seite liegt dann die Original-Beschwerde – inklusive der genauen URL, die eigentlich aus den Ergebnissen verschwinden sollte. Der gelöschte Inhalt ist damit nur einen Klick entfernt wieder auffindbar.

Die Lumen-Falle und der Streisand-Effekt

Das Ergebnis ist paradox: Wer einen Inhalt löschen lässt, kann ihn dadurch erst recht ins Rampenlicht rücken. Genau das beschreibt der „Streisand-Effekt“ – der Versuch, etwas zu unterdrücken, macht es bekannter. Ein anschauliches Beispiel: Über ein Unternehmen wurde berichtet, gegen es werde „wegen Betrugs“ ermittelt – tatsächlich ging es um den Verdacht des Kapitalanlagebetrugs, also um etwas deutlich Spezifischeres. Selbst nachdem die verkürzten Treffer entfernt waren, blieben sie über den Lumen-Verweis auffindbar.

Das wichtige Urteil: OLG München zur Lumen-Verlinkung

Genau diese Konstellation hat das Oberlandesgericht München entschieden (Beschluss vom 07.06.2017, Az. 18 W 826/17). Die Kernaussage: Google darf bereits gelöschte, rechtswidrige Inhalte nicht über den Umweg eines Lumen-Verweises wieder zugänglich machen.

Das Gericht sah Google als mittelbaren Störer. Dabei spielte es keine Rolle, ob man einen oder zwei Klicks braucht, um zum Inhalt zu gelangen – und auch nicht, dass Google nur auf Lumen „verweist“, statt direkt zu verlinken. Wer um den weiterführenden Link weiß, haftet. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro je Verstoß. Für Dich heißt das: Die Lumen-Falle ist kein hinzunehmendes Schicksal – sie lässt sich schließen.

Was das für Dich bedeutet

Eine Löschung ist erst dann wirklich eine Löschung, wenn auch der Lumen-Verweis nicht zur Wiederauffindbarkeit führt. Das von Anfang an mitzudenken – von der ersten Beschwerde bis zur Durchsetzung – gehört zu einer sauberen Strategie. Wie wir Google-Einträge löschen lassen und dabei die Lumen-Falle berücksichtigen, liest Du auf unserer Themenseite.

Häufige Fragen

Ist die Lumen-Datenbank legal?

Ist die Lumen-Datenbank legal?Lumen selbst ist ein Transparenz-Archiv. Problematisch wird es, wenn über den Verweis rechtswidrige, bereits gelöschte Inhalte wieder auffindbar werden – dazu gibt es klare Rechtsprechung.

Kann ich verlangen, dass Google nicht auf Lumen verweist?

Wenn der dahinterliegende Inhalt rechtswidrig ist und Google darauf hingewiesen wurde: ja. Das hat das OLG München bestätigt.

Verschwindet der Original-Inhalt durch die Auslistung?

Nein. Die Quelle bleibt online; ausgelistet wird nur der Google-Treffer. Mehr dazu im Beitrag zum Recht auf Vergessenwerden.

Gelöscht und trotzdem auffindbar? Lass uns das schließen.

Wenn ein gelöschter Treffer über die Lumen-Datenbank wieder auftaucht, ist das kein Grund zu resignieren. Je früher wir Deinen Fall einordnen, desto besser. Wie wir vorgehen, erfährst Du auf Google-Einträge löschen lassen. Wie das Ganze mit dem DMCA-Verfahren zusammenhängt, zeigt unser Beitrag zur DMCA-Takedown.

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