Urheberrecht
Unsere Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht mit Sitz in Köln und Zweigniederlassung in Berlin, beschäftigt sich seit über 15 Jahren intensiv mit dem Spezialgebiet des Urheberrechts.
Das Urheberrecht beschäftigt sich vor allem mit dem Schutz des Werkes der Kunst. Einzelne Werkarten können sein das Musikwerk, das Filmwerk, das Sprach- oder Schriftwerk, Computerprogramme, Werke der bildenen Kunst, etc.
Wir beraten vor allem im Bereich der Verwertungen und Nutzungen von urheberrechtlichen Werken, insbesondere im Bereich der Erstellung und Überprüfung von Lizenzverträgen, als auch bei Rechtsverletzungen, die oftmals Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Bei Unterlassungsansprüchen beraten und/oder agieren wir für unsere Mandanten oftmals im Bereich der einem gerichtlichen Verfahren vorgeschalteten Abmahnungen als auch im einstweiligen Rechtsschutz.
Das Urheberrecht stellt einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Beratungspraxis dar.
Haben Sie Fragen, sind Sie etwaigen Unterlassungs-/Schadenersatzansprüchen Dritter ausgesetzt oder wünschen Sie die Überprüfung oder Erstellung von urheberrechtlich relevanten Verträgen, so freuen wir uns auf Ihren Anruf in unserer Kölner Kanzlei unter 0221-4201074. Gerne vereinbaren deutschlandweit Besprechungstermine oder wir vereinbaren einen ersten Termin via Skype.