Urheberrecht
REHKATSCH RECHTSANWÄLTE
Fachanwaltskanzlei
Für Urheberrecht
Unsere Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht hat Kanzleiräume in Köln und Berlin. Seit über 20 Jahren beschäftigen wir uns intensiv mit dem Spezialgebiet des Urheberrechts. Das Recht des geistigen Eigentums umfasst alle Arten von Schutzrechten, also das Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, sonstige Nutzungsrechte als auch Lizenzrechte.
Fachanwalt Urheberrecht
Für die Zulassung als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bedarf es mehrere Nachweise. Zunächst muss man mehrere Jahre als Rechtsanwalt tätig gewesen. So dann muss man über spezielle theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem relevanten Rechtsgebiet verfügen. Als Beleg für diese besonderen theoretischen Kenntnisse wird in der Regel die erfolgreiche Teilnahme an einem 120 Stunden dauernden Kurs verlangt. Des Weiteren muss man mehrere Leistungskontrollen absolvieren, normalerweise fünfstündige Klausuren. Des Weiteren bedarf es jedes Jahr des Nachweises von 15 Stunden Fortbildung auf dem Spezialgebiet.
Das Urheberrecht
Das Urheberrecht beschäftigt sich vor allem mit dem Schutz des Werkes der Kunst. Einzelne Werkarten können sein das Musikwerk, das Filmwerk, das Sprach- oder Schriftwerk, Computerprogramme, Werke der bildenden Kunst, etc.
Unser Beratungsschwerpunkt
Wir beraten vor allem im Bereich der Verwertungen und Nutzungen von urheberrechtlichen Werken. Zudem erstellen und überprüfen wir Lizenzverträge. Bei Rechtsverletzungen machen wir Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche für unsere Mandanten geltend. Bei Unterlassungsansprüchen beraten und/oder agieren wir für unsere Mandanten oftmals im Bereich der Abmahnungen. Wir setzen uns konsequent für die Durchsetzung von Ansprüchen im gerichtlichen Verfahren ein, oft auch im einstweiligen Rechtsschutz.
Das Urheberrecht stellt einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Beratungspraxis dar.
Den aktuellen Gesetzestext des Urheberrechts findet man zum Beispiel auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz.
§ 7 UrhG:
Urheber ist der Schöpfer des Werkes.
Kontakt zu uns:
Haben Sie Fragen, sind Sie etwaigen Unterlassungs- oder Schadenersatzansprüchen Dritter ausgesetzt oder wünschen Sie die Überprüfung oder Erstellung von urheberrechtlich relevanten Verträgen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf in unserer Kanzlei unter 0221–4201074. Oder schreiben Sie uns per WHATSAPP. Gerne vereinbaren wir deutschlandweit Besprechungstermine oder wir vereinbaren einen ersten Termin via Skype/Zoom/VideoCall. Nutzen Sie unser Kontaktformular.