Markenlizenzvertrag
Inhaltsverzeichnis
Markenlizenzvertrag – Alles, was du wissen musst
Einführung: Was ist ein Markenlizenzvertrag?
Ein Markenlizenzvertrag ist ein rechtlich bindendes Abkommen zwischen dem Inhaber einer eingetragenen Marke (Lizenzgeber) und einem Dritten (Lizenznehmer), das es dem Lizenznehmer erlaubt, die Marke unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. Die Lizenzierung kann dabei sowohl exklusiv als auch nicht-exklusiv sein. Eine Marke, wie etwa ein Name, Logo oder Slogan, ist ein wertvolles Gut, das Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer unterscheidet.
Für Unternehmen und Unternehmer ist ein sorgfältig gestalteter Markenlizenzvertrag ein wichtiger Baustein, um den Wert und die Nutzung der Marke zu schützen und Missbrauch zu verhindern. Gleichzeitig kann ein solcher Vertrag Lizenznehmern helfen, von einer etablierten Marke zu profitieren. Doch was genau sollte in einem solchen Vertrag geregelt sein? Welche Fallstricke gibt es? In diesem umfassenden Leitfaden erfährst du alles Wichtige über den Markenlizenzvertrag.
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Wichtige Bestandteile eines Markenlizenzvertrags
1. Die Vertragsparteien
Im Vertrag müssen klar die Vertragsparteien benannt werden: der Lizenzgeber, also der Inhaber der Marke, und der Lizenznehmer, der die Marke nutzen darf. Dazu gehören der vollständige Name des Unternehmens, der Unternehmenssitz, die vertretungsberechtigten Personen und deren Funktion im Unternehmen.
2. Lizenzgegenstand und -umfang
Der Markenlizenzvertrag muss eindeutig festlegen, um welche Marke es sich handelt und wie sie genutzt werden darf. Das bedeutet, dass du den Lizenzgegenstand – also die Marke – genau beschreiben solltest. Hierzu gehören unter anderem der Markentyp (Wortmarke, Bildmarke etc.), der geografische Geltungsbereich der Nutzung sowie die Produkte oder Dienstleistungen, für die die Marke genutzt werden darf.
3. Exklusive oder einfache Lizenz
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Art der Lizenz. Eine exklusive Lizenz bedeutet, dass nur der Lizenznehmer die Marke verwenden darf und der Lizenzgeber keine weiteren Lizenzen vergibt. Eine einfache (nicht-exklusive) Lizenz erlaubt es dem Lizenzgeber hingegen, die Marke an mehrere Lizenznehmer zu vergeben.
4. Vergütung und Lizenzgebühren
Die finanziellen Aspekte sollten klar im Vertrag geregelt sein. Dazu gehören die Höhe der Lizenzgebühren, die Zahlungsmodalitäten und ob die Vergütung in Form von einmaligen Zahlungen oder fortlaufenden Gebühren erfolgt. Meist basiert die Vergütung auf Umsätzen oder Festbeträgen.
5. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit ist ein zentraler Punkt in jedem Markenlizenzvertrag. Hier muss festgelegt werden, wie lange die Vereinbarung gilt und welche Bedingungen für eine Verlängerung oder vorzeitige Kündigung vorgesehen sind.
Möchtest du deine Marke lizenzieren oder eine bestehende Lizenz nutzen? Sprich mit uns, damit wir gemeinsam deinen maßgeschneiderten Markenlizenzvertrag erstellen.
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
1. Pflichten des Lizenznehmers
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Marke nur im vertraglich festgelegten Rahmen zu nutzen. Die Einhaltung der Markenrichtlinien des Lizenzgebers, wie die Wahrung der Markenidentität und des Qualitätsniveaus, ist essenziell. Bei Verletzung der Bedingungen kann der Lizenzgeber den Vertrag kündigen.
2. Rechte des Lizenzgebers
Der Lizenzgeber behält das Recht, die Marke zu überwachen und sicherzustellen, dass der Lizenznehmer sie korrekt verwendet. Dies beinhaltet regelmäßige Überprüfungen und die Einhaltung der Qualitätsstandards. Zudem kann der Lizenzgeber bei Vertragsverletzungen Maßnahmen ergreifen, um die Marke zu schützen.
Du bist unsicher, ob dein Markenlizenzvertrag alle Rechte und Pflichten richtig abdeckt? Vereinbare noch heute einen Termin für eine Beratung.
Fallstricke und häufige Fehler
1. Unklare Definition des Lizenzumfangs
Ein häufiger Fehler in Markenlizenzverträgen ist die ungenaue Definition des Lizenzumfangs. Wenn nicht klar geregelt ist, welche Rechte und Grenzen der Lizenznehmer hat, kann es zu Missverständnissen und Streitigkeiten kommen.
2. Fehlende Regelungen zur Markenpflege
Viele Markenlizenzverträge enthalten keine klaren Vorgaben, wie der Lizenznehmer die Marke in der Öffentlichkeit darstellen muss. Dies kann zu einer Verwässerung der Marke führen, was ihrem Wert langfristig schadet.
3. Unzureichende Kontrolle der Lizenzverwendung
Ohne regelmäßige Überwachung der Markenverwendung durch den Lizenznehmer kann der Lizenzgeber die Qualität und das Image der Marke nicht sicherstellen. Eine klare Vereinbarung über regelmäßige Kontrollen ist daher unerlässlich.
Willst du Fehler in deinem Markenlizenzvertrag vermeiden? Kontaktiere uns für eine fundierte Analyse und individuelle Beratung.
Markenrechtliche Besonderheiten
1. Schutz der Marke und Verletzungen
Der Schutz der Marke hat oberste Priorität. Es muss sichergestellt werden, dass der Lizenznehmer keine älteren Rechte Dritter verletzt. Dazu gehört eine umfassende Markenrecherche, die sicherstellt, dass die Marke rechtskonform genutzt wird.
2. Geografische und internationale Aspekte
Je nach Vertrag können Markenlizenzen national, europaweit oder international gelten. Die jeweiligen länderspezifischen Rechtsgrundlagen müssen dabei berücksichtigt werden. Insbesondere bei internationalen Verträgen sind die rechtlichen Unterschiede von großer Bedeutung.
Du möchtest deine Marke international lizenzieren? Wir helfen dir, den richtigen Weg zu finden und deinen Markenlizenzvertrag optimal zu gestalten.
Ein gut gestalteter Markenlizenzvertrag schützt nicht nur den Lizenzgeber, sondern schafft auch klare Regeln für den Lizenznehmer. Wenn du weitere Fragen hast oder Unterstützung bei der Erstellung deines Vertrags benötigst, kontaktiere uns jederzeit.
FAQ's zum Markenrecht:
Wann verstößt man gegen das Markenrecht?
Du verstößt gegen das Markenrecht, wenn Du ohne Zustimmung des Markeninhabers eine eingetragene Marke im geschäftlichen Umfeld nutzt – und zwar für Produkte oder Dienstleistungen, die identisch oder ähnlich sind. Sobald dadurch eine Verwechslungsgefahr für Verbraucher entsteht, liegt eine Markenrechtsverletzung vor. Auch das Fälschen, Kopieren oder Nachahmen einer Marke und deren Nutzung für eigene Zwecke ist nicht erlaubt.
Wo finde ich das Markengesetz?
Du findest das Markengesetz (MarkenG) direkt über das Bundesministerium der Justiz (BMJ). Hier ist der Link:
Offizielle Gesetzesfassung beim Bundesministerium der Justiz:
https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/
Was prüft das DPMA?
Das DPMA prüft drei Dinge:
Formelle Voraussetzungen – Ist der Antrag vollständig ausgefüllt?
Zahlung der Anmeldegebühr – Wurde die Gebühr rechtzeitig überwiesen?
Eintragungsfähigkeit nach § 8 MarkenG –
▶ Ist die Marke unterscheidungskräftig?
▶ Ist sie nicht rein beschreibend (z. B. „Milch“ für Milchprodukte)?
▶ Verstößt sie nicht gegen Gesetze oder täuscht den Verbraucher?
Aber Achtung: Ob es ältere, ähnliche Marken gibt, wird nicht geprüft!
Dafür brauchst Du eine eigene Markenrecherche – oder wir übernehmen das für Dich.
Was wird durch das Markengesetz geschützt?
Das Markengesetz schützt Marken, Unternehmenskennzeichen und geografische Herkunftsangaben.
Wenn Du eine Marke anmeldest, bekommst Du das exklusive Recht, ein bestimmtes Zeichen für bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu nutzen.
Niemand sonst darf ohne Deine Zustimmung ähnliche Zeichen für ähnliche Produkte verwenden – das verhindert Verwechslungen und schützt Deine Marke vor Nachahmung.
Wann verstoße ich gegen Markenrecht?
Du verstößt gegen das Markenrecht, wenn Du ohne Erlaubnis eine geschützte Marke im geschäftlichen Bereich verwendest – vor allem dann, wenn es zu einer Verwechslungsgefahr mit der Originalmarke kommt.
Auch verboten ist es, eine Marke zu fälschen, nachzuahmen oder zu kopieren, um sie für eigene Produkte oder Dienstleistungen zu nutzen.
Typische Fälle sind: Logo-Kopien, Produktnamen, Domains oder Werbung mit fremden Marken.
Was macht ein Anwalt für Markenrecht?
Ein Anwalt für Markenrecht hilft Dir dabei, Deine Marke zu schützen und durchzusetzen – national und international.
Typische Aufgaben sind:
Beratung bei der Markenentwicklung und Namensfindung,
Markenrecherche, um Konflikte zu vermeiden,
Anmeldung Deiner Marke beim DPMA oder EUIPO,
Verteidigung Deiner Rechte, z. B. bei Abmahnungen oder Markenverletzungen,
Erstellung und Prüfung von Markenverträgen (z. B. Lizenzverträge).
Kurz gesagt: Wir sorgen dafür, dass Deine Marke sicher ist – von Anfang an.