Luxus-Porsche an der Tanke: OLG Frankfurt erlaubt Paparazzi-Foto

Frau steigt aus Porsche

Gefilmt oder fotografiert werden ohne Einwilligung – auch Prominente haben ein Recht am eigenen Bild. Gleichzeitig schützt die Pressefreiheit Berichterstattung über Personen der Zeitgeschichte. Doch wo liegt die Grenze zwischen zulässiger Berichterstattung und Persönlichkeitsverletzung?

Ein Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 16 U 156/24) zeigt, wie engmaschig Gerichte hier abwägen – und wann Prominente Fotos im öffentlichen Raum hinnehmen müssen.

Was ist vorgefallen? Becker-Ehefrau beim Tanken abgelichtet

Im Italien-Urlaub 2023 fotografierte die „Bild“-Zeitung Boris Becker und seine Ehefrau. Ein Foto zeigte sie beim Tanken eines Luxus-Porsches an einer öffentlichen Tankstelle. Die Aufnahme erschien begleitend zu einem Artikel über Beckers Insolvenz und den auffälligen Lebensstil des Paares. Die Ehefrau klagte gegen die Veröffentlichung.

Gericht: Öffentlicher Raum + Zeitgeschehen rechtfertigen Bild

Das Oberlandesgericht hob das Verbot des Landgerichts teilweise auf: Während private Balkon-Aufnahmen unzulässig sind, durfte das Tankstellenfoto stehen bleiben. Grund: Die Szene spielte im öffentlichen Raum, betraf eine Person der Zeitgeschichte und war inhaltlich in die Berichterstattung über Beckers Finanzlage eingebettet.

Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwöge hier das Persönlichkeitsrecht. Wirtschaftliche Motive der Zeitung (Klicks generieren) seien nachrangig, solange ein echter zeitgeschichtlicher Bezug bestehe.

Fazit: Promis müssen öffentliche Alltagsszenen oft hinnehmen

Der Fall zeigt: Im öffentlichen Raum müssen auch Prominente mehr dulden – besonders wenn Bilder einen Beitrag zur Berichterstattung leisten und nicht nur als reiner „Blickfang“ dienen. Reine Privatsphäre bleibt jedoch geschützt. Medien sollten den Kontext genau prüfen.

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