Künstlervertrag mit Musik-Label
Worauf Du achten solltest
Du hast ein Angebot von einem Label?
Auf dieser Seite zeigen wir Dir:
- welche Klauseln fast immer vorkommen
- welche Punkte Du verstehen musst
- welche Risiken viele Künstler übersehen
- wann Du Dir rechtliche Hilfe holen solltest
Ein Künstlervertrag kann Deine Karriere starten – oder Dich für Jahre an ein Label binden.
Viele Musiker unterschreiben ihren ersten Deal voller Euphorie. Erst später merken sie, dass sie:
- ihre Masterrechte abgegeben haben
- jahrelang keine Einnahmen sehen
- oder sogar Kontrolle über ihre Social-Media-Kanäle oder ihren Merch verlieren
Die drei größten Risiken in Künstlerverträgen
Lange Exklusivität
Viele Verträge binden junge Künstler viele Jahre an ein Label. Selbst wenn der Deal zunächst nur ein Jahr zu laufen scheint, können Optionen und Verlängerungen dazu führen, dass du deutlich länger gebunden bist. Die Klauseln sind oft so formuliert und im Vertrag verteilt, dass Du sie erst gar nicht verstehst. Das geschieht häufig mit Absicht.
Vorschüsse binden ewig
Vorschüsse klingen oft verlockend. Sie können Dich aber härter treffen als ein Darlehen. Manche Verträge enden einfach nie, weil Dein Vorschuss noch nicht recoupt ist.
Kontrollverlust Musik + Marke
In vielen Verträgen werden übertragen:
– Masterrechte
– Nutzungsrechte
– Markenrechte
– Social-Media-Accounts
– Domains
Deshalb sollte man genau verstehen, was man wirklich unterschreibt.
So liest Du Deinen Künstlervertrag richtig
Wer bekommt die Rechte?
Dies ist die Überschrift
Der wichtigste Bestandteil eines Künstlervertrags ist die Regelung der Rechte.
Meist erhält das Label Nutzungsrechte an den Tonaufnahmen (Masterrechten).
Diese betreffen meist:
- Streaming
- digitale Downloads
- physische Tonträger
- Videos
- Social-Media-Content
- Promotionsmaterial
Entscheidend ist hier vor allem, wie lange, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen diese Rechte gelten.
Wie verdient das Label Geld –
und wann Du?
Viele Künstler achten zuerst auf ihre prozentuale Beteiligung.
Das ist verständlich – aber oft nicht der entscheidende Punkt.
Viel wichtiger ist:
welche Kosten das Label verrechnen darf
- ob Vorschüsse zurückgezahlt werden müssen
- wann Abrechnungen erfolgen
- welche Einnahmen überhaupt berücksichtigt werden
Die Struktur der Abrechnung entscheidet häufig darüber, wann Geld tatsächlich beim Künstler ankommt.
Wie lange bist du gebunden?
Viele Künstlerverträge enthalten mehrere Laufzeiten, die leicht übersehen werden können.
Dazu gehören zum Beispiel:
- eine Grundlaufzeit des Vertrags
- die Dauer der Verwertungsrechte
- Verlängerungsoptionen des Labels
- zusätzliche Verlängerungen durch Releases oder Produktionen
Dadurch kann ein Vertrag deutlich länger laufen, als es auf den ersten Blick scheint.
Wenn du bei einer Klausel unsicher bist, lohnt sich oft schon eine kurze Prüfung durch einen spezialisierten Musikanwalt.
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Die wichtigsten Klauseln in Künstlerverträgen
1. Vertragsgegenstand
Der Vertrag regelt meistens die Herstellung und Auswertung von Tonaufnahmen.
Hier wird festgelegt:
- welche Aufnahmen produziert werden
- wie viele Titel oder Alben geliefert werden müssen
- wer über Produktion und Veröffentlichung entscheidet
2. Rechteübertragung
In Künstlerverträgen wird geregelt, welche Rechte das Label an den Aufnahmen erhält.
Diese Rechte können sehr weit gehen:
- weltweite Nutzung
- bis 50 Jahre nach dem Tod
- Streaming
- Nutzung auch in Werbedeals
3. Exklusivität
Viele Verträge verpflichten Künstler, ausschließlich für das Label aufzunehmen.
Das kann auch Auswirkungen haben auf:
- Features
- Kooperationen
- Nebenprojekte
4. Vergütung und Vorschüsse
Viele Künstlerverträge enthalten Vorschüsse.
Diese werden später mit den Einnahmen verrechnet. Wichtig ist daher nicht nur die Höhe des Vorschusses, sondern auch die Verrechnungsstruktur.
5. Laufzeit und Optionen
Viele Verträge enthalten Optionen des Labels, den Vertrag zu verlängern. Dadurch kann ein Vertrag deutlich länger laufen als ursprünglich gedacht.
6. Abrechnung
Ein wichtiger Punkt ist die Frage: Wann und wie werden Einnahmen abgerechnet? Typisch sind regelmäßige Abrechnungen, zum Beispiel halbjährlich oder jährlich. Aber warum wird nicht monatlich abgerechnet und ausgekehrt, wenn auch die Plattformen monatlich auskehren? Hier kann eine Verhandlung empfehlenswert sein.
Häufige Fragen zu Künstlerverträgen
Wie lange laufen Künstlerverträge?
Viele Verträge enthalten eine Grundlaufzeit plus Verlängerungsoptionen. Dadurch können Verträge mehrere Jahre laufen.
Kann ich Songs später neu aufnehmen?
Viele Verträge enthalten sogenannte Re-Recording-Klauseln. Diese verbieten es, Songs für einen bestimmten Zeitraum neu aufzunehmen.
Sind Künstlerverträge verhandelbar?
Ja. Wir haben Vertragsfreiheit. Viele Punkte sind verhandelbar, zum Beispiel:
– Laufzeit
– Vorschüsse
– Beteiligungen
– Exklusivität
– Merchandising
– Auftritte
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Idealerweise bevor du unterschreibst. Nach der Unterschrift lassen sich Verträge deutlich schwerer ändern. Manche sind aber auch sittenwidrig.
- Warum viele Künstler uns kontaktieren
- 20+Jahre Erfahrung im Musikrecht
Unsere Kanzlei berät seit vielen Jahren im Musik- und Entertainmentrecht.
- Branchenkenntnis
Wir verbinden juristische Expertise mit Erfahrung im Musikbusiness.
- Vertragsverhandlungen
Wir prüfen nicht nur Verträge, sondern unterstützen auch bei Verhandlungen mit Labels oder Produzenten.
- Internationale Beratung
Beratung ist möglich auf: Deutsch – Englisch – Spanisch – Französisch
Lass Deinen Künstlervertrag prüfen
Wenn du ein Vertragsangebot von einem Label erhalten hast, solltest du es nicht ungeprüft unterschreiben.
Eine professionelle Prüfung kann helfen:
- Risiken zu erkennen
- Vertragsklauseln zu verstehen
- bessere Konditionen zu verhandeln
Du kannst uns Deinen Vertrag einfach per E-Mail oder WhatsApp schicken.
Wir melden uns kurzfristig und besprechen die Vorgehensweise mit Dir.