Was kostet ein Anwalt?
Unsere Vergütung im Überblick
Transparente Kosten:
Erstberatung, RVG, Stundenhonorar und Pauschalen verständlich erklärt.
Wie setzen sich Anwaltskosten zusammen?
1. Vergütung nach dem RVG
Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), abhängig vom Gegenstandswert. Bei Gerichtsverfahren darf die Vergütung nach dem RVG nicht unterschritten werden.
Hier geht es zum Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltvereins.
2. Stundenhonorar
Die Anwaltskosten hängen vom Einzelfall ab. Üblicherweise beträgt das Stundenhonorar 300 € netto.
3. Pauschalvereinbarung
Pauschale Vereinbarung (Festpreis oder Monatspauschale).
4. Erstberatung
Die Vergütung für eine Erstberatung (ohne Vertretung gegenüber dem Gegner) beträgt EUR 250 zzgl Umsatzsteuer (Verbraucher gesetzlich gedeckelt auf maximal EUR 190 = EUR 249,90 brutto). Sollten wir vorab umfangreiche Unterlagen, Videos, etc. sichten, berechnen wir in der Regel für eine Erstberatung EUR 500 zzgl Umsatzsteuer.
Bitte melde Dich bei uns und lass uns die Kosten vorab transparent besprechen. Diese können sehr unterschiedlich ausfallen. Dieses Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.