Einstweilige Verfügung gegen YouTube durch das Landgericht Köln erlassen
Köln, 21. April 2021. Erst im März 2021 lehnte das Landgericht Berlin die Eilbedürftigkeit bei Anträgen gegen Video-Sperrungen in Pressesachen für einen Journalisten gegen YouTube ab. Das Landgericht Köln kommt dem effektiven Rechtsschutz jedoch weiterhin nach und verbietet YouTube/Google die grundlose Löschung eines Videos.
Die Medien- und Presserechtskanzlei Rehkatsch Rechtsanwälte erlangte erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen YouTube/Google Ireland Limited, Irland. Darin wurde dem Unternehmen verboten, ein Video zu sperren, ohne dem Anbieter mitzuteilen, welche Passage des Videos genau gegen welche Richtlinie des Unternehmens verstoßen soll. Ein bloßer Hinweis wegen „medizinischer Fehlinformationen“ sei nicht ausreichend. Somit sei eine Überprüfung des Vorwurfs schon gar nicht möglich.
Geklagt hatte der Kölner Rechtsanwalt Gordon Pankalla. Dieser hatte ein eigenes Video mit einem Interview eines Rechtsanwalts-Kollegen und eines Jura-Professors auf seinem Kanal eingestellt. Das Video wurde grundlos gelöscht. Auf die Beschwerde teilte YouTube lediglich mit „Beschwerde abgelehnt. Richtlinie Medizinische Fehlinformation.“
Dazu Rechtsanwalt Rehkatsch: „In Krisen-Zeiten kann es nicht sein, dass einzelne Gerichte in unserem Land die Pressefreiheit unterdrücken, indem sie Eilrechtsverfahren von Journalisten nicht zu lassen. Um so erfreuter bin ich, dass das Landgericht Köln effektiven Rechtsschutz auch gegen Monopolisten wie YouTube gewährt.“
Gegen die einstweilige Verfügung kann YouTube/Google Widerspruch einlegen. Rechtsanwalt Pankalla beabsichtigt, die Sache auch durch eine grundlegende Feststellungsklage klären zu lassen. Damit sollen auch zukünftige Schadensersatzforderungen vorbereitet werden. Durch willkürliche Sperrungen wird nämlich auch die Möglichkeit der Monetariserung beeinträchtigt.
Sollten Sie ebenfalls Probleme mit unrechtmäßigen oder willkürlichen Sperrungen durch YouTube/Google haben und sich dagegen zur Wehr setzen wollen, rufen Sie uns an (0221-4201074) oder schicken Sie uns eine Email (info@rehkatsch.de). Wir vertreten Ihre Interessen.
Landgericht Köln: Az. 28 O 125/21, hier die Entscheidung:
https://rehkatsch.de/wp-content/uploads/2021/04/LG-Koeln-Verbot-YouTube-Sperre_geschwaerzt.pdf