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Spon­so­ring — pro bono Akti­vi­tä­ten

Die Kanz­lei Reh­katsch Rechts­an­wäl­te unter­stützt ger­ne Indi­vi­du­en, Fir­men, Ver­bän­de, Ver­an­stal­ter oder Organ­sa­tio­nen von Fall zu Fall durch Spon­so­ring oder pro bono Akti­vi­tä­ten.

Dies geschieht durch recht­li­che Hilfestellung/Beratungsleistungen, Sach­spen­den oder auch klas­si­sches Spon­so­ring. So haben wir bereits Rechts­be­ra­tung für Berufs­ver­bän­de durch­ge­führt, mit Musik­mes­sen als Spon­so­ren koope­riert, uns bei Film­fes­ti­vals enga­giert oder auch ein­zel­ne Künst­ler pro bono durch Rechts­be­ra­tung unter­stützt. Im Rah­men unse­rer zeit­li­chen Kapa­zit­ten ste­hen wir dafür ger­ne zur Ver­fü­gung. Wir freu­en uns, wenn Sie uns dies­be­züg­lich anspre­chen.

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