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Menowin (DSDS) auf € 64.602 verklagt

09. August 2005. Die Kanzlei Rehkatsch Rechtsanwälte hat im Namen eines Veranstalter-Mandanten den aus DSDS bekannten Künstler Menowin erfolgreich vor dem Landgericht Darmstadt auf € 64.602 Schadensersatz verklagt. Aufgrund vertragswidrigem Fehlverhaltens wurde der gebuchte Musiker zur Zahlung verpflichtet. Diverse Medien berichteten über das Gerichtsverfahren.

Presseberichterstattungen:

„Bei Konzerten in Bingen, Landstuhl und Bosen ist Menowin laut meines Mandanten nicht die vereinbarten 30 Minuten aufgetreten, außerdem hat er geplante Autogrammstunden abgebrochen oder gar nicht erst angetreten“, erklärte Patrick Rehkatsch, Anwalt des Klägers gegenüber der ‚Bild‘-Zeitung.

Prozesstaktik: Streitverkündung

Die Klage war zunächst gegen Menowin Fröhlich gerichtet. Rein vorsorglich wurde sie aber auch in einer so genannten „Streitverkündung“ gegen die Lugner City GmbH gerichtet. Falls Menowin also im Prozess bestritten hätte, dass Lugners GmbH überhaupt für ihn als Stellvertreter Verträge abschliessen durfte, müßte gegebenenfalls die Lugner City GmbH haften.

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