Urheberrecht für Design auf der Bierdose 5,0
Das Landgericht Hamburg hat am 07.07.2016 entschieden, dass ein Urheberrecht für Design auf der Bierdose 5,0 besteht (Az.: 310 O 212/14).
Geklagt hatte die Designagentur, welche die Biergebinde entworfen hatte. Dieses Design wurden ohne Erlaubnis auch von anderen Unternehmen genutzt, woraufhin die Designagentur Urheberrechte geltend machte. Das Landgericht befand die Designs als Werke der angewandten Kunst (§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG) für urheberrechtlich geschützt.
Zur Frage was vom urheberrechtlichen Schutz erfasst ist, siehe unser Artikel „Das Werk im Urheberrecht“.
Nötige Individualität ist gegeben
Damit es sich um ein schützenswertes Werk handelt, muss es eine persönliche Schöpfung sein, die einen geistigen Inhalt hat, die notwendige Formengestaltung aufweist und hinreichende Individualität hat. Fraglich im vorliegenden Fall war, ob die nötige Schöpfungshöhe im Sinne der Individualität erreicht ist.
Die Richter verwiesen dazu auf die Entscheidung „Geburtstagszug“ des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2013 (Az.: BGH I ZR 143/12). Darin hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass an Werke der angewandten Kunst grundsätzlich keine anderen Anforderungen zu stellen sind, als an den Urheberrechtsschutz von anderen Werken. Somit ist es ausreichend, dass die Werke der angewandten Kunst eine Gestaltungshöhe haben, die der Auffassung von Kunst einigermaßen vertrauten Kreisen nach als „künstlerische“ Leistung zu bezeichnen sind.
Die Schöpfungshöhe des Designs ergäbe sich laut der Richter im konkreten Fall aus der Kombination der einfachen, klaren, reduzierten Merkmale der Gestaltung, Schrift, Anordnung und Farbgebung. Dadurch ergäbe sich ein puristisches, reines, unverfälschtes Design, das der Individualität nicht entgegensteht, sondern sich von den bekannten Designs von Bierprodukten gerade unterscheide.
Dem stehe auch nicht entgegen, dass auch andere Produkte Schlichtheit und Purismus bereits genutzt haben, vielmehr käme es auf die Anwendung des Stils in der konkreten Weise an.
Fazit: Urheberrecht für Design auf der Bierdose 5,0
Biergebinde können als Werke urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie die nötige Individualität aufweisen.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei einer Auseinandersetzung im Hinblick auf Urheberrechtsverletzungen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 0221-4201074, per E-Mail unter info@rehkatsch.de oder vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei.