Ein intensiver Lehrgang mit über 120 Stunden Spezialisierung
Unsere Kollegin Rechtsanwältin Juliette Sarvan de Castro hat den Fachanwaltslehrgang für Urheber- und Medienrecht erfolgreich absolviert. Der anspruchsvolle Lehrgang umfasst mehr als 120 Stunden intensiver Schulungen und deckt zentrale Themen wie Urheberrecht, Medienrecht, Presserecht, Verlagsrecht, Musikrecht, Filmrecht, Influencer-Recht, Markenrecht, Werktitelschutz und Leistungsschutzrechte ab.
Voraussetzungen für den Fachanwaltstitel
Um den Titel „Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht“ zu erlangen, müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nicht nur umfassende theoretische Kenntnisse nachweisen, sondern auch umfangreiche Praxiserfahrung sammeln.
Praxisnachweis: 80 Fälle in drei Jahren
Konkret bedeutet dies, dass innerhalb der letzten drei Jahre mindestens 80 Fälle aus den Bereichen Urheber- und Medienrecht eigenständig bearbeitet worden sein müssen. Nur so wird sichergestellt, dass Fachanwälte mit den vielfältigen Herausforderungen dieser komplexen Rechtsgebiete vertraut sind.
Kontinuierliche Fortbildungspflichten
Der Fachanwaltstitel ist zudem an strenge Fortbildungspflichten geknüpft. Jedes Jahr müssen Fachanwälte mindestens 15 Stunden Weiterbildung nachweisen, um jederzeit auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung zu bleiben.
Mehrwert für unsere Mandanten
Juliette hat sich während des Lehrgangs intensiv mit aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Urheber- und Medienrecht auseinandergesetzt. Dieses Wissen stärkt die Qualität ihrer Beratung erheblich und stellt sicher, dass unsere Mandanten von fundierter, praxisnaher Expertise profitieren.
Auf dem Weg zum Fachanwaltstitel
Nach den bestandenen Prüfungen wird Juliette Sarvan de Castro offiziell den Titel „Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht“ tragen. Wir sind überzeugt, dass sie diese letzte Hürde mit Bravour meistern wird – und freuen uns, unseren Mandanten künftig noch mehr spezialisierte Beratung bieten zu können.
Kontakt
Rechtsanwältin Juliette Sarvan de Castro