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DSDS-Menderes klagt gegen Beleidigung

09. März 2012. Für Menderes Bagci, Kultkandidat der RTL-Castingshow DSDS, ging die Kanzlei Rehkatsch Rechtsanwälte erfolgreich gegen Beleidigungen in Berichterstattungen des Portals Max.de vor. Die beleidigende Äußerung bezüglich einer Nasen-OP wurde durch das Amtsgericht Köln verboten. Die Bezeichnung „DSDS-Trottel“ wurde klar als negatives Werturteil eingestuft und dem Presseorgan verboten, weiter zu verbreiten.

Berliner Kurier
EXPRESS
Berliner Morgenpost

Eine Beleidigung ist die Kundgabe eigener Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung. Hierbei wird die Ehre der beleidigten Person verletzt, und zwar durch ein Werturteil. Werturteile sind grundsätzlich geschützt durch das Grundgesetz. Dies gilt aber dann nicht mehr, wenn die Ehre verletzt wird.

Sind Sie ehrverletzenden Äußerungen ausgesetzt? Wurden Sie im Internet beleidigt? Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung und der Erörterung der Erfolgsaussichten zur Durchsetzung etwaiger Unterlassungsansprüche oder gar Schmerzensgeldansprüchen.

Menderes Bagci erfolgreich wegen Beleidigung vor Gericht geklagt

 

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