Rechtsanwalt Rehkatsch ist seit 2021 im NetzDG-Prüfausschuss tätig, um unabhängig für die FSM Selbstkontrolle über nicht eindeutig rechtswidrig und schwer juristisch zu bewertenden Fällen zu entscheiden.
Hierbei geht es vor allem um Fälle der Beleidigung, Üblen Nachrede, Verleumdung, Volksverhetzung, u.a.
Entscheidungen sind hier veröffentlicht.
https://www.fsm.de/fsm/netzdg/#netzdg-entscheidungen
Die FSM ist als erste anerkannte Einrichtung in der regulierten Selbstregulierung nach dem Netzdurchsetzungsgesetz tätig.