Das Internet ist kein rechtsfreier Raum – wie man Auskünfte bei einem Shitstorm auf Social Media erlangt und sich wehrt.
Es war schon länger bekannt: miese Shitstorms wie auch rechtsradikale Postings oder Einträge, die die Nutzungsbestimmungen von Social Media wie Facebook, Twitter und Co. verletzen, können gemeldet werden. Diese werden dann im besten Fall gelöscht.
Was aber, wenn man direkt gegen eine Person rechtich vorgehen möchte?
Das Landgericht Berlin geht nun einen Schritt weiter und erteilt der Meinungsfreiheit in den Social Media dann eine Abfuhr, wenn Straftatbestände wie Beleidigung oder Verleumdung erfüllt werden. Wer schon mal selbst Opfer eines Shitstorms und Hassbeiträgen mit beleidigendem Inhalt war, kann nun hoffen, das der jeweilige Dienstanbieter hilft. Es geht um die Herausgabe sensibler Daten wie Name den Namen des Nutzers, E-Mail-Adresse und IP-Adresse. Mit diesen Angaben kann der User dann angezeigt werden und darüber hinaus auf Schadensersatz verklagt werden.
Möglich macht es das am 01. Januar 2018 in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Dieses auferlegt Netzwerken ab einer Mitgliederzahl von zwei Millionen Nutzern im Inland gewisse Pflichten. In diesem Zusammenhang wurde dann auch die Anspruchsgrundlage auf Auskunft in § 14 Abs. 3 bis Abs. 5 Telemediengesetzes (TMG) eingefügt.
Wer also bereits einmal am eigenen Leib erleben musste, übel beleidigt worden zu sein, sollte nicht tatenlos bleiben. Kontaktieren Sie uns. Wir stehen Ihnen zur Seite und machen Auskünftansprüche gegen Facebook, Instagram & Co für Sie geltend. Sie erreichen uns per E-mail unter info@rehkatsch.de. Oder rufen Sie uns an unter +49-221-4201074.