OpenAI verliert Rechtsstreit gegen GEMA

GEMA gegen OpenAI

LG München I, 11. November 2025

Nach fast zwei Jahren Rechtsstreit hat das Landgericht München I im Verfahren zwischen der GEMA und OpenAI eine klare Entscheidung getroffen. OpenAI verliert den Rechtsstreit gegen die GEMA. Die Klage der GEMA richtete sich gegen die unlizenzierte Nutzung urheberrechtlich Jahren Rechtsstreit hat das Landgericht München I im Fall GEMA gegen OpenAI ein Urteil gefällt. geschützter Liedtexte durch OpenAI, die sowohl beim Training der KI-Modelle als auch bei deren Ausgabe über ChatGPT erfolgte. Den ganzen Fall hier nach lesen.

Urteilsentscheidung

Das Gericht stellte fest, dass OpenAI durch das Training seiner KI mit vollständigen Liedtexten gegen § 16 UrhG (Vervielfältigung) verstoßen hat.

Auch die Wiedergabe ganzer Texte im Chat wurde als unzulässige öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) bewertet.

Die gesetzliche Ausnahme für Text- und Data-Mining (§ 44b UrhG) findet keine Anwendung, weil OpenAI nicht nur Daten analysiert, sondern ganze Werke gespeichert hat. OpenAI trägt selbst die Verantwortung für die Nutzung dieser Inhalte, auch wenn Nutzer die Ausgabe durch ihre Eingaben anstoßen.

Somit liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.

Folgen des Urteils für OpenAI

OpenAI wurde dazu verpflichtet,

  • die Textwiedergabe künftig zu unterlassen,
  • der GEMA umfassend Auskunft über die Nutzung der betroffenen Liedtexte zu erteilen,
  • Schadensersatz zu leisten (Höhe noch offen),
  • 4.620,70 € Anwaltskosten zu erstatten,
  • der GEMA zu gestatten, das Urteil auf Kosten von OpenAI in einer überregionalen Zeitung zu veröffentlichen.

Ein Teil der Klage wurde jedoch abgelehnt

Die Klage wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen der Urheber wurde abgewiesen. Diese Rechte sind höchstpersönlich und nicht übertragbar. Somit können sie nur vom Urheber selbst geltend gemacht werden. Einzelne Nebenforderungen der GEMA wurden ebenfalls reduziert. Entsprechend trägt OpenAI 80% und die GEMA 20 % der Prozesskosten. Dennoch verliert OpenAI den Rechtsstreit gegen GEMA.

Bedeutung des Urteils

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, markiert aber einen juristischen Meilenstein. Erstmals hat ein deutsches Gericht entschieden, dass KI-Anbieter für das Training und die Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Inhalte eine Lizenz benötigen.

Auch Inhalte, die im Inneren des KI-Modells gespeichert sind und für Nutzer nicht sichtbar bleiben, gelten rechtlich als Kopien geschützter Werke und fallen damit unter das Urheberrecht.

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