Wer Grit Lehman heißt, hat auch ein Recht auf die Domain „grit-lehmann.de“, also Namensinhaber und gleichnamige Internet-Domain gehören laut Bundesgerichtshof zusammen (Az.: I ZR 185/14). Klägerin des Verfahrens war die…
Wer Grit Lehman heißt, hat auch ein Recht auf die Domain „grit-lehmann.de“, also Namensinhaber und gleichnamige Internet-Domain gehören laut Bundesgerichtshof zusammen (Az.: I ZR 185/14). Klägerin des Verfahrens war die…