Anwalt für Modelrecht

REHKATSCH RECHTSANWÄLTE

Anwalt für Modelrecht – Verträge, Rechte & Schutz für Models

Models sind häufig mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert: unklare Vertragsbedingungen, unfaire Vergütung, unangekündigte Bildnutzung oder fehlende Transparenz bei Agenturverträgen.

Unsere Kanzlei REHKATSCH RECHTSANWÄLTE ist spezialisiert auf rechtliche Fragen im Modelrecht, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Vertragsprüfung: Faire Konditionen bei Agentur-, Werbe- und Fotografieverträgen

  • Bildnutzungsrechte: Schutz vor unerlaubter oder ausbeuterischer Verwendung von Fotos und Videos

  • Vergütungsfragen: Durchsetzung fairer Bezahlung, auch bei Altverträgen

  • Vollmachten & Deal Memos: Absicherung gegen versteckte Klauseln und übermäßige Rechteabtretung

  • Künstliche Intelligenz & Deepfake-Regelungen: Rechtssicherheit bei KI-generierten Inhalten

Wir vertreten Models, Influencerinnen und professionelle Agenturen deutschlandweit – rechtssicher, verständlich und effizient.

CI-Grafik zum Thema Modelrecht – rechtlicher Schutz für Models und Modeagenturen, Beratung durch Rehkatsch Rechtsanwälte

Rechtliche Stolperfallen für Models – So schützen wir dich

Viele Models wenden sich an uns, wenn bereits erste Konflikte auftreten. Diese Situationen sind besonders häufig:

  • Unklare oder fehlende Verträge
    Viele Shootings oder Kooperationen finden ohne rechtlich verbindliche Vereinbarungen statt – ein großes Risiko für Models.

  • Keine oder verspätete Bezahlung
    Besonders bei Influencer-Kooperationen oder internationalen Kunden fehlt oft ein durchsetzbarer Zahlungsanspruch.

  • Unerlaubte Nutzung von Bildern & Videos
    Fotos werden ohne Zustimmung veröffentlicht, verkauft oder in KI-generierten Werbemitteln verwendet – oft ohne Vergütung.

  • Agenturen mit versteckten Klauseln
    Manche Verträge enthalten weitreichende Vollmachten oder pauschale Nutzungsrechte, die den Models langfristig schaden können.

  • Kein Überblick über digitale Rechte
    Wer darf was posten, verwerten oder bearbeiten? Hier fehlt oft Transparenz – insbesondere bei der Verwendung auf Social Media und in KI-Anwendungen.

Wir helfen dir dabei, deine Rechte zu kennen – und durchzusetzen.

Neu: Der „Fashion Workers Act“ – Schutzrechte für Models in New York ab 2025

Modelrecht 2025: Der Fashion Workers Act in New York bringt neue Standards für Agenturen und Models.

Klarere Verträge, faire Vergütung, Schutz vor KI-Deepfakes – jetzt informieren, was sich im Modelrecht ändert.

👉 Pflichtlektüre für alle Branchen-Profis im Bereich Model- und Fashionrecht.

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Das sagen unsere Mandanten

FAQs zum Modelrecht

Der Fotograf ist Urheber des Bildes und besitzt die urheberrechtlichen Nutzungsrechte. Gleichzeitig hat das Model ein sogenanntes „Recht am eigenen Bild“. Das bedeutet: Auch wenn der Fotograf das Bild gemacht hat, darf es nur mit Zustimmung des Models veröffentlicht oder verbreitet werden. Beide Seiten benötigen also klare vertragliche Regelungen – z. B. durch einen Model-Release-Vertrag.

Der Fotograf besitzt das Urheberrecht an einem Bild – er darf entscheiden, wie es verwendet wird. Gleichzeitig hat die abgebildete Person (z. B. ein Model) das Recht am eigenen Bild. Das bedeutet: Auch wenn der Fotograf der Urheber ist, darf das Bild nicht ohne Einwilligung der abgebildeten Person veröffentlicht oder verbreitet werden. Beide Rechte müssen beachtet werden – idealerweise durch einen schriftlichen Vertrag.

Das Recht am eigenen Bild gilt grundsätzlich immer, aber es gibt Ausnahmen (§ 23 KunstUrhG). Eine Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn:

  • die Person nur Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit ist,

  • es sich um Personen der Zeitgeschichte handelt (z. B. prominente Persönlichkeiten im öffentlichen Interesse),

  • das Bild bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Ereignissen entstanden ist,

  • das Bild einem höheren Interesse der Kunst oder Berichterstattung dient.

Trotzdem gilt: Sobald berechtigte Interessen der abgebildeten Person verletzt werden, ist auch in diesen Fällen eine Veröffentlichung unzulässig.

 

Ein TFP-Vertrag („Time for Prints“ oder „Time for Pictures“) ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Fotograf und Model, bei der keine Bezahlung erfolgt. Statt Geld erhalten beide Seiten die entstandenen Fotos zur eigenen Nutzung, z. B. für Portfolio, Social Media oder Webseite.

Wichtig: Auch bei einem TFP-Shooting sollte klar geregelt sein,

  • wofür und wie lange die Bilder verwendet werden dürfen,

  • ob eine Namensnennung erfolgen muss,

  • und ob eine Veröffentlichung durch Dritte erlaubt ist.

Ein TFP-Vertrag schützt beide Seiten rechtlich – vor allem, wenn es später zu Meinungsverschiedenheiten kommt.

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