Impressumspflicht nach § 5 DDG – für Social Media & Websites

Seit Mai 2024 gilt das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Es ersetzt das alte Telemediengesetz (TMG) – und regelt in § 5 DDG die Impressumspflicht neu.
Ob Website, Instagram-Account, YouTube-Kanal oder TikTok-Profil:

Wer geschäftlich handelt, braucht ein vollständiges und leicht auffindbares Impressum.

Warum gibt es eine Impressumspflicht?

Das Impressum dient der Transparenz und Verantwortlichkeit im Internet. Nutzer und Behörden sollen schnell erkennen können, wer hinter einer Seite oder einem Social-Media-Account steht.

Diese Pflicht gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Influencer, Creator, Coaches, Künstler oder Vereine, sobald sie Inhalte nicht ausschließlich privat veröffentlichen.

Warum gibt es eine Impressumspflicht?

Das Impressum dient der Transparenz und Verantwortlichkeit im Internet. Nutzer und Behörden sollen schnell erkennen können, wer hinter einer Seite oder einem Social-Media-Account steht.
Diese Pflicht gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Influencer, Creator, Coaches, Künstler oder Vereine, sobald sie Inhalte nicht ausschließlich privat veröffentlichen.

Faustregel: Wer Produkte bewirbt, Werbung schaltet oder Einnahmen erzielt, muss ein Impressum bereitstellen.

§ 5 DDG – Die aktuelle Rechtsgrundlage

§ 5 DDG schreibt vor, dass Diensteanbieter bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten müssen.
Im Kern hat sich an den Pflichtangaben nichts geändert – aber: die Bußgeldvorschriften wurden modernisiert, und der Begriff der geschäftlichen Nutzung wird jetzt weiter ausgelegt.

Die 7 Pflichtangaben im Überblick

  1. Name / Firma
    – Vollständiger Name oder Unternehmensbezeichnung
    – Bei juristischen Personen: Rechtsform angeben („GmbH“, „UG haftungsbeschränkt“ etc.)
  2. Geschäftsführung / Vertretungsberechtigte Person

    – z. B. Geschäftsführer /in, Inhaber /in, Vorstan

  3. Adresse                                                                                               – vollständige ladungsfähige Anschrift                     – Keine Postfächer, keine „c/o“-oder Fake-Adressen Id    

  4. Kontaktangaben
    – E-Mail-Adresse und Telefonnummer
    – alternativ: Kontaktformular plus schnelle Reaktionsmöglichkeit

  5. Handelsregister und Amtsgericht
    – z. B. „Handelsregister Köln, HRB 123456“
  6. Kammer / Aufsichtsbehörde
    – z. B. bei Ärzten, Anwälten, Steuerberatern, Architekten etc.
  7. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID)
    – nicht die Steuernummer!
    – wenn keine USt-ID vorhanden: einfach weglassen

1️. Name / Firma
– Vollständiger Name oder Unternehmensbezeichnung
– Bei juristischen Personen: Rechtsform angeben („GmbH“, „UG haftungsbeschränkt“ etc.)

2️.  Geschäftsführung / Vertretungsberechtigte Person
– z. B. Geschäftsführer /in, Inhaber /in, Vorstand

3️.  Adresse
– vollständige ladungsfähige Anschrift
– keine Postfächer, keine „c/o“- oder Fake-Adressen

4️.  Kontaktangaben
– E-Mail-Adresse und Telefonnummer
– alternativ: Kontaktformular plus schnelle Reaktionsmöglichkeit

5️.  Handelsregister und Amtsgericht
– z. B. „Handelsregister Köln, HRB 123456“

6️.  Kammer / Aufsichtsbehörde
– z. B. bei Ärzten, Anwälten, Steuerberatern, Architekten etc.

7️.  Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID)
– nicht die Steuernummer!
– wenn keine USt-ID vorhanden: einfach weglassen

Grafik mit der Überschrift „Impressum – nochmal erklärt“ und dem Hinweis auf „§ 5 DDG“, gestaltet auf einem grünen Hintergrund. Die Grafik symbolisiert eine Übersicht oder Erklärung zur Impressumspflicht nach dem Digital Services Act (DDG).
Hinweis zum Impressum nach § 5 DDG – Erklärung der Pflichtangaben für Webseitenbetreiber

Impressumspflicht auf Social Media

Auch Social-Media-Profile unterliegen der Impressumspflicht, wenn sie geschäftlich genutzt werden.
Das betrifft insbesondere:

  • Influencer und Content-Creator

  • Unternehmen, Marken und Agenturen

  • Künstler, Musiker oder Coaches mit professioneller Online-Präsenz

Das Impressum muss leicht erkennbar und erreichbar sein – z. B. über:

  • einen direkten Link in der Bio („Impressum | rehkatsch.de/impressum“)

  • oder über Link-Tools wie Linktree, wenn dort ein eindeutiger Impressumslink steht.

Abmahnrisiken und Bußgelder

Fehlt ein vollständiges Impressum, drohen:

  • Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbänden

  • Bußgelder nach § 28 DDG

  • ggf. Sperrungen von Accounts bei Plattformen

Gerade auf Social Media ist das Risiko hoch, da Impressumsverstöße öffentlich einsehbar sind und leicht automatisiert gefunden werden.

Impressum prüfen oder erstellen lassen

Ein rechtssicheres Impressum ist kein Hexenwerk – aber kleine Formfehler können teuer werden.
Wir prüfen Ihr Impressum oder erstellen eine anwaltlich geprüfte Impressumsvorlage – passend für:

  • Instagram, TikTok, YouTube, Twitch

  • Unternehmenswebseiten

  • Online-Shops und Plattformen

Kontakt aufnehmen:

Sofortkontakt Impressumspflicht

Jetzt anrufen