Markenanmeldung USA:

Wir begleiten Dich rechtssicher -
Beratung, Prüfung & Anmeldung

Eine Markenanmeldung in den USA ist für viele Unternehmen  ein sinnvoller Schritt zur internationalen Absicherung ihrer Marke. Gleichzeitig unterscheidet sich das US-Markenrecht in wesentlichen Punkten vom deutschen und europäischen System.

 Eine Markenanmeldung in den USA schafft ausschließliche Rechte an Deinem Zeichen, schützt vor verwechslungsfähigen Nachahmungen und sichert Deine Marke im US-Markt langfristig ab.

In den USA sind aktuell über 3,2 Millionen Marken aktiv im USPTO-Register eingetragen, die Zahl wächst jedes Jahr um über 500.000 Markenanmeldungen. Deshalb sind eine gründliche Markenrecherche und rechtzeitige Anmeldung besonders wichtig.

Wir begleiten Brands bei der Markenanmeldung in den USA mit anwaltlicher Erfahrung und einer klar strukturierten Vorgehensweise.

Wege der Markenanmeldung in den USA

Die Anmeldung einer Marke in den USA kann grundsätzlich auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen.

Internationale Registrierung (Madrid-System)

Besteht bereits eine Markenanmeldung oder -registrierung, zum Beispiel in Deutschland (DPMA) oder der Europäischen Union (EUIPO), kann die Marke über das internationale Registrierungssystem (WIPO/Madrid-System) auf die USA erstreckt werden. Dieses Verfahren kann bis zu zwei Jahre Zeit in Anspruch nehmen und führt regelmäßig zu zusätzlichen Gebühren, insbesondere bei der WIPO als auch im Rahmen von Prüfungen durch das US-Markenamt.

Direkte Markenanmeldung in den USA

Alternativ kann eine Marke direkt beim US-Markenamt (USPTO) angemeldet werden. Seit einer Gesetzesänderung vor ein paar Jahren ist dies jedoch nur noch über in den USA zugelassene Rechtsanwälte oder die Anmelder im Inland selber möglich. Eine direkte Anmeldung durch ausländische Rechtsanwälte ist grundsätzlich nicht zulässig.

Kooperation mit US-Markenanwältin

Aus diesem Grund arbeitet die Kanzlei REHKATSCH RECHTSANWÄLTE
in enger Kooperation mit einer spezialisierten Markenanwältin in den USA zusammen.

Für Dich bedeutet das:
Beratung, Prüfung und Anmeldung aus einer Hand mit deutschem Ansprechpartner – wir und unsere US-Partnerkanzlei kümmern uns um die Anmeldung.

Deine Marke wird überprüft, ob sie anmeldefähig ist und auch keine anderen bereits angemeldeten Marken entgegenstehen. Wir beraten Dich und erstellen ein Dir ein speziell auf Dich zugeschnittenes Warenverzeichnis und übernehmen schließlich die professionelle Markenanmeldung in den USA über unsere Partneranwältin

Besonderheiten des US-Markenrechts

Vertag

Das US-Markenrecht folgt anderen Grundprinzipien als das deutsche oder europäische Markenrecht. Entscheidend ist nicht allein die Anmeldung, sondern vor allem die tatsächliche Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr.

Während Marken in Deutschland, der EU oder der Schweiz grundsätzlich ohne vorherige Nutzung angemeldet werden können, ist in den USA entweder bereits bei der Anmeldung oder spätestens im weiteren Verfahren ein Nutzungsnachweis erforderlich. Dieser muss konkret für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen erbracht werden und ist mit zusätzlichen Gebühren verbunden.

Die rechtzeitige und korrekte Berücksichtigung dieser Nutzungsvorgaben ist ein wesentlicher Faktor für den dauerhaften Bestand der Marke.

Kosten und Dauer von US Marken

Die Kosten einer Markenanmeldung in den USA setzen sich aus den amtlichen Gebühren des US-Markenamts sowie der anwaltlichen Begleitung zusammen. Die Amtsgebühren wurden im Jahr 2025 deutlich erhöht und betragen inzwischen bis zu 350 US-Dollar pro Waren- oder Dienstleistungsklasse.

(Hinzu kommen mögliche Kosten für Nutzungsnachweise sowie für Rückfragen oder Beanstandungen des Markenamts. Aufgrund dieser Kostenstruktur ist eine strategisch sorgfältige Auswahl der Waren- und Dienstleistungsklassen besonders wichtig.)

Die Dauer des Verfahrens hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und richtet sich unter anderem nach dem Prüfungsverlauf, dem Umfang der Anmeldung sowie danach, ob Beanstandungen oder Nutzungsthemen auftreten. Sie kann mehrere Monate bis über ein Jahr betragen.

US-Doller

Markenformen und Kollisionsprüfung

Auch in den USA können unterschiedliche Markenformen angemeldet werden, insbesondere Wortmarken, Bildmarken sowie kombinierte Wort-Bild-Marken.

Von zentraler Bedeutung ist die Kollisionsprüfung. Bestehen bereits identische oder ähnliche Markenrechte, kann eine neu angemeldete Marke zurückgewiesen oder später angegriffen werden. Eine sorgfältige Prüfung bestehender Markenrechte ist daher entscheidend für einen nachhaltigen Markenschutz. Markenrechtlich besonders schwierig ist, wie auch bei deutschen, Schweizer oder EU-Marken die Prüfung, ob eine Ähnlichkeit mit bereits bestehenden Marken besteht.

Wir unterstützen dich bei der Markenrecherche und der Einschätzung möglicher Risiken, um die Erfolgsaussichten der Markenanmeldung von Beginn an realistisch zu bewerten.

Grundlagen der US-Markenanmeldung

Wie zuvor kürz erläutert, gibt es verschiedene Anmeldegrundlagen. Bei der Markenanmeldung in den USA muss festgelegt werden, auf welcher rechtlichen Grundlage die Anmeldung erfolgt. Das US-Markenrecht unterscheidet hierbei insbesondere zwischen der bereits bestehenden Nutzung einer Marke („Use in Commerce“)
und der beabsichtigten zukünftigen Nutzung („Intent to Use“).

Daneben bestehen weitere Anmeldegrundlagen, etwa die Anmeldung auf Basis einer ausländischen Voranmeldung oder Registrierung oder im Rahmen einer internationalen Registrierung nach dem Madrider System.

Welche Grundlage im Einzelfall sinnvoll ist, hat erhebliche Auswirkungen auf Ablauf, Dauer und Kosten der Markenanmeldung in den USA.

Use in Commerce -
bereits genutzte Marken

Eine Anmeldung auf Basis von Use in Commerce ist möglich, wenn die Marke bereits tatsächlich im US-Geschäftsverkehr verwendet wird.
Voraussetzung ist, dass Waren oder Dienstleistungen unter der Marke in den USA angeboten oder erbracht werden und die Nutzung nachweisbar ist, etwa durch Produktkennzeichnungen, Verpackungen oder eine geschäftlich genutzte Website mit tatsächlichem Angebot.

Liegt eine solche Nutzung vor, kann die Marke direkt angemeldet und nach erfolgreicher Prüfung eingetragen werden. Ein späterer Nutzungsnachweis ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Intent to Use -
Anmeldung vor Markteintritt

Wird die Marke noch nicht im US-Markt genutzt, besteht jedoch die ernsthafte Absicht, dies künftig zu tun, kann die Anmeldung auf Basis eines Intent to Use erfolgen.

Diese Form der Anmeldung sichert zunächst das Anmeldedatum und die Priorität der Marke. Die endgültige Eintragung erfolgt jedoch erst dann, wenn die tatsächliche Nutzung der Marke zu einem späteren Zeitpunkt gegenüber dem US-Markenamt nachgewiesen wird.

Ablauf und Fristen des Intent-to-Use-Verfahren

Nach der formalen und inhaltlichen Prüfung durch das US-Markenamt wird die Marke veröffentlicht. Erfolgt kein Widerspruch, erhält der Anmelder eine sogenannte Notice of Allowance ( NOA).

Ab diesem Zeitpunkt gilt:

  • zunächst 6 Monate Frist zur Einreichung eines Nutzungsnachweises (Statement of Use)
  • ist eine Nutzung noch nicht möglich, kann die Frist jeweils um weitere 6 Monate verlängert werden
  • insgesamt ist eine Verlängerung auf bis zu 36 Monate nach der Notice of Allowance möglich

 

Ohne fristgerechten Nutzungsnachweis oder Verlängerungsantrag verfällt die Markenanmeldung automatisch.

Kosten bei Intent-to-Use

Bei einer Markenanmeldung auf Basis von Intent to Use fallen neben der regulären Anmeldegebühr zusätzliche amtliche Gebühren an.

Die Anmeldegebühr beim US-Markenamt beträgt 350 US-Dollar pro Waren- oder Dienstleistungsklasse und umfasst bereits die Prüfung der Marke. Eine gesonderte Prüfungsgebühr wird nicht erhoben.

Für den späteren Nutzungsnachweis (Statement of Use) fallen 150 US-Dollar pro Klasse an. Ist die Marke noch nicht nutzungsbereit, kann die Frist jeweils um sechs Monate verlängert werden, jede Verlängerung kostet 125 US-Dollar pro Klasse.

Wir melden uns zeitnah bei Dir.

Was passiert bei einer Beanstandung der Marke durch das USPTO?

Office Action des USPTO – Ablauf und Antwortfrist

Nach der Anmeldung prüft das US-Markenamt (USPTO) die Marke auf formale und inhaltliche Voraussetzungen. Werden dabei Einwände festgestellt, erlässt der zuständige Markenprüfer eine sogenannte Office Action (Amtliche Beanstandung).

Eine Office Action bedeutet nicht, dass die Marke automatisch abgelehnt wird. In der Regel besteht eine Frist von sechs Monaten, innerhalb derer auf die Beanstandung reagiert werden kann. Erfolgt keine fristgerechte Stellungnahme, gilt die Markenanmeldung als aufgegeben.

US tradmarkt office

Typische Gründe für eine Office Action sind unter anderem:

  • eine mögliche Verwechslungsgefahr mit bestehenden Marken
  • unklare oder zu weit gefasste Waren- oder Dienstleistungsangaben
  • fehlende Unterscheidungskraft oder beschreibende Angaben
  • formale Mängel oder unzureichende Nutzungsnachweise

 

Nach Eingang der Stellungnahme prüft das USPTO erneut, ob die Einwände ausgeräumt sind. Ist dies der Fall, wird das Verfahren fortgesetzt; andernfalls können weitere Beanstandungen folgen oder die Anmeldung zurückgewiesen werden.

Gerade hier zeigt sich der Wert einer anwaltlichen Begleitung, um den Fortgang des Verfahrens nicht zu gefährden.

Markenanmeldung USA FAQs

Nein, eine Registrierung ist nicht zwingend erforderlich. In den USA können Markenrechte bereits durch die tatsächliche Nutzung entstehen („Use in Commerce“). Eine Registrierung beim USPTO bietet jedoch deutlich stärkeren Schutz, bessere Durchsetzbarkeit und landesweite Rechte.

Die Kosten hängen vom Anmeldeweg und den Ländern ab. Für die USA fallen amtliche Gebühren pro Klasse an (ab ca. 250–350 USD). Hinzu kommen ggf. Anwaltskosten, Übersetzungen und spätere Gebühren bei „Intent to Use“-Anmeldungen.

Ja, auch ohne US-Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit können deutsche Unternehmer problemlos eine US-Gesellschaft, etwa eine LLC oder Corporation, gründen. Für die Anmeldung einer Marke ist die Gründung einer US-Firma jedoch keine zwingende Voraussetzung.

Ja,  ausländische Privatpersonen und Unternehmen sind grundsätzlich berechtigt, Marken in den USA anzumelden. Seit 2019 gilt jedoch: Antragsteller ohne Sitz in den USA müssen zwingend durch einen in den USA zugelassenen Rechtsanwalt vertreten werden.

Im Durchschnitt dauert das Registrierungsverfahren etwa 8 bis 14 Monate. Bei „Intent-to-Use“-Anmeldungen kann sich die Dauer verlängern, da die tatsächliche Nutzung erst später nachgewiesen wird. Auch Rückfragen oder Beanstandungen des Markenamts können den Prozess verzögern.

Rehkatsch Rechtsanwälte über 20 Jahre Erfahrung im Markenrecht, Markenanmeldungen , Markenschutz, Markenrecherche, etc

Markenanmeldung USA:

Wir begleiten Dich rechtssicher -
Beratung, Prüfung & Anmeldung

Eine Markenanmeldung in den USA ist für viele Unternehmen  ein sinnvoller Schritt zur internationalen Absicherung ihrer Marke. Gleichzeitig unterscheidet sich das US-Markenrecht in wesentlichen Punkten vom deutschen und europäischen System.

 Eine Markenanmeldung in den USA schafft ausschließliche Rechte an Deinem Zeichen, schützt vor verwechslungsfähigen Nachahmungen und sichert Deine Marke im US-Markt langfristig ab.

In den USA sind aktuell über 3,2 Millionen Marken aktiv im USPTO-Register eingetragen, die Zahl wächst jedes Jahr um über 500.000 Markenanmeldungen. Deshalb sind eine gründliche Markenrecherche und rechtzeitige Anmeldung besonders wichtig.

Wir begleiten Brands bei der Markenanmeldung in den USA mit anwaltlicher Erfahrung und einer klar strukturierten Vorgehensweise.

Wege der Markenanmeldung in den USA

Die Anmeldung einer Marke in den USA kann grundsätzlich auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen.

Internationale Registrierung (Madrid-System)

Besteht bereits eine Markenanmeldung oder -registrierung, zum Beispiel in Deutschland (DPMA) oder der Europäischen Union (EUIPO), kann die Marke über das internationale Registrierungssystem (WIPO/Madrid-System) auf die USA erstreckt werden. Dieses Verfahren kann bis zu zwei Jahre Zeit in Anspruch nehmen und führt regelmäßig zu zusätzlichen Gebühren, insbesondere bei der WIPO als auch im Rahmen von Prüfungen durch das US-Markenamt.

Direkte Markenanmeldung in den USA

Alternativ kann eine Marke direkt beim US-Markenamt (USPTO) angemeldet werden. Seit einer Gesetzesänderung vor ein paar Jahren ist dies jedoch nur noch über in den USA zugelassene Rechtsanwälte oder die Anmelder im Inland selber möglich. Eine direkte Anmeldung durch ausländische Rechtsanwälte ist grundsätzlich nicht zulässig.

Kooperation mit US-Kanzlei

Aus diesem Grund arbeitet die Kanzlei REHKATSCH RECHTSANWÄLTE
in enger Kooperation mit einer spezialisierten Markenanwältin in den USA zusammen.

Für Dich bedeutet das:
Beratung, Prüfung und Anmeldung aus einer Hand mit deutschem Ansprechpartner – wir und unsere US-Partnerkanzlei kümmern uns um die Anmeldung.

Deine Marke wird überprüft, ob sie anmeldefähig ist und auch keine anderen bereits angemeldeten Marken entgegenstehen. Wir beraten Dich und erstellen ein Dir ein speziell auf Dich zugeschnittenes Warenverzeichnis und übernehmen schließlich die professionelle Markenanmeldung in den USA über unsere Partneranwältin

Besonderheiten des US-Markenrechts

Das US-Markenrecht folgt anderen Grundprinzipien als das deutsche oder europäische Markenrecht. Entscheidend ist nicht allein die Anmeldung, sondern vor allem die tatsächliche Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr.

Während Marken in Deutschland, der EU oder der Schweiz grundsätzlich ohne vorherige Nutzung angemeldet werden können, ist in den USA entweder bereits bei der Anmeldung oder spätestens im weiteren Verfahren ein Nutzungsnachweis erforderlich. Dieser muss konkret für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen erbracht werden und ist mit zusätzlichen Gebühren verbunden.

Die rechtzeitige und korrekte Berücksichtigung dieser Nutzungsvorgaben ist ein wesentlicher Faktor für den dauerhaften Bestand der Marke.

Kosten und Dauer von US Marken

Die Kosten einer Markenanmeldung in den USA setzen sich aus den amtlichen Gebühren des US-Markenamts sowie der anwaltlichen Begleitung zusammen. Die Amtsgebühren wurden im Jahr 2025 deutlich erhöht und betragen inzwischen bis zu 350 US-Dollar pro Waren- oder Dienstleistungsklasse.

(Hinzu kommen mögliche Kosten für Nutzungsnachweise sowie für Rückfragen oder Beanstandungen des Markenamts. Aufgrund dieser Kostenstruktur ist eine strategisch sorgfältige Auswahl der Waren- und Dienstleistungsklassen besonders wichtig.)

Die Dauer des Verfahrens hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und richtet sich unter anderem nach dem Prüfungsverlauf, dem Umfang der Anmeldung sowie danach, ob Beanstandungen oder Nutzungsthemen auftreten. Sie kann mehrere Monate bis über ein Jahr betragen.

Markenformen und Kollisionsprüfung

Auch in den USA können unterschiedliche Markenformen angemeldet werden, insbesondere Wortmarken, Bildmarken sowie kombinierte Wort-Bild-Marken.

Von zentraler Bedeutung ist die Kollisionsprüfung. Bestehen bereits identische oder ähnliche Markenrechte, kann eine neu angemeldete Marke zurückgewiesen oder später angegriffen werden. Eine sorgfältige Prüfung bestehender Markenrechte ist daher entscheidend für einen nachhaltigen Markenschutz. Markenrechtlich besonders schwierig ist, wie auch bei deutschen, Schweizer oder EU-Marken die Prüfung, ob eine Ähnlichkeit mit bereits bestehenden Marken besteht.

Wir unterstützen dich bei der Markenrecherche und der Einschätzung möglicher Risiken, um die Erfolgsaussichten der Markenanmeldung von Beginn an realistisch zu bewerten.

Grundlagen der US-Markenanmeldung

Wie zuvor kürz erläutert, gibt es verschiedene Anmeldegrundlagen. Bei der Markenanmeldung in den USA muss festgelegt werden, auf welcher rechtlichen Grundlage die Anmeldung erfolgt. Das US-Markenrecht unterscheidet hierbei insbesondere zwischen der bereits bestehenden Nutzung einer Marke („Use in Commerce“)
und der beabsichtigten zukünftigen Nutzung („Intent to Use“).

Daneben bestehen weitere Anmeldegrundlagen, etwa die Anmeldung auf Basis einer ausländischen Voranmeldung oder Registrierung oder im Rahmen einer internationalen Registrierung nach dem Madrider System.

Welche Grundlage im Einzelfall sinnvoll ist, hat erhebliche Auswirkungen auf Ablauf, Dauer und Kosten der Markenanmeldung in den USA.

Use in Commerce -
bereits genutzte Marken

Eine Anmeldung auf Basis von Use in Commerce ist möglich, wenn die Marke bereits tatsächlich im US-Geschäftsverkehr verwendet wird.
Voraussetzung ist, dass Waren oder Dienstleistungen unter der Marke in den USA angeboten oder erbracht werden und die Nutzung nachweisbar ist, etwa durch Produktkennzeichnungen, Verpackungen oder eine geschäftlich genutzte Website mit tatsächlichem Angebot.

Liegt eine solche Nutzung vor, kann die Marke direkt angemeldet und nach erfolgreicher Prüfung eingetragen werden. Ein späterer Nutzungsnachweis ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Intent to Use -
Anmeldung vor Markteintritt

Wird die Marke noch nicht im US-Markt genutzt, besteht jedoch die ernsthafte Absicht, dies künftig zu tun, kann die Anmeldung auf Basis eines Intent to Use erfolgen.

Diese Form der Anmeldung sichert zunächst das Anmeldedatum und die Priorität der Marke. Die endgültige Eintragung erfolgt jedoch erst dann, wenn die tatsächliche Nutzung der Marke zu einem späteren Zeitpunkt gegenüber dem US-Markenamt nachgewiesen wird.

Ablauf und Fristen des
Intent-to-Use-Verfahren

Nach der formalen und inhaltlichen Prüfung durch das US-Markenamt wird die Marke veröffentlicht. Erfolgt kein Widerspruch, erhält der Anmelder eine sogenannte Notice of Allowance ( NOA).

Ab diesem Zeitpunkt gilt:

  •  zunächst 6 Monate Frist zur Einreichung eines Nutzungsnachweises (Statement of Use)
  • ist eine Nutzung noch nicht möglich, kann die Frist jeweils um weitere 6 Monate verlängert werden
  • insgesamt ist eine Verlängerung auf bis zu 36 Monate nach der Notice of Allowance möglich

 

Ohne fristgerechten Nutzungsnachweis oder Verlängerungsantrag verfällt die Markenanmeldung automatisch.

Kosten bei Intent-to-Use

Bei einer Markenanmeldung auf Basis von Intent to Use fallen neben der regulären Anmeldegebühr zusätzliche amtliche Gebühren an.

Die Anmeldegebühr beim US-Markenamt beträgt 350 US-Dollar pro Waren- oder Dienstleistungsklasse und umfasst bereits die Prüfung der Marke. Eine gesonderte Prüfungsgebühr wird nicht erhoben.

Für den späteren Nutzungsnachweis (Statement of Use) fallen 150 US-Dollar pro Klasse an. Ist die Marke noch nicht nutzungsbereit, kann die Frist jeweils um sechs Monate verlängert werden, jede Verlängerung kostet 125 US-Dollar pro Klasse.

Wir melden uns zeitnah bei Dir.

Was passiert bei einer Beanstandung der Marke durch das USPTO?

Office Action des USPTO-
Ablauf und Antwortfrist

Nach der Anmeldung prüft das US-Markenamt (USPTO) die Marke auf formale und inhaltliche Voraussetzungen. Werden dabei Einwände festgestellt, erlässt der zuständige Markenprüfer eine sogenannte Office Action.

Eine Beanstandung bedeutet nicht, dass die Marke automatisch abgelehnt wird. In der Regel besteht eine Frist von sechs Monaten, innerhalb derer auf die Beanstandung reagiert werden kann. Erfolgt keine fristgerechte Stellungnahme, gilt die Markenanmeldung als aufgegeben.

Typische Gründe für Beanstandungen sind unter anderem:

  • eine mögliche Verwechslungsgefahr mit bestehenden Marken
  • unklare oder zu weit gefasste Waren- oder Dienstleistungsangaben
  • fehlende Unterscheidungskraft oder beschreibende Angaben
  • formale Mängel oder unzureichende Nutzungsnachweise

 

Nach Eingang der Stellungnahme prüft das USPTO erneut, ob die Einwände ausgeräumt sind. Ist dies der Fall, wird das Verfahren fortgesetzt; andernfalls können weitere Beanstandungen folgen oder die Anmeldung zurückgewiesen werden.

Gerade hier zeigt sich der Wert einer anwaltlichen Begleitung, um den Fortgang des Verfahrens nicht zu gefährden.

Markenanmeldung USA FAQs

Nein, eine Registrierung ist nicht zwingend erforderlich. In den USA können Markenrechte bereits durch die tatsächliche Nutzung entstehen („Use in Commerce“). Eine Registrierung beim USPTO bietet jedoch deutlich stärkeren Schutz, bessere Durchsetzbarkeit und landesweite Rechte.

Die Kosten hängen vom Anmeldeweg und den Ländern ab. Für die USA fallen amtliche Gebühren pro Klasse an (ab ca. 250–350 USD). Hinzu kommen ggf. Anwaltskosten, Übersetzungen und spätere Gebühren bei „Intent to Use“-Anmeldungen.

Ja, auch ohne US-Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit können deutsche Unternehmer problemlos eine US-Gesellschaft, etwa eine LLC oder Corporation, gründen. Für die Anmeldung einer Marke ist die Gründung einer US-Firma jedoch keine zwingende Voraussetzung.

Ja,  ausländische Privatpersonen und Unternehmen sind grundsätzlich berechtigt, Marken in den USA anzumelden. Seit 2019 gilt jedoch: Antragsteller ohne Sitz in den USA müssen zwingend durch einen in den USA zugelassenen Rechtsanwalt vertreten werden.

Im Durchschnitt dauert das Registrierungsverfahren etwa 8 bis 14 Monate. Bei „Intent-to-Use“-Anmeldungen kann sich die Dauer verlängern, da die tatsächliche Nutzung erst später nachgewiesen wird. Auch Rückfragen oder Beanstandungen des Markenamts können den Prozess verzögern.

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