Anwalt für Eventrecht
Für Unternehmen, Konzertveranstalter, Agenturen & Künstler
Was umfasst das Eventrecht?
Das Eventrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte rund um die Planung, Durchführung und Vermarktung von Veranstaltungen. Dazu gehören insbesondere Verträge mit Künstlern und Dienstleistern, Sponsoringvereinbarungen, Genehmigungen sowie Fragen des Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechts. Auch Themen wie GEMA, Haftung, Versicherungen und internationale Eventstrukturen spielen eine zentrale Rolle. Ziel ist es, Events rechtssicher zu gestalten und wirtschaftliche Risiken zu minimieren.
Unsere Leistungen im Eventrecht
Künstlerverträge & Moderatorenverträge
(Verhandlung, Gestaltung, Absicherung)
Sponsoring & Kooperationen
(rechtssichere Partnerschaften & Branding)
Rechteklärung & Medien
(Bild, Ton, GEMA, Streaming, Lizenzen)
Haftung & Absicherung
(Risiken minimieren, Verträge & Versicherungen)
Für wen ist Eventrecht relevant?
- Unternehmen & Corporate Brands
- Event- & Marketingagenturen
- Veranstalter
- Künstler, Bands & Kooperationspartner
- Communities, Vereine & Städte
- Eventlocations
Jetzt Event rechtlich absichern
Wir prüfen Ihre Verträge, klären Rechte und minimieren Risiken – damit Ihr Event rechtlich abgesichert ist und wirtschaftlich erfolgreich umgesetzt werden kann.