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Markenrecht

REHKATSCH RECHTSANWÄLTE

Fachanwaltskanzlei

Für Markenrecht

Als Kanzlei in Köln und Berlin sind wir auf das Urheber- und Medienrecht spezialisiert, vor allem beschäftigen wir uns häufig mit dem Gebiet des Markenrechts.

Das Markenrecht schützt
– die Marke
– geschäftliche Bezeichnungen  und
– geographische Herkunftsangaben.

Zu den geschäftlichen Bezeichnungen zählen gemäß § 5 MarkenG Unternehmenskennzeichen und Werktitel. Diese entstehen durch die reine Ingebrauchnahme, und zwar weit häufiger ohne dass der entsprechende Inhaber überhaupt Kenntnis davon hat.

Wer unbefugt eine geschützte Marke oder sonstige Kennzeichen gebraucht, verletzt das Markenrecht. Hiergegen kann man sich mit Abmahnungen schützen und schließlich Unterlassungansprüche als Verbot bei Gericht durchsetzen.

Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Markenschutz entsteht durch die Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA), dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigetum (EUIPO) oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).

Mit der Eintragung der Marke hat der Inhaber das exklusive Recht, die Marke für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen.

Im Rahmen der Markenrecherche im Vorfeld einer Markenanmeldung gibt es einige Fallstricke zu beachten. So kollidieren nicht nur identische Kennzeichen miteinander, sondern auch ähnliche Kennzeichen. Dies ist oft eine rechtliche Wertung und bedarf einiger Erfahrung, um etwaige Risiken abwägen zu können.

Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Fragen in Bezug zu Markenanmeldungen, zu bestehenden Abmahnungen, möglichen Verletzungen oder sonstige Fragen in Bezug zum Marken-, Werktitel- oder Unternehmenskennzeichenrecht haben. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin.

Hier geht es zu weiteren Informationen zum Thema Markenrecht in unserem Tutorial Was ist eigentlich Markenschutz?

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